Rechtsprechung
| BVerfG, 09.02.1971 - 1 BvL 27/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Vorlage zur konkreten Normenkontrolle durch den Rechtspfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 18.09.1970 - 4 X 634/70
- BVerfG, 09.02.1971 - 1 BvL 27/70
Papierfundstellen
- BVerfGE 30, 170
- NJW 1971, 605
- Rpfleger 1971, 173
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 09.02.1971 - 1 BvL 27/70
Zwar ist bei der Auslegung des Begriffes "Gericht" in dieser Verfassungsnorm nicht der gleiche strenge Maßstab anzulegen wie bei der weiter reichenden Frage, ob eine Spruchstelle in jeder Hinsicht materiell ein Gericht im Sinne des Grundgesetzes ist und seine Spruchtätigkeit damit der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG genügt (vgl. BVerfGE 6, 55 (63)).Die Befugnis zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht setzt aber voraus, daß es sich um eine Spruchstelle handelt, die sachlich unabhängig, in einem formell gültigen Gesetz mit den Aufgaben eines Gerichts betraut und als Gericht bezeichnet ist (BVerfGE 6, 55 (63); 7, 1 (5)).
Das verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Ziel des Art. 100 Abs. 1 GG , die Autorität des Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren und eine einheitliche Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen zu sichern (vgl. BVerfGE 6, 55 (63)), fordert die Möglichkeit der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht daher erst in dem Verfahrensstadium, in dem der Richter auf Vorlage des Rechtspflegers an ihn mit der Sache befaßt ist.
- BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56
Berlin-Vorbehalt I
Auszug aus BVerfG, 09.02.1971 - 1 BvL 27/70
Die Befugnis zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht setzt aber voraus, daß es sich um eine Spruchstelle handelt, die sachlich unabhängig, in einem formell gültigen Gesetz mit den Aufgaben eines Gerichts betraut und als Gericht bezeichnet ist (BVerfGE 6, 55 (63); 7, 1 (5)). - BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 09.02.1971 - 1 BvL 27/70
Er kann nicht hierfür eine besondere Zwischeninstanz des betreffenden Gerichtszweiges einschalten (vgl. BVerfGE 6, 222 (234 ff.)).
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Jedenfalls handelt er nicht als Richter (BVerfGE 30, 170 (171 f.); Beschluß vom 3. November 1975 - 2 BvR 398/75). - BVerfG, 17.12.1980 - 1 BvL 50/80
Unzuständigkeit des Rechtspflegers zur Richtervorlage
"Die gesetzliche Zuständigkeit des Rechtspflegers erstreckt sich nicht auf Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG (Bestätigung von BVerfGE 30, 170 ).«.Zur Zulässigkeit einer Vorlage durch den Rechtspfleger wird ausgeführt: Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 1971 (BVerfGE 30, 170 ) sei überholt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (BVerfGE 30, 170 ), daß sich die gesetzliche Zuständigkeit des Rechtspflegers nicht auf Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG erstreckt.
Rechtliche Schwierigkeiten in diesem Sinne sind mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes und der Beurteilung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Vorlage gegeben (BVerfGE 30, 170 [172]).
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15
Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
Diese - rein sachliche - Unabhängigkeit entspricht nicht der richterlichen - insofern auch personellen - Unabhängigkeit, welche das Richteramt als solches prägt (statt vieler: BVerfG, Beschluss vom 409.02.1971 - 1 BvL 27/70 -, BVerfGE 30, 170 ).
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 29/81
Unzulässigkeit der Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Rechtspfleger
Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 1971 (BVerfGE 30, 170 ) stehe nicht entgegen.Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, erstreckt sich die gesetzliche Zuständigkeit des Rechtspflegers nicht auf Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 30, 170 (171 ff.); 55, 370 (371 f.)).
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 5302/15
Besoldung des Bezirksnotars
Der Rechtspfleger übt jedoch keine rechtsprechende Gewalt im Sinne des Art. 92 GG aus (BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 -, BVerfGE 103, 397 ), da seine sachliche Unabhängigkeit - anders als bei einem Richter - weder aus der Verfassung folgt noch mit Blick auf die Vorlagepflicht unbeschränkt gilt (BVerfG, Beschluss vom 09.02.1971 - 1 BvL 27/70 -, BVerfGE 30, 170 ; st. Rspr.). - VG Gießen, 23.04.1992 - V/2 E 755/91
Verpflichtung zur Teilnahme an einer Gleitzeitregelung; Anforderungen an eine …
Der Kläger als Rechtspfleger ist Beamter (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 30, 170; 55, 370 [BVerfG 16.12.1980 - 2 BvR 419/80] ; 61, 75 [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80] ; auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 15.2.1991, Az.: 2 B 19.91) und als solcher grundsätzlich dienstlichen Weisungen unterworfen, § 70 S. 2 HBG.Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Rechtspfleger nicht, wie der Richter, Gericht im Sinne der Verfassung ( Art. 92 GG ) und der Gerichtsverfassung ist (BVerfGE 56, 110, 127 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvL 2/80] ; 30, 170; 55, 370 [BVerfG 16.12.1980 - 2 BvR 419/80] ; 61, 75) [BVerfG 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80] .
- OLG München, 29.10.1992 - 29 U 5830/91
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit bezahlter Werbung in Kinospielfilmen; Anspruch …
Diese sind allerdings ihrerseits wieder im Lichte des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG auszulegen, um einen den Wertvorstellungen des Grundgesetzes entsprechenden Ausgleich der widerstreitenden, verfassungsrechtlich geschützten Interessen finden zu können (vgl. BVerfGE 30, 170, 193 ff.). - BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 112.87
Richterliche Unabhängigkeit - Rechtspfleger - Zuständigkeit
- Im übrigen haben Rechtspfleger nach geltendem Recht aufgrund der Ausgestaltung ihres Aufgabenbereichs und ihres Status nicht die Rechtsstellung von Richtern im Sinne des Verfassungsrechts und des Gerichtsverfassungsrechts (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Januar 1981 - 2 BvL 2/80 - <BVerfGE 56, 110, 127>; s. auch Beschlüsse vom 9. Februar 1971 - 1 BvL 27/70 - <BVerfGE 30, 170>; vom 17. Dezember 1980 - 1 BvL 50/80 - und vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 29/81 - <BVerfGE 61, 75>). - BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91 Zutreffend weist die Rechtsbeschwerdeführerin darauf hin, dass der Rechtspfleger nicht Richter ist (BVerfGE 30, 170/172; 55, 370/371; 56, 110/127; BayObLGZ 1974, 329/335;… Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. 1991 Vorbem. III 1 vor § 1 m.w.N.).
- VG Köln, 25.10.2001 - 19 K 6641/99
- BVerfG - 1 BvL 25/70 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvL 12/70 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvL 11/70 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvL 21/70 (anhängig)
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1995 - 2 A 10535/95
- BayObLG, 30.04.1986 - 1 BReg.Z 69/85
Wirksamkeit eines notariellen Testaments; Befugnis des Rechtspflegers zur …
- BayObLG, 13.08.1980 - BReg. 2 Z 61/80
Rechtspflegerbeschwerde
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