Rechtsprechung
| BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 118 Abs. 2 S. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.10.1971 - II A 131/70
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
- BVerfG, 16.02.1973 - 2 BvR 872/71
- BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 872/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 34, 1
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
c) Das Art. 103 Abs. 1 GG immanente Anliegen, den Einzelnen nicht zum bloßen Objekt richterlicher Entscheidung werden zu lassen (BVerfGE 9, 89 (95)), kann im Berichtigungsverfahren nach § 118 VwGO , das der im Zivilprozeß zugelassenen Berichtigung gemäß § 319 ZPO nachgebildet ist, nur verwirklicht werden, wenn sich eine von Amts wegen vorgenommene Berichtigung ohne jede Anhörung der Prozeßbeteiligten auf solche Fälle beschränkt, die - wie z. B. Schreib- und Rechenfehler - reine Formalien betreffen und nicht in irgendwelche Rechte eingreifen oder sogar eine zuvor durch gerichtliche Entscheidung erworbene Rechtsstellung der Betroffenen nachteilig verändern. - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Diese zum einfachen Verfahrensrecht gehörende Vorschrift beseitigt aber nicht den sich grundsätzlich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anspruch jedes Prozeßbeteiligten, vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung von dem zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis und zugleich Gelegenheit zu erhalten, hierzu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 1, 418 (429); u. a. BVerfGE 20, 280 (282); 21, 132 (137); 24, 56 (62) und 27, 248 (251)). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Diese zum einfachen Verfahrensrecht gehörende Vorschrift beseitigt aber nicht den sich grundsätzlich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anspruch jedes Prozeßbeteiligten, vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung von dem zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis und zugleich Gelegenheit zu erhalten, hierzu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 1, 418 (429); u. a. BVerfGE 20, 280 (282); 21, 132 (137); 24, 56 (62) und 27, 248 (251)).
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Diese sich aus dem Rechtsstaatsgedanken ergebende, unabdingbare Forderung des Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach in Entscheidungen betont, die jeweils erfolgreiche Beschwerden betrafen, die in die Rechtsstellung des zuvor begünstigten Beschwerdegegners eingriffen, obwohl dieser nicht einmal wußte, daß ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt war (BVerfGE 7, 95 (98/99); 19, 49 (51)). - BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im …
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Diese zum einfachen Verfahrensrecht gehörende Vorschrift beseitigt aber nicht den sich grundsätzlich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anspruch jedes Prozeßbeteiligten, vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung von dem zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis und zugleich Gelegenheit zu erhalten, hierzu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 1, 418 (429); u. a. BVerfGE 20, 280 (282); 21, 132 (137); 24, 56 (62) und 27, 248 (251)). - BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am …
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Diese Verfahrensgestaltung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; Art. 103 Abs. 1 GG verlangt auch keinen Instanzenzug (BVerfGE 28, 88 (95/96)). - BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Diese zum einfachen Verfahrensrecht gehörende Vorschrift beseitigt aber nicht den sich grundsätzlich unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anspruch jedes Prozeßbeteiligten, vor Erlaß einer gerichtlichen Entscheidung von dem zugrundeliegenden Sachverhalt Kenntnis und zugleich Gelegenheit zu erhalten, hierzu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 1, 418 (429); u. a. BVerfGE 20, 280 (282); 21, 132 (137); 24, 56 (62) und 27, 248 (251)). - BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Art. 103 Abs. 1 GG verbietet derartige Überraschungsentscheidungen um so mehr dann, wenn sie irreparabel, d.h. mit keinem Rechtsmittel mehr anfechtbar sind (vgl. auch BVerfGE 8, 253 (255) und 17, 265 (268)). - BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71
Diese sich aus dem Rechtsstaatsgedanken ergebende, unabdingbare Forderung des Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach in Entscheidungen betont, die jeweils erfolgreiche Beschwerden betrafen, die in die Rechtsstellung des zuvor begünstigten Beschwerdegegners eingriffen, obwohl dieser nicht einmal wußte, daß ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt war (BVerfGE 7, 95 (98/99); 19, 49 (51)).
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Rn. 100 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten weder Art. 19 Abs. 4 GG noch Art. 103 Abs. 1 GG noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen weiteren Rechtszug vor innerstaatlichen (deutschen) Gerichten (vgl. BVerfGE 34, 1 [6]; 42, 243 [248]; 42, 252 [254]; 49, 329 [343]; 54, 277 [291]). - BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …
Der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist nicht beeinträchtigt worden, wenn das Tatgericht nur auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten Tatsachenstoffs entschieden hat (§ 261 StPO), und dem Angeklagten Gelegenheit gegeben worden ist, zu diesem Tatsachenstoff sich zu äußern (vgl. BVerfGE 18, 399, 405 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]/406; 34, 1, 7; 36, 92, 97;… Leibholz/Rinck GG Art. 103 Rdn. 5;… Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO I 2. Aufl. Rdn. 342). - OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15
Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei …
Rn. 34 3. Der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1GG) ist schon deshalb nicht beeinträchtigt worden, weil das Amtsgericht gemäß § 261StPO ausschließlich auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs entschieden und der Betroffene und seine Verteidigung insoweit hinreichende Gelegenheit hatten, sich zu diesem Tatsachenstoff um fassend zu äußern (st.Rspr., vgl. nur BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7 und 36, 92/97; ferner u. a. BGHSt 30, 131/141).
- BayObLG, 04.01.2021 - 202 ObOWi 1532/20
Anspruch auf Einsichtnahme in Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessungen
Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vielmehr, dass einer gerichtlichen Entscheidung gemäß § 261 StPO auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs - wie hier geschehen - ausschließlich solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der Betroffene und seine Verteidigung hinreichend Stellung nehmen konnten; einen Anspruch auf Erweiterung der Gerichtsakten vermittelt Art. 103 Abs. 1 GG hingegen nicht, zumal auch für eine Willkürentscheidung nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist (st.Rspr.; vgl. neben BVerfGE 18, 399/405 f.; 34, 1/7; 36, 92/97; 57, 250/273 f. und 63, 45/60 f. u.a. BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 = DAR 2020, 145 = BeckRS 2019, 31165; 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20 bei juris und KG, Beschluss vom 02.04.2019 - 122 Ss 43/19 bei juris; vgl. auch schon OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 = NZV 2018, 425 und 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15 = DAR 2016, 337 = OLGSt StPO § 147 Nr. 10, jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15
Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer …
Rn. 30 c) Der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht beeinträchtigt worden, da das Tatgericht gemäß § 261 StPO nur auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten Tatsachenstoffs entschieden hat und dem Betroffenen Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu diesem Tatsachenstoff zu äußern (vgl. BVerfGE 18, 399, 405 f.; 34, 1, 7; 36, 92, 97; BGHSt 30, 131, 141). - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Diese Grundsätze sind auf andere als Beschwerdeverfahren übertragen worden (BVerfGE 34, 1 (7 f.)). - OLG Hamm, 10.03.2017 - 2 RBs 202/16
Schulungsnachweis des Messbeamten
Rn. 27 Der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist schon deshalb nicht beeinträchtigt worden, weil das Amtsgericht gemäß § 261 StPO ausschließlich auf der Grundlage des in der Hauptverhandlung ausgebreiteten und abgehandelten Tatsachenstoffs entschieden und der Betroffene und seine Verteidigung insoweit hinreichende Gelegenheit hatten, sich zu diesem Tatsachenstoff umfassend zu äußern (st.Rspr., vgl. nur BVerfGE 18, 399, 405 f.; 34, 1, 7 und 36, 92, 97; ferner u.a. BGHSt 30, 131, 141). - BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende Anhebung des Streitwertes in einem …
Diese grundlegende, schon dem Rechtsstaatsgedanken zu entnehmende und auch ohne ausdrückliche Anordnung in den Verfahrensvorschriften von Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar geforderte Regel (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 34, 157 ; stRspr) hat das Bundesverfassungsgericht auch auf weitere Verfahren übertragen (vgl. BVerfGE 34, 1 ).Art. 103 Abs. 1 GG verbietet Überraschungsentscheidungen umso mehr dann, wenn sie irreparabel, das heißt mit keinem Rechtsmittel mehr anfechtbar sind (vgl. BVerfGE 34, 1 m.w.N.).
- BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
Abgeschlossene Durchsuchung
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2026 - 12 S 1295/25
Kostenerstattung für jugendhilferechtliche Leistungen
Rn. 74 Der Senat weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht den Tenor seines Urteils nach Anhörung der Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.07.1972 - 2 BvR 872/71 -, juris Rn. 19 f.) von Amts wegen oder auf Antrag wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 118 Abs. 1 VwGO zu korrigieren haben dürfte. - FG Münster, 22.09.2022 - 8 K 2748/20
Streit über die Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für ein Gebäude
- BGH, 18.12.2013 - III ZR 219/13
Deliktischer Schutz sonstiger Rechte: Selbstständiges Fischereirecht in Bayern in …
- OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12
Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer …
- OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Richterliche Hinweispflicht bei neuem …
- BSG, 08.01.1985 - 7 BAr 109/84
Kostenentscheidung - Berufungsurteil - Revision - Zulässigkeit der Revision
- LSG Bayern, 29.08.2016 - L 2 U 110/16
Tenorberichtigung der Kostengrundentscheidung
- BSG, 18.06.1996 - 9 RV 13/95
Keine Versorgung ehemaliger Soldaten der Nationalen Volksarmee wie ehemalige …
- VG Gelsenkirchen, 09.03.2023 - 15 L 230/23
Berichtigung, Berichtigungsbeschluss, Kostenentscheidung, Nebenentscheidung, …
- BVerwG, 11.07.1983 - 4 B 123.83
Die verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung - Der Anspruch auf …
- BSG, 01.07.2022 - B 4 AS 14/22 BH
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Zulässige Bezugnahme auf …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 2 L 328/06
Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung
- FG Münster, 24.10.2022 - 8 K 2748/20
Berichtigung des Tatbestands des verkündeten Urteils wegen offenbarer …
- BVerwG, 18.04.1978 - 1 WB 109.77
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.10.1987 - 5 C 34.84
Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit in einer Urteilsformel
- VG Ansbach, 31.05.2022 - AN 4 K 16.00247
Berichtungsbeschluss wegen offenbarer Unrichtigkeiten
- VG Dresden, 01.04.1998 - 1 K 384/96
Nachweis der Erbenstellung durch eine Eintragungsmitteilung des Grundbuchamts
- BGH, 12.04.1984 - III ZB 15/83
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts …
- BVerwG, 09.10.1980 - 5 B 98.79
Rechtmäßigkeit eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahren bei Gebotenheit …
- BayObLG, 28.08.2019 - 202 ObOWi 505/19
Keine Gehörsverletzung durch Nichtoffenlegung der Messdatei
- VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 215/19
Zur Frage der Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage gegen einen …
- LSG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - L 7 AL 1276/07
- BSG, 24.05.2007 - B 5 R 240/06 B
- KG, 17.04.2023 - 3 ORbs 78/23
Rechtliches Gehör verpflichtet nicht zur Aktenerweiterung
- BGH, 13.05.1981 - V BLw 17/80
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Nachträgliche …
- VG Augsburg, 01.04.2008 - Au 3 K 07.1231
Rückforderung; Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; …
- LAG Hessen, 23.04.1982 - 11 Ta 56/82
- BSG, 19.08.1981 - 9 RV 7/81
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".