Rechtsprechung
| BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit mit GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das Doppelte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 23.03.1965 - III 630/64
- BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Papierfundstellen
- BVerfGE 23, 74
- NJW 1968, 691
- DB 1968, 646
- BStBl II 1968, 133
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
Ehegattenfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Die Zusammenveranlagung als solche führt daher nicht zu einer höheren Belastung und steht deshalb, soweit sie Familiengemeinschaften betrifft, nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG in Widerspruch (vgl. BVerfGE 12, 151 [164] und BFH BStBl 1964 III S. 414 = NJW 1964 S. 2081).Es stand ihm daher -- bis zur Grenze der Willkür -- frei, wie weit er die Vergünstigung erstrecken und in welchen Formen er sie verwirklichen wollte (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
Ausnahmefälle, in denen eine Benachteiligung eintritt, können und müssen dann bei einer im ganzen dem Gedanken des Familienschutzes großzügig Rechnung tragenden Regelung hingenommen werden (vgl. auch BVerfGE 12, 151 [165 f.]; 15, 328 [333]).
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
Auszug aus BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften über die Zusammenveranlagung von Ehegatten und von Eltern mit ihren Kindern im Einkommensteuerrecht für nichtig erklärt, weil bei einem progressiv gestalteten Steuertarif die Zusammenrechnung der Einkünfte mehrerer Steuerpflichtiger notwendig zu einer höheren Besteuerung führen muß als bei getrennter Veranlagung; knüpft die Zusammenveranlagung an das Bestehen eines Familienbandes an, so verstößt diese steuerliche Benachteiligung gegen Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 18, 97) [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63].Freilich wird die Verfassungswidrigkeit einer Regelung nicht dadurch ausgeschlossen, daß diese sich nur in einer geringen Zahl von Fällen belastend auswirkt (BVerfGE 18, 97 [106]).
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Auch wenn es -- entgegen seiner Auffassung -- sich darauf beschränken müßte, nach Aufhebung des Vermögensteuerbescheids sein Verfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hätte, wäre dies eine andere Entscheidung als im Fall der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 18, 353 [360]).Es stand ihm daher -- bis zur Grenze der Willkür -- frei, wie weit er die Vergünstigung erstrecken und in welchen Formen er sie verwirklichen wollte (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] [60]; 12, 151 [166]; 17, 210 [216]).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften über die Zusammenveranlagung von Ehegatten und von Eltern mit ihren Kindern im Einkommensteuerrecht für nichtig erklärt, weil bei einem progressiv gestalteten Steuertarif die Zusammenrechnung der Einkünfte mehrerer Steuerpflichtiger notwendig zu einer höheren Besteuerung führen muß als bei getrennter Veranlagung; knüpft die Zusammenveranlagung an das Bestehen eines Familienbandes an, so verstößt diese steuerliche Benachteiligung gegen Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 18, 97) [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63]. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften über die Zusammenveranlagung von Ehegatten und von Eltern mit ihren Kindern im Einkommensteuerrecht für nichtig erklärt, weil bei einem progressiv gestalteten Steuertarif die Zusammenrechnung der Einkünfte mehrerer Steuerpflichtiger notwendig zu einer höheren Besteuerung führen muß als bei getrennter Veranlagung; knüpft die Zusammenveranlagung an das Bestehen eines Familienbandes an, so verstößt diese steuerliche Benachteiligung gegen Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 18, 97) [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63]. - BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62
Devisenbewirtschaftungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Auch wenn es -- entgegen seiner Auffassung -- sich darauf beschränken müßte, nach Aufhebung des Vermögensteuerbescheids sein Verfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hätte, wäre dies eine andere Entscheidung als im Fall der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 18, 353 [360]). - BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57
Darreichende Verwaltung
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten
Auszug aus BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Ausnahmefälle, in denen eine Benachteiligung eintritt, können und müssen dann bei einer im ganzen dem Gedanken des Familienschutzes großzügig Rechnung tragenden Regelung hingenommen werden (vgl. auch BVerfGE 12, 151 [165 f.]; 15, 328 [333]). - BFH, 03.04.1964 - III 287/60 U
Zusammenveranlagung von Ehegatten bei der Hauptveranlagung zur Vermögensteuer
Auszug aus BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Die Zusammenveranlagung als solche führt daher nicht zu einer höheren Belastung und steht deshalb, soweit sie Familiengemeinschaften betrifft, nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG in Widerspruch (vgl. BVerfGE 12, 151 [164] und BFH BStBl 1964 III S. 414 = NJW 1964 S. 2081).
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093). - KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung …
Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn im Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Ausgangsverfahren auszusetzen ist, bis der Gesetzgeber reagiert hat, denn auch diese Ausgangsentscheidung ist eine andere Entscheidung als die, die im Falle der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (…BVerfG, Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93 -, juris Rn. 30;… 12. Februar 1986 - 1 BvL 39/83 -, juris Rn. 31;… 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, juris Rn. 30;… 17. Mai 1983 - 2 BvL 8/82 -, juris Rn. 28; 6. Februar 1968 - 1 BvL 7/65 -, juris Rn. 14;… 12. Februar 1964 - 1 BvL 12/62 -, juris Rn. 21). - BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …
Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 15, 328 ; 23, 74 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1477/90 -, NJW 1992, S. 1093).
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
Auch im letzten Falle ist die begehrte verfassungsrechtliche Prüfung für die Entscheidung in den Ausgangsverfahren erheblich, weil die Sozialgerichte eine andere Entscheidung zu treffen hätten als bei Gültigkeit der Regelung: Sie müßten die Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Gesetzgebers abwarten (vgl. BVerfGE 22, 349 [360 f.]; 23, 74 [78]).Auch eine solche beschränkte Nichtigerklärung wäre jedoch ein zu weitgehender Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, weil mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes bestehen (vgl. BVerfGE 22, 349 [360 f.]; 23, 74 [78]).
- BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82
Konkursausfallgeld
Auch dies wäre eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 17, 210 [215 f.]; 23, 74 [78]; 23, 135 [142 f.]; 49, 280 [282]; 56, 1 [11]; st. Rspr.). - BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
Zeugenentschädigung
Ist die Vorschrift verfassungswidrig, kann das Gericht nicht entscheiden, sondern muß abwarten, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen hat (vgl. BVerfGE 23, 74 [78]; 23, 135 [142 f.]). - OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der …
Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Ausgangsverfahren auszusetzen ist, bis der Gesetzgeber reagiert hat; denn auch diese Aussetzungsentscheidung ist eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (BVerfGE 17, 210, 215f.; 23, 74, 78; 64, 158, 168; 71, 39, 49f.; 72, 9, 18; 93, 386, 394; 99, 69, 77). - BFH, 30.01.2008 - X R 1/07
Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG - Auflösung …
Ob und ggf. in welcher Form und welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen, steht in seinem Ermessen (BVerfG-Beschluss vom 6. Februar 1968 1 BvL 7/65, BVerfGE 23, 74, BStBl II 1968, 133). - BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02
Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts
Ist im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Ausgangsverfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat, so ist auch diese Aussetzungsentscheidung eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (BVerfGE 23, 74 ; stRspr zuletzt BVerfGE 64, 158 ; 71, 39 ; 72, 9 ; 93, 386 ; 99, 69 ). - BVerfG, 16.12.1970 - 1 BvR 210/68
Vermögensteuerliche Behandlung fortgesetzter Gütergemeinschaft nach § 76 BewG
Die in § 76 BewG 1934 enthaltene Regelung hat zur Folge, daß sich bei der Vermögensbesteuerung die im Gesetz vorgesehenen Freibeträge und Freigrenzen (vgl. § 67 Abs. 1 Nr. 2, 6 c, 8, 8 a, Abs. 2 und 3 BewG 1934, § 5 VStG) nur einmal auswirken können (vgl. BVerfGE 23, 74 [76]) 1).1) BStBl 1968 II S. 133.
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
- BFH, 07.04.1992 - VIII R 79/88
Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. §§ 17 , 18 AuslInvestmG verfassungsgemäß
- FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 4217/07
Möglichkeit der Beschwer im Falle eines mit Null Euro lautenden Steuerbescheides; …
- BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung - …
- BFH, 13.04.1989 - IV R 196/85
Büsingen am Hochrhein
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien
- BFH, 25.01.1971 - GrS 6/70
Entscheidung eines Senats - Vorliegen einer Abweichung - Gleicher Rechtsbegriff - …
- FG Köln, 21.10.2015 - 3 K 2253/13
Gewährung einer Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe …
- BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
Waisenrente
- BFH, 18.12.1968 - III 199/64
Inländischer gewöhnlicher Aufenthaltsort - Fiktion - Auslandsbeamter - …
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG
- BFH, 28.11.1975 - VI R 165/74
Ruhegelder von Beamten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - …
- BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86
Außer Kraft gesetzte Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit
- BVerfG, 07.05.1974 - 1 BvL 6/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abgrenzung des Kreises von schwer …
- FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 3145/06
Inanspruchnahme eines Schenkers als Gesamtschuldner gem. § 20 Abs. 1 …
- BFH, 26.09.1969 - VI R 158/67
Gleichheitssatz - Arbeitnehmer-Freibetrag - Land- und Forstwirtschaft - …
- BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82
Pflicht zur Aussetzung eines Verfahrens bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit …
- BFH, 12.11.1976 - VI R 167/74
Nachzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung nur im Rahmen der …
- BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 108.94
Verfahrensrechtlicher Anspruch des Klägers, für seinen konkreten Fall eine …
- BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 2/70
Vereinbarkeit der Kürzung des Besoldungsdienstalters Hamburger Lehrer mit …
- BVerfG - 2 BvL 9/65 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- FG Thüringen, 12.11.1997 - III 227/97
Abziehbarkeit von sogenannten Pensionsrückzahlungen als Werbungskosten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1997 - 8 E 830/96
Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz
- BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 106.94
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrechtliche Wirkungen …
- BFH, 05.07.1973 - IV R 215/71
Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen - Gewerbeertrag - Hinzurechnung von …
- VG Gelsenkirchen, 10.12.2008 - 18 L 787/08
Aufwandstenor, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zweitwohnung, Anknüpfung …
- BFH, 19.12.1969 - VI R 155/67
Vorstandsmitglieder - AG - Geschäftsführer einer GmbH - Steuervergünstigungen
- FG Thüringen, 12.11.1997 - III 241/97
Berücksichtigung von Beiträgen als negative Einnahmen aus nichtselbständiger …
- BFH, 24.11.1972 - VI R 231/68
Betriebsprüfung - Neue Tatsachen - Berichtigung von Steuerbescheiden - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 14 A 2438/11
Vereinbarkeit einer Zweitwohnungssteuer bei einer Kassenärztlichen …
- BSG, 27.02.1970 - 2 RU 120/67
Unfallentschädigungspflicht - Arbeitsunfall eines Reichsdeutschen - Unfall in …
- BFH, 24.07.1970 - III R 4/68
Familienermäßigung - Vermögensabgabe - Vereinbarkeit mit GG
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