Rechtsprechung
| BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 33, 240
- NJW 1972, 1891
- MDR 1972, 1016
- DB 1972, 1721
- DÖV 1973, 63
- Rpfleger 1972, 359
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70
Die Gesamtregelung stellt sich also als eine Indienstnahme Privater zu öffentlichen Aufgaben dar, so daß bei der verfassungsrechtlichen Prüfung auch der Entschädigungsregelung für Sachverständige vor allem Art. 12 Abs. 1 GG heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 30, 292 [312]).Dieser Grundsatz verlangt hier - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Mineralölbevorratung (BVerfGE 30, 292 [316 ff.] mit Nachweisen) dargelegt hat - im einzelnen, daß der Eingriff in das Grundrecht mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls begründet werden kann, daß das eingesetzte Mittel geeignet und erforderlich ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen, und daß die Grenze der Zumutbarkeit bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe gewahrt ist.
- BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63
Waisenrente
Auszug aus BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70
Wenn § 3 ZuSEntschG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, will das Gericht bei der Berechnung der Entschädigung einen Stundensatz von 22, 50 DM zugrunde legen; andernfalls will es, sobald es dazu durch den Gesetzgeber in die Lage gesetzt wird (vgl. BVerfGE 23, 135 [142] mit weiteren Nachweisen), eine höhere Entschädigung festsetzen.
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auch diese Zielsetzung, die vor allem die Schonung der öffentlichen Kassen bezweckt, ist als eine vernünftige Erwägung des Gemeinwohls nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 33, 240 ).Schon hierin unterscheidet sich die Inpflichtnahme der Rechtsanwälte als Betreuer wesentlich von derjenigen der Pflichtverteidiger (vgl. BVerfGE 39, 238) oder der gerichtlichen Sachverständigen (vgl. BVerfGE 33, 240; 85, 329).
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
- BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05
Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Vergütungsregelungen in diesem Sinne stellen auch die gesetzlich bestimmten Sätze zur Vergütung gerichtlich in Anspruch genommener Sachverständiger dar (vgl. BVerfGE 33, 240 ; 85, 329 ).Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Staat bei der Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben, wie etwa für Sachverständigentätigkeit, eine Vergütung in der auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen erzielbaren Höhe vorzusehen hätte (vgl. BVerfGE 33, 240 ; 85, 329 ).
Insbesondere muss sich der Gesetzgeber nicht an den Einkünften von Spitzenverdienern orientieren (vgl. BVerfGE 33, 240 ).
Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehindert, bei der Festsetzung der Vergütung von Sachverständigen zu verallgemeinern (vgl. BVerfGE 33, 240 ).
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20
Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
Rn. 201 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert, dass der Eingriff in das Grundrecht mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls begründet werden kann, dass das eingesetzte Mittel geeignet und erforderlich ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen, und dass die Grenze der Zumutbarkeit bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe gewahrt ist (BVerfG, Beschl. v. 27.06.1972 - 1 BvL 34/70 - BVerfGE 33, 240 = juris Rn. 16;… Beschl. v. 04.04.1990 - 1 BvR 750/87 - BVerfGE 82, 28 juris Rn. 44). - LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12
Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:
Eine vom Gesetzgeber eingeführte Limitierung der Entschädigung dient der Überschaubarkeit des Kostenrisikos und damit der Rechtssicherheit; auch eine gewisse Rücksichtnahme auf die Belastung der öffentlichen Haushalte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss 27.06.1972, Az.: 1 BvL 34/70). - VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20
Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der …
Rn. 167 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert, dass der Eingriff in das Grundrecht mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls begründet werden kann, dass das eingesetzte Mittel geeignet und erforderlich ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen, und dass die Grenze der Zumutbarkeit bei der Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe gewahrt ist (BVerfG, Beschl. v. 27.06.1972 - 1 BvL 34/70 - BVerfGE 33, 240 = juris Rn. 16;… Beschl. v. 04.04.1990 - 1 BvR 750/87 - BVerfGE 82, 28 juris Rn. 44). - BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95
"Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der …
Sie berücksichtigen nicht den Gestaltungsraum des Gesetzgebers, der nicht gehalten ist, von einer finanziellen Belastung einer bestimmten Gruppe immer schon dann abzusehen, wenn die Belastung in der einen oder anderen Weise auf dem Weg über den öffentlichen Haushalt auch der Allgemeinheit auferlegt werden kann (vgl. dazu auch BVerfGE 33, 240, 246; 77, 84, 110 f.; vgl. weiter BVerfGE 30, 292, 319; 81, 156, 193 f.; 85, 226, 237).Die geschützte Rechtsposition der öffentlichen Energieversorgungsunternehmen an ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben ist durch §§ 2 und 3 StrEG nicht berührt, weil diese Vorschriften nur die Berufsausübung regeln und dabei den gewerblichen Gesamtgewinn - jedenfalls in dem hier zu beurteilenden Zeitraum - nicht in maßgeblicher Weise beeinflußt haben (vgl. BVerfGE 22, 380, 386; 33, 240, 247; 68, 193, 222 f.; BGHZ 111, 349, 356; Scholz, Windenergie aktuell 1995 Nr. 7 S. 15, 24;… Pohlmann aaO. S. 118 f.).
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14
Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung …
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Beförderung Schwerbehinderter
Diese Indienstnahme Privater zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe ist verfassungsrechtlich als eine Berufsausübungsregelung zu beurteilen, deren Zulässigkeit an Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG zu messen ist (vgl. BVerfGE 22, 380 [383 f.]; 30, 292 [312]; 33, 240 [244]; 54, 251 [271]; 57, 139 [158]). - BGH, 02.12.1982 - 1 StR 476/82
Vorliegen eines Schadens bei erschlichenen Bewilligungen von Fördermitteln - …
Insbesondere darf die finanzielle Belastung des Inhabers einer Privatklinik unter dem Aspekt von Art. 12 Abs. 1 GG nicht gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BVerfGE 33, 240, 244).Zwänge eine Preisvorschrift den Betriebsinhaber, ständig mit Verlust zu arbeiten, so verstieße sie gegen das rechtsstaatliche Übermaßverbot; hingegen wäre eine Regelung, die lediglich zu einer - nicht besonders schweren - Minderung der Rentabilität eines Unternehmens führt, entschädigungslos hinzunehmen (vgl. BVerfGE 8, 274, 330; 13, 225, 229/230; 16, 147, 187; 21, 87, 90/91; 22, 380, 386/387; 33, 240, 244 - 247; 37, 132, 142; 45, 142, 173; BGHZ 6, 270, 279; 13, 378, 385; 48, 58, 61; 48, 385, 394/395; BVerwGE 5, 143, 145/146;… E.R. Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht 2. Aufl. Bd. 2 S. 303;… Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 14 Rdn. 52;… Dettmer a.a.O. S. 153/154, 156;… Bachof/ Scheuing, Verfassungsrechtliche Probleme a.a.O. S. 10).
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20
Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 666/00
Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung von gerichtlichen Sachverständigen
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Sachverständigenentschädigung
- BVerwG, 23.01.1975 - VII B 26.74
- BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte …
- LSG Bayern, 27.07.2016 - L 15 RF 9/16
Höhe der Entschädigung wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin
- BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 6/96
Aufwendungsersatz eines niedergelassenen Arztes bei Negativauskunft
- BVerfG, 29.07.2020 - 1 BvR 1902/19
Nichtannahmebeschluss: Koalitionsrechtliche Organisationsfreiheit befreit …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02
Stundensätze von Gutachtern; Begrenzung der Entschädigung der gerichtlich …
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 35/98
- LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts
- LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16
Vergütung für einen außergewöhnlich umfangreichen ärztlichen Befundbericht
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08
Verfassungsmäßigkeit der Indienstnahme eines Gastwirts zur Einhaltung des …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01
Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz
- OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 8 K 3109/00
Normenkontrollklage gegen Vorschriften der Berufsordnung der Ärztekammer …
- OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 8 W 357/01
Sachverständiger/ Ersetzung der Zustimmung - Spruchverfahren
- VG Kassel, 31.08.2004 - 7 J 2038/02
ARZTTERMIN, AUSFALL, BERUFSSACHVERSTÄNDIGER ZUSCHLAG, ENTSCHÄDIGUNG, GUTACHTER; …
- BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00
Stundensatz des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger
- LSG Bayern, 14.07.2005 - L 15 B 13/02
Anwendung des Gesetztes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen …
- LSG Bayern, 14.07.2005 - L 15 B 14/02
Anwendung des Zeugen und Sachverständigen Entschädigungsgesetz (ZSEG) für vor dem …
- BVerwG, 18.02.1982 - 1 CB 5.82
Schutz ausländischer Ehen und Familien im Falle der Ausweisung eines Ehegatten - …
- OLG Koblenz, 18.07.2000 - 3 W 462/00
Höhe des Stundensatzes für die Entschädigung von Sachverständigen
- LAG Hamm, 06.04.2000 - 9 Ta 609/99
Festsetzung der Entschädigung eines Sachverständigen für ein …
- LSG Bayern, 11.11.1998 - L 12 SB 80/97
Entschädigung eines Befundberichts
- OLG Koblenz, 21.01.2000 - 3 U 335/98
Bemessung des Stundensatzes für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2002 - L 12 U 1245/03
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