Rechtsprechung
| BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Entscheidung des Großen Senats des BAG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf - 1 AZR 495/65
- BAG, 29.11.1967 - GS 1/67
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67
Papierfundstellen
- BVerfGE 31, 55
- NJW 1971, 1212
- MDR 1971, 729
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BAG, 29.11.1967 - GS 1/67
Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …
Auszug aus BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67
Dazu beschloß der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 20, 175) u.a.:.
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1508/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Großen Senats für …
Rn. 2 1. Die unmittelbar gegen eine Entscheidung des Großen Senats eines Bundesgerichts gerichtete Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil dem Beschwerdeführer durch diese Entscheidung kein gegenwärtiger Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 31, 55 ).Der Beschluss des Großen Senats dient ausschließlich dem Zweck, den Inhalt des einfachen Rechts abstrakt festzustellen, während die unmittelbare Rechtswirkungen erzeugende Rechtsanwendung Sache des erkennenden Senats ist (vgl. BVerfGE 31, 55 ;… Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 3. Aufl. 1999, § 138 GVG Rn. 6;… Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, 14. Ergänzungslieferung 2007, § 11 Rn. 79).
Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Beschluss für die Entscheidung des erkennenden Senats trotz zunächst angenommener Entscheidungserheblichkeit keine Bedeutung erlangt (vgl. BverfGE 31, 55 ;… Hannich, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 138 GVG Rn. 11).
Es bleibt einem Beschwerdeführer unbenommen, mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Endentscheidung (auch) eine Grundrechtsverletzung zu rügen, die seiner Ansicht nach auf der durch den Großen Senat bindend festgestellten Rechtsauslegung beruht (vgl. BVerfGE 31, 55 ).
- BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen
Rn. 2 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Zwischenentscheidungen, zu denen auch aufhebende und zurückverweisende revisionsgerichtliche Entscheidungen zählen, grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).Die Rechtsausführungen in den Gründen des angegriffenen Revisionsurteils sind für sich allein nicht geeignet, die Beschwerdeführerin im Rechtssinn zu beschweren (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ).
- BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 418/71
Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern
Rn. 38 4. Soweit die Beschwerdeführerin die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts angreift, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (BVerfGE 31, 55); im übrigen könnte die Rüge einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schon deshalb nicht durchgreifen, weil jedenfalls keine willkürliche Überschreitung der Befugnisse vorliegt (vgl. BVerfGE 29, 198 [207]).
- BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen die Erhebung und Verwertung von …
Rn. 4 Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ). - BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 1157/05
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Hauptverhandlung …
Bei den angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen handelt es sich damit um Zwischenentscheidungen, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ). - BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01
Verfassungsbeschwerde gegen die Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins im …
Rn. 2 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Zwischenentscheidungen, zu denen auch Terminsladungen zählen, grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ). - BVerfG - 1 BvR 159/69 (anhängig) V/384 1 BvR 761/67 der Gewerkschaft Textil-Bekleidung gegen den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29.11.1967 wegen Verletzung des Artikels 12 III GG.
- BVerfG - 1 BvR 155/69 (anhängig) V/384 1 BvR 761/67 der Gewerkschaft Textil-Bekleidung gegen den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29.11.1967 wegen Verletzung des Artikels 12 III GG.
- BVerfG - 1 BvR 285/69 (anhängig) V/384 1 BvR 761/67 der Gewerkschaft Textil-Bekleidung gegen den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29.11.1967 wegen Verletzung des Artikels 12 III GG.
- BVerfG - 1 BvR 292/69 (anhängig) V/384 1 BvR 761/67 der Gewerkschaft Textil-Bekleidung gegen den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29.11.1967 wegen Verletzung des Artikels 12 III GG.
- BVerfG - 2 BvR 308/69 (anhängig)
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