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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,23
BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66 (https://dejure.org/1968,23)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1968 - 1 BvR 709/66 (https://dejure.org/1968,23)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1968 - 1 BvR 709/66 (https://dejure.org/1968,23)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Nachtbackverbot I

  • openjur.de
  • opinioiuris.de

    Nachtbackverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Nachtbackverbots nach dem Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien - Strafbewehrung in § 15 BAZG - Nachtbackverbot - Vereinbarkeit mit dem GG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 50
  • DVBl 1968, 299
  • DB 1968, 439
  • DÖV 1968, 207
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66
    Der Prüfungsmaßstab hierfür ist Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfGE 13, 97 [104]; 13, 181 [185]).

    Je empfindlicher der Einzelne in seiner freien Betätigung im Beruf beeinträchtigt wird, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 11, 30 [42 f.]; 13, 97 [104 f.]; 17, 232 [242]).

    Dieser Schutz ist ein nach dem Grundgesetz mögliches, daher allein nach dem Ermessen des Gesetzgebers sich bestimmendes Ziel der Wirtschaftspolitik (BVerfGE 13, 97 [110]).

    Rn. 45 Diese Beschränkung der freien Berufsausübung ist auch nicht übermäßig belastend und nicht unzumutbar (BVerfGE 7, 377 [405 f.]; 13, 97 [104]; 18, 353 [361 f.]).

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66
    Eine Regelung der Berufsausübung wird durch jede sachgerechte und vernünftige Erwägung des Gemeinwohls gerechtfertigt, in deren Rahmen weithin auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden können (BVerfGE 7, 377 [405 f.]; 9, 213 [221]; 10, 185 [197]; 18, 353 [361 f.]).

    Rn. 45 Diese Beschränkung der freien Berufsausübung ist auch nicht übermäßig belastend und nicht unzumutbar (BVerfGE 7, 377 [405 f.]; 13, 97 [104]; 18, 353 [361 f.]).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66
    Rn. 48 Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muß und die Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 1, 14 [52]; 12, 341 [348]; 18, 38 [46]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Diese Ansicht ist unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannten Verhältnis der Subsidiarität des Art. 2 Abs. 1 GG zur Spezialität der Einzelfreiheitsrechte (vgl. u. a. BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; 9, 63 [73]; 9, 73 [77]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 10, 185 [199]; 11, 234 [238]; 21, 227 [234]; 23, 50 [55 f.]), das eine Erstreckung des Gemeinschaftsvorbehalts des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 auf die durch besondere Grundrechte geschützten Lebensbereiche nicht zuläßt.
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Neben dem Art. 12 GG kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als weiterer selbständiger Prüfungsmaßstab Art. 2 Abs. 1 GG im vorliegenden Fall nicht in Betracht (BVerfGE 9, 63 [73]; 9, 73 [77]; 9, 338 [343]; 10, 185 [199]; 21, 227 [234]; 23, 50 [55 f.]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtete Stufentheorie (vgl. BVerfGE 7, 377 [401 ff.]; 23, 50 [56]; 25, 1 [11 f.]) kann entsprechend herangezogen werden.
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