Rechtsprechung
| BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63, 1 BvL 1/64, 1 BvL 10/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1708 Abs. 1 S. 1; GG Art. 6 Abs. 5
Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater ohne Rücksicht auf dessen Leistungsfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Marbach, 06.12.1962 - II C 273/62
- AG Osnabrück, 02.07.1964 - 14 C 280/63
- AG Osnabrück, 31.03.1966 - 14 C 11/66
- BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63, 1 BvL 1/64, 1 BvL 10/66
Papierfundstellen
- BVerfGE 26, 44
- NJW 1969, 1339
- Rpfleger 1969, 288
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 11.03.1964 - 1 BvL 4/63
Verfassungsmäßigkeit des § 1708 Abs. 1 S. 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
In der Entscheidung vom 11. März 1964 (BVerfGE 17, 280 ) hat das Bundesverfassungsgericht jedoch festgestellt, daß § 1708 Abs. 1 Satz 1 BGB , soweit er dem unehelichen Kind einen Unterhaltsanspruch auch für das 17. und 18. Lebensjahr gewährt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Ob die zur Prüfung stehende Norm verfassungsmäßig ist, obwohl sie das uneheliche Kind gegenüber dem ehelichen Kind begünstigt (und entsprechend den unehelichen Vater gegenüber dem ehelichen Vater benachteiligt), läßt sich daher nicht aus einer isolierenden Betrachtung dieser Einzelregelung beurteilen, sondern nur unter Würdigung des aufgezeigten Systems (vgl. BVerfGE 17, 280 (284)).
Das Ziel, die Gesamtsituation des unehelichen Kindes der des ehelichen nach Möglichkeit anzugleichen, kann im einzelnen auf verschiedene Weise erreicht werden; namentlich kann die verschiedene Ausgangslage es rechtfertigen oder sogar geboten erscheinen lassen, das uneheliche Kind in einzelnen Beziehungen anders und günstiger zu behandeln als das eheliche Kind, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 17, 280 (284); 22, 163 (173); 25, 167 (183, 195 ff.)).
Daraus folgt, daß Art. 6 Abs. 5 GG das Verhältnis zwischen der bürgerlich-rechtlichen Rechtsstellung der unehelichen Kinder und der der ehelichen Kinder im Grundsatz selbst bestimmt hat und daher für diesen Bereich eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG sowie des Art. 6 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. BVerfGE 8, 210 (221); 17, 148 (153); 17, 280 (283, 286); 25, 167 (195 ff.)).
Die Erwägungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 11. März 1964 (BVerfGE 17, 280 (283)) die Verfassungsmäßigkeit des § 1708 Abs. 1 Satz 1 BGB begründet hat, soweit er den Unterhaltsanspruch für das 17. und 18. Lebensjahr betrifft, gelten in gleicher Weise für den Unterhaltsanspruch in der vorausgehenden Lebenszeit des Kindes.
- BVerfG, 21.07.1960 - 1 BvR 133/60
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des § 1709 Abs. 1 BGB bei Festlegung des …
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Nach der geltenden bürgerlich-rechtlichen Regelung sind die für den Unterhalt eines unehelichen Kindes erforderlichen Barmittel grundsätzlich allein von seinem Vater in Form einer monatlichen Geldrente aufzubringen, während die Mutter ihre Unterhaltspflicht in der Regel durch die Sorge für die Person des Kindes erfüllt (vgl. § 1709 Abs. 1 i.V.m. § 1710 , § 1707 Abs. 1 Satz 2 BGB und dazu BVerfGE 11, 277 ).Im einzelnen ist die Rechtsprechung infolge der letztinstanzlichen Zuständigkeit der Landgerichte sehr uneinheitlich; in der Gesamttendenz bewegen sich die zuerkannten Unterhaltssätze an der unteren Grenze und decken nicht immer den gesamten baren Lebensaufwand (vgl. BVerfGE 11, 277 (280) und Brühl, Unterhaltsrecht, 2. Aufl., 1963, S. 207).
Entgegen der Auffassung in BVerfGE 11, 277 könne § 1708 BGB den unehelichen Vater auch dann benachteiligen, wenn die Mutter ebenso wie er einfachen Verhältnissen angehöre, falls nämlich schon die Leistung des Mindestunterhalts seine Leistungsfähigkeit übersteige.
Die gleichen verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden auch gegen § 1709 BGB , wenngleich die Vorschrift sich entsprechend der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 277 (279 ff.)) mit Art. 3 und Art. 6 GG vereinbaren lasse.
Es kommt hinzu, daß die tatsächliche Situation des unehelichen Kindes sich auch insoweit nachteilig von der Situation ehelicher Kinder unterscheidet, als der eheliche Vater normalerweise bei bestehender Ehe und nicht selten auch nach einer Scheidung den Unterhaltsbedarf der Mutter trägt und ihr hierdurch die persönliche Sorge für das Kind ermöglicht, während bei der unehelichen Mutter solche Leistungen ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse entfallen (vgl. BVerfGE 11, 277 (279 f.)).
- BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Das Ziel, die Gesamtsituation des unehelichen Kindes der des ehelichen nach Möglichkeit anzugleichen, kann im einzelnen auf verschiedene Weise erreicht werden; namentlich kann die verschiedene Ausgangslage es rechtfertigen oder sogar geboten erscheinen lassen, das uneheliche Kind in einzelnen Beziehungen anders und günstiger zu behandeln als das eheliche Kind, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 17, 280 (284); 22, 163 (173); 25, 167 (183, 195 ff.)).Daraus folgt, daß Art. 6 Abs. 5 GG das Verhältnis zwischen der bürgerlich-rechtlichen Rechtsstellung der unehelichen Kinder und der der ehelichen Kinder im Grundsatz selbst bestimmt hat und daher für diesen Bereich eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG sowie des Art. 6 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. BVerfGE 8, 210 (221); 17, 148 (153); 17, 280 (283, 286); 25, 167 (195 ff.)).
Bei der Prüfung des § 1708 Abs. 1 Satz 1 BGB in dem hier maßgeblichen Umfang am Maßstab des Art. 6 Abs. 5 GG könnten sich Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm ergeben, falls die Gesamtregelung des Unterhaltsrechts der unehelichen Kinder ganz oder teilweise mit der Verfassungsvorschrift unvereinbar wäre, insbesondere wenn die Befristung des Unterhaltsanspruches des unehelichen Kindes, die offensichtlich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 5 GG widerspricht, deswegen außer Kraft getreten wäre (vgl. BVerfGE 25, 167 (182 ff.)).
Auch in dem Übergangsstadium bis zum Inkrafttreten einer dem Verfassungsauftrag entsprechenden Gesamtregelung des Unehelichenrechts ist vielmehr die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 5 GG und das darin schon jetzt gewährte Grundrecht der unehelichen Kinder zu beachten (vgl. BVerfGE 25, 167 (173)).
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
Kindergeld des Stiefvaters
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Das Ziel, die Gesamtsituation des unehelichen Kindes der des ehelichen nach Möglichkeit anzugleichen, kann im einzelnen auf verschiedene Weise erreicht werden; namentlich kann die verschiedene Ausgangslage es rechtfertigen oder sogar geboten erscheinen lassen, das uneheliche Kind in einzelnen Beziehungen anders und günstiger zu behandeln als das eheliche Kind, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 17, 280 (284); 22, 163 (173); 25, 167 (183, 195 ff.)).Schließlich kann die finanzielle Sicherstellung des unehelichen Kindes durch Erleichterung der Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch dazu beitragen, die Aufnahme des Kindes in eine die fehlende Familiengemeinschaft mit Vater und Mutter ersetzende Familie zu erleichtern und damit seine harmonische Entwicklung zu fördern (vgl. BVerfGE 22, 163 (172)).
- BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
Volkswagenprivatisierung
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Offenbar will das Amtsgericht Osnabrück auch gar nicht die Verpflichtung des Staates zu einer notwendig die Gleichbehandlung durchbrechenden besonderen Förderung einer bestimmten sozial schwachen Personengruppe begründen (vgl. BVerfGE 12, 354 (367)); vielmehr hält es umgekehrt die generelle Gleichbehandlung der unehelichen Väter mit den ehelichen Vätern für geboten. - BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
Kapitalverkehrsteuergesetz
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Zwar hat dieses Gesetz den Unterhaltsanspruch für das 1. bis 16. Lebensjahr unverändert bestehen lassen; der nachkonstitutionelle Gesetzgeber hat jedoch mit der inhaltlichen Änderung des Satzes 1 und mit der Anfügung des Satzes 3 den § 1708 Abs. 1 BGB insgesamt bestätigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfGE 13, 153 (158)). - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Vaterschaft
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Daraus folgt, daß Art. 6 Abs. 5 GG das Verhältnis zwischen der bürgerlich-rechtlichen Rechtsstellung der unehelichen Kinder und der der ehelichen Kinder im Grundsatz selbst bestimmt hat und daher für diesen Bereich eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG sowie des Art. 6 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. BVerfGE 8, 210 (221); 17, 148 (153); 17, 280 (283, 286); 25, 167 (195 ff.)). - BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf …
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Daraus folgt, daß Art. 6 Abs. 5 GG das Verhältnis zwischen der bürgerlich-rechtlichen Rechtsstellung der unehelichen Kinder und der der ehelichen Kinder im Grundsatz selbst bestimmt hat und daher für diesen Bereich eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG sowie des Art. 6 Abs. 1 GG ausscheidet (vgl. BVerfGE 8, 210 (221); 17, 148 (153); 17, 280 (283, 286); 25, 167 (195 ff.)). - BVerfG - 1 BvL 1/64 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Verfahren 1 BvL 1/64 (Amtsgericht Osnabrück - DAVorm. XXXVII (1964), Sp. 248 -). - BGH, 26.11.1965 - IV ZR 272/64
Unterhalt des unehelichen Kindes
Auszug aus BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Der Bundesgerichtshof hat auf seine Ausführungen zum Unterhaltsanspruch des unehelichen Kindes im Urteil vom 26. November 1965 (BGHZ 44, 312) verwiesen. - BVerfG, 03.07.1965 - 1 BvL 10/66
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Vielmehr ist die Norm insoweit, als sie zulässigerweise zur Prüfung gestellt worden ist, unter allen denkbaren verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerfGE 26, 44 [58]; 67, 1 [11]). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Ist eine Richtervorlage zumindest unter einem Gesichtspunkt zulässig, hat das Bundesverfassungsgericht die vorgelegte Norm unter allen in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BVerfGE 26, 44 ; 90, 145 ; 120, 125 ; 126, 77 ; 133, 1 ), unabhängig davon, ob sie im Vorlagebeschluss angesprochen worden sind oder nicht (vgl. BVerfGE 90, 145 ). - BVerfG, 15.04.2026 - 1 BvL 5/21
Asylbewerbergrundleistungen - Grundleistungen nach dem …
Denn das Bundesverfassungsgericht hat die vorgelegte Norm unter allen in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, wenn die Richtervorlage zumindest unter einem Gesichtspunkt zulässig ist (vgl. BVerfGE 26, 44 ; 170, 247 - PolG NRW - Observation; stRspr).Rn. 115 Die zulässigerweise zur Prüfung gestellten Regelungen prüft das Bundesverfassungsgericht unter allen in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, unabhängig davon, ob sie im Vorlagebeschluss angesprochen worden sind oder nicht (vgl. BVerfGE 26, 44 ; 90, 145 ; 93, 121 ; 170, 247 ).
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Das Sozialstaatsprinzip bestimmt nur das Ziel einer gerechten Sozialordnung, gibt aber einen verbindlichen Weg dorthin oder auch nur eine Ermächtigung, dahin führende Wege zu beschreiten, nicht vor (BVerfGE 22, 180 ; 40, 121 ; vgl. auch BVerfGE 26, 44 ; 34, 118 ; 36, 73 ; 59, 287 ). - BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
Sowohl im Hinblick auf die konkrete Auslegung des Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 17, 148 ; 17, 280 ; 22, 163 ; 25, 167 ; 26, 44 ; 44, 1 ; 96, 56 ) als auch auf die allgemeine Frage der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Auslegung des innerstaatlichen deutschen Rechts (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ) werfen die vorliegenden Verfassungsbeschwerden keine Fragen auf, die noch nicht durch das Verfassungsgericht geklärt oder erneut klärungsbedürftig geworden sind.Uneheliche Kinder dürfen grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als eheliche Kinder, soweit sich nicht aus ihrer besonderen Situation rechtfertigende Gründe für eine Ungleichbehandlung ergeben (vgl. BVerfGE 26, 44 ; 96, 56 ).
- BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher …
Rn. 23 (3) Der in erster Linie an den Gesetzgeber gerichtete Auftrag aus Art. 6 Abs. 5 GG ist auch von der Verwaltung und der Rechtsprechung bei der Anwendung des geltenden Rechts zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 26, 44 ; 26, 265 ; 96, 56 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 1999 - 1 BvR 1988/95 -, Rn. 4;… vom 8. Januar 2009, - 1 BvR 755/08 -, Rn. 16).Dem Ziel des Art. 6 Abs. 5 GG gilt es soweit wie möglich Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 26, 44 ).
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Rn. 23 (1) Aus Art. 6 Abs. 5 GG folgt, dass uneheliche Kinder grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden dürfen als eheliche Kinder, soweit sich nicht aus ihrer besonderen Situation rechtfertigende Gründe für eine Ungleichbehandlung ergeben (vgl. BVerfGE 26, 44, 60 f.; 96, 56, 65;… Seiler in Bonner Kommentar zum GG, Stand April 2009 Art. 6 Rn. 37;… Gröschner in Dreier, GG 2. Aufl. Art. 6 Rn. 153;… Badura in Maunz/Dürig, Komm. z. GG, Stand Februar 2005 Art. 6 Rn. 181;… Schmitt-Kammler/von Coelln in Sachs, GG 5. Aufl. Art. 6 Rn. 88). - BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
Das Sozialstaatsprinzip darf aber nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung, deren Anwendung in bestimmten Fällen zu Härten oder Unbilligkeiten führt, modifiziert werden könnte (BVerfGE 26, 44 [62]). - BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr die zur Prüfung gestellte Rechtsnorm unter jedem Gesichtspunkt auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu beurteilen (BVerfGE 4, 219 (243); vgl. auch BVerfGE 4, 331 (344); 7, 244 (253); 26, 44 (58); 49, 260 (270 f.)). - BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80
Extremisten im Öffentlichen Dienst
Die Feststellung, daß eine Norm in dem zur Prüfung stehendem Umfang mit dem Grundgesetz vereinbar ist, bezieht sich auf alle Bestimmungen der Verfassung (BVerfGE 26, 44 [56]). - BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05
Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung; …
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
- BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08
Erbrechtliche Stellung nichtehelich geborener Kinder
- BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64
Unterhalt II
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 5.68
Weitergewährung eines Unterhaltsbeitrages an das nichteheliche Kind eines …
- BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78
Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen …
- LG Berlin, 22.08.2018 - 65 S 83/18
Mieter darf sich wegen überhöhter Miete direkt an Rechtsanwalt oder …
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93
Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger
- BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83
Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20. …
- BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 125/60
Sonderbedarf des nichtehelichen Kindes
- BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93
Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete …
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG
- BSG, 25.06.1991 - 3 RK 21/90
Herabsetzung des Sterbegeldes, Verfassungsmäßigkeit
- SG Berlin, 26.04.2004 - S 18 RA 7460/01
Stasi-Mitarbeiter - Rentenkürzung verfassungswidrig
- BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71
Kranzgeld
- BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82
Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO
- BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03
Arbeitgeberbegriff, Auslegung des -s bei Unternehmen mit mehreren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 12 A 2567/02
Festsetzung rückständiger Beträge der Ausgleichsabgabe nach dem …
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
Zivildienst - Kriegsdienstverweigerung - Gewissen - Wehrpflichtiger - Zeugen …
- BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung …
- BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03
Klärung der Rechtsfrage, ob § 5 Abs. 1 SchwbG in der Auslegung des OVG …
- BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71
Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes
- BSG, 08.06.1994 - 1 RK 54/93
Hilfsmittel
- BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
Krankenkasse - Pflegeheim - Pflegegeld - Häusliche Pflege - Ungleichbehandlung - …
- LG Potsdam, 19.03.1999 - 23 (H) Ns 72/98
Wehrpflicht verfassungswidrig
- BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 40/89
Auslegung von Art 3 Abs 1 EWG-VO 1408/71
- OLG Düsseldorf, 08.01.1991 - 19 W 3/90
- BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78
Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1990 - 2 S 2192/89
Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf männliche Gemeindeeinwohner
- OLG Düsseldorf, 24.06.1985 - 7 W 33/85
- BSG, 20.08.1986 - 8 RK 74/84
Krankengeld
- StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757
Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß
- BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 17/70
Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO
- BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvL 7/93
- BSG, 25.10.1994 - 3 RK 16/94
Krankenversicherung - Ersatzbatterien für Hörgeräte - Ausschluß - geringer …
- BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rentenminderung bei freiwilliger …
- BSG, 25.10.1994 - 1 RK 61/93
Sachleistungsanspruch für Hilfsmittel; Umfang des Anspruchs auf Versorgung mit …
- BFH, 21.04.1977 - IV R 162/75
Erhebung von Lohnsummensteuer - Verstoß gegen das Grundgesetz - Erzielung von …
- BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig erachteten Norm bei der …
- BFH, 21.04.1977 - IV R 161/75
Erhebung von Lohnsummensteuer - Verstoß gegen das Grundgesetz - Erzielung von …
- BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 51/80
- BVerwG, 19.10.1977 - 7 B 31.76
Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Heimunterbringung - Grundgesetzlicher …
- VGH Bayern, 06.08.1984 - 7 B 83 A.3105
- BSG, 08.06.1994 - 1 RK 48/93
Einstufung von Hörgerätebatterien als Sachleistung - Notwendigkeit der …
- BSG, 08.06.1994 - 1 RK 59/93
Einstufung von Hörgerätebatterien als Sachleistung - Notwendigkeit der …
- BSG, 16.12.1980 - 11 RA 86/79
- BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 39/78
- BSG, 14.09.1994 - 1 RK 53/93
Übernahme der Kosten für ein Brillengestell mit Sonderausstattung bei …
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2009 - L 9 R 5981/07
- SG Leipzig, 16.12.2004 - S 8 KR 540/04
Ersatz von Arzneimittelkosten für das Medikament "Methionin Stada"-Tabletten; …
- BSG, 09.11.1977 - 3 RK 63/76
- BVerfG - 2 BvL 1/63 (anhängig)
- BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 101/78
- LG Koblenz, 16.08.2006 - 15 O 380/05
- BSG, 27.01.1977 - 12 RK 1/76
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