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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,62
BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68 (https://dejure.org/1970,62)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1970 - 1 BvR 557/68 (https://dejure.org/1970,62)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1970 - 1 BvR 557/68 (https://dejure.org/1970,62)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Im Ausland erlittene Auslieferungshaft - Anrechnung der Auslieferungshaft - Unvereinbakeit mit Verhältnismäßigkeit

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ludwig Zind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 312
  • NJW 1970, 2287
  • MDR 1971, 25
 
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Wird zitiert von ... (75)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
    Wenn aber das Grundgesetz die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, dann wird damit eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung in dem Sinne getroffen, daß dieses Freiheitsrecht als ein besonders hohes Rechtsgut zu achten ist, das nur aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 [322]; 19, 342 [348 f.]; 22, 180 [219]).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
    Wenn aber das Grundgesetz die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, dann wird damit eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung in dem Sinne getroffen, daß dieses Freiheitsrecht als ein besonders hohes Rechtsgut zu achten ist, das nur aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 [322]; 19, 342 [348 f.]; 22, 180 [219]).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
    Wenn aber das Grundgesetz die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, dann wird damit eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung in dem Sinne getroffen, daß dieses Freiheitsrecht als ein besonders hohes Rechtsgut zu achten ist, das nur aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 [322]; 19, 342 [348 f.]; 22, 180 [219]).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
    Es ist insbesondere sorgsam abzuwägen, ob ein an sich zulässiger Eingriff in denjenigen Grenzen verbleibt, die der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zieht (vgl. zuletzt BVerfGE 23, 127 [133]).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
    Das Oberlandesgericht verkennt nicht, daß die Strafvollstreckungsordnung lediglich eine Verwaltungsanordnung darstellt, also keine die Gerichte bindende gesetzliche Regelung im Sinne der Artikel 2 Abs. 2 Satz 3 und 104 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 15, 288 [294] für die Untersuchungshaftvollzugsordnung ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
    Dieses Freiheitsrecht ist zwar von vornherein durch die auf einem Gesetz, insbesondere auf dem materiellen Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht beruhende, im gesetzmäßigen Verfahren ergehende richterliche Entscheidung beschränkt (BVerfGE 1, 418 [420]).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung kennzeichnet das Freiheitsrecht als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …

    Die Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 29, 312 ; 35, 185 ; 45, 187 ; stRspr).

    Daher greifen nicht nur die von der Staatsanwaltschaft Hanau vorgenommene Strafzeitberechnung und die damit verbundene ausdrückliche Ablehnung, die im Maßregelvollzug verbrachte Zeit auch auf die noch zu vollstreckenden Freiheitsstrafen aus den Urteilen des Landgerichts Hanau und des Amtsgerichts Offenbach am Main sowie aus dem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main anzurechnen, unmittelbar in das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ein (vgl. BVerfGE 29, 312 ; BVerfGK 5, 17 ), sondern mittelbar auch § 67 Abs. 4 StGB.

    Dieser gesetzlichen Regelung entsprechend geht ferner die Strafvollstreckungsordnung, eine Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerfGE 29, 312 ), davon aus, dass der Vollzug der Maßregel nicht auf die Freiheitsstrafe angerechnet wird (§ 44b StVollstrO).

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …

    Dies gilt für die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG einschließlich der besonderen Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 94, 166 ; 105, 239 ).

    Insbesondere ist sorgfältig abzuwägen, ob ein Eingriff in den Grenzen bleibt, die ihm durch den im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden, mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen werden (vgl. BVerfGE 29, 312 ).

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