Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 117/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 1
Rückerstattungsgerichtsbarkeit in Berlin und Bundesverfassungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 22, 91
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.11.1956 - 1 BvR 273/56
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Akte öffentlicher Gewalt der Besatzungsmächte
Auszug aus BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 117/67
Da das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin somit außerhalb der deutschen Gerichtsorganisation steht und seine Gerichtsbarkeit keine Ausübung deutscher öffentlicher Gewalt darstellt, unterliegen seine Entscheidungen nicht der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 10; 6, 15).In BVerfGE 6, 15 ff. hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, daß die Entscheidungen des in Rückerstattungsangelegenheiten letztinstanzlich zuständigen Obersten Rückerstattungsgerichts in Herford nicht der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen.
- BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51
Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 117/67
Da das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin somit außerhalb der deutschen Gerichtsorganisation steht und seine Gerichtsbarkeit keine Ausübung deutscher öffentlicher Gewalt darstellt, unterliegen seine Entscheidungen nicht der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1, 10; 6, 15).
- BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71
Solange I
Aus dem gleichen Grund hat er die Verfassungsbeschwerde, die sich mittelbar oder unmittelbar gegen Entscheidungen eines obersten Rückerstattungsgerichts wendet, für unzulässig gehalten (BVerfGE 6, 15; 22, 91) und eine Verfassungsbeschwerde gegen eine rein innerkirchliche Maßnahme als unzulässig verworfen (BVerfGE 18, 385). - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
Rn. 87 Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß als Akte der "öffentlichen Gewalt" im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG (nunmehr auch des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG) nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt anzusehen sind (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 6, 290 [295]; 22, 91 [92]; 22, 293 [295]). - BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63
EWG-Verordnungen
Nach ständiger Rechtsprechung sind dies nur Akte der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (BVerfGE 1, 10; 6, 15 [18]; 18, 385 [387 f.]; 22, 91).
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