Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,899
BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72 (https://dejure.org/1973,899)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.1973 - 2 BvR 483/72 (https://dejure.org/1973,899)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 1973 - 2 BvR 483/72 (https://dejure.org/1973,899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Unzulässige Verwertung von Ehescheidungsakten im Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 205
  • DVBl 1973, 362
  • DÖV 1973, 458
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72
    Denn im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1970 (BVerfGE 27, 344 ) zugrundegelegen habe, gehe es im vorliegenden Fall darum, zur Entlastung des Beschwerdeführers Aufschluß über seinen nervlichen Zustand zu gewinnen.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 15. Januar 1970 (BVerfGE 27, 344 ) ausgeführt hat, betreffen die Akten des Ehescheidungsverfahrens den privaten Lebensbereich der Ehepartner, der unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Zusammenhang mit der Verpflichtung aller staatlichen Gewalt zur Achtung der Menschenwürde steht.

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen …

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72
    Dieser hat ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran, daß über die Verfassungsmäßigkeit des Beschlusses sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt werde (vgl. BVerfGE 1, 322 [324 f.], ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …

    Es gelten hier keine anderen Grundsätze als diejenigen, nach denen sich die Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen richtet (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 21, 139 ; 24, 56 ; 34, 205 ; 101, 106 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …

    a) Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Frage, ob Informationen aus dem engeren Persönlichkeitsbereich auch dann noch den grundrechtlichen Schutz des Freiraumes privater Lebensgestaltung genießen, wenn sie aus diesem Bereich zur Kenntnis Dritter gelangt sind, anläßlich der Entscheidungen über die Verwertbarkeit einer Drogenberatungskartei und von Scheidungsakten zu befassen (BVerfGE 44, 353 ; 27, 344; 34, 205).
  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Tierarzt im Strafverfahren

    Die Untersuchungsergebnisse gehören nicht zum unantastbaren Bereich seiner Privatsphäre, der nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG jedem Zugriff der öffentlichen Gewalt entzogen ist (vgl. BVerfGE 33, 367 [376]; 34, 205 [209]; 34, 238 [245]; 35, 35 [39]; 35, 202 [220]).
  • VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2962

    Abiturzeugnis; Bemerkung über Notenschutz bei Legasthenie

    Die der Intimsphäre nachgelagerte Privatsphäre umschreibt einen Bereich, in dem Eingriffe zwar nicht generell ausgeschlossen sind, ihre Rechtmäßigkeit, namentlich ihre Verhältnismäßigkeit sich aber nach besonders strengen Vorgaben richtet (vgl. nur BVerfGE 27, 344, 351; 34, 205, 210).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2023 - 16 K 16155/21

    Datenschutzrechtlichen Rechte in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen …

    Es müsse eine konkrete Abwägung zwischen dem Grundrechtseingriff und dem Gewicht des öffentlichen Interesses (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 18.01.1973 - 2 BvR 483/72, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfGE-- 34, 205) stattfinden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2023 - 16 K 16034/22

    Sachgebiet: Datenschutzrecht Überschrift: DSGVO und Fachaufsicht

    Es müsse eine konkrete Abwägung zwischen dem Grundrechtseingriff und dem Gewicht des öffentlichen Interesses (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Januar 1973 - 2 BvR 483/72, BVerfGE 34, 205) stattfinden.
  • VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.2963

    Abiturzeugnis; Bemerkung über Notenschutz bei Legasthenie

    Die der Intimsphäre nachgelagerte Privatsphäre umschreibt einen Bereich, in dem Eingriffe zwar nicht generell ausgeschlossen sind, ihre Rechtmäßigkeit, namentlich ihre Verhältnismäßigkeit sich aber nach besonders strengen Vorgaben richtet (vgl. nur BVerfGE 27, 344, 351; 34, 205, 210).
  • KG, 04.11.1981 - 18 UF 3809/81

    Unwirksamkeit des Verzichts auf Zugewinnausgleichvor Rechtshängigkeit des …

    Dementsprechend ist ein Verzicht auf Ausgleich des Zugewinns, der in einer die Scheidung erleichternden Vereinbarung enthalten ist, unwirksam, wenn die Vereinbarung geschlossen wird, bevor das Scheidungsverfahren, zu dessen Erleichterung sie dienen soll, rechtshängig ist (so schon für das alte Recht BGH FamRZ 1973, 449).

    Vor dem Scheidungsverfahren abgeschlossene Vereinbarungen erachtete er dagegen für unwirksam (BGH FamRZ 1973, 449).

  • OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Verwertbarkeit einer Drogenberatungskartei und von Scheidungsakten (BVerfGE 44, 353 ; 27, 344; 34, 205) ist nämlich der allgemeine Grundsatz zu entnehmen, daß der Schutzbereich der Privatsphäre eines Bürgers durch die von ihm zu duldende Zensur und ihr Wissen darum keine Lockerungen des Geheimnisschutzes bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 35, 40).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 16 K 16155/21

    Sachgebiet: Datenschutzrecht Überschrift: DSGVO: Ohne Schaden kein Schadenersatz

    Es müsse eine konkrete Abwägung zwischen dem Grundrechtseingriff und dem Gewicht des öffentlichen Interesses (vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfG, Urteil vom 18.01.1973 - 2 BvR 483/72, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 34, 205) stattfinden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 16 K 16036/22

    Sachgebiet: Datenschutzrecht Finanzgerichtsordnung Überschrift: Schadenersatz aus …

  • OLG Celle, 20.11.1989 - 1 VAs 10/89

    Gewährung von Akteneinsicht in beschlagnahmte Unterlagen; Akteneinsicht als …

  • BGH, 06.10.1976 - IV ZR 188/74

    Vertrag über den Ausschluss des Zugewinnausgleichs nach Scheidung der Ehe - …

  • OLG Karlsruhe, 07.06.1984 - 2 UF 33/83

    Ausgleichsanspruch; Verjährungsfrist; Vertragliche Regelung

  • VG München, 26.03.2013 - B 3 K 10.918

    Recht auf Zweitausstellung des Abiturzeugnisses ohne den Vermerk 'fachärztlich …

  • VG München, 26.02.2013 - 3 K 11.2962

    Notenschutz wegen Legasthenie - Entfernung eines Hinweises auf Nichtwertung der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht