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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,12
BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 (https://dejure.org/1972,12)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 (https://dejure.org/1972,12)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 (https://dejure.org/1972,12)
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Besoldungsvereinheitlichung

Art. 74a Abs. 1 GG, Bundestreue, "Hausgut der Länder"

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswdirigkiet des Hessischen Besolungsanpassungsgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besoldung - Besoldungsanpassung in Hessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 9
  • NJW 1972, 1943 (Ls.)
  • DVBl 1973, 131
  • DÖV 1972, 676
 
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Wird zitiert von ... (167)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    3. Künftig ist ein Gesetz, das ausgefertigt wird zu einem Zeitpunkt, an dem die dazu ermächtigende Norm noch nicht in Kraft war, oder das unter den besonderen Voraussetzungen, die die Entscheidung vom 15. November 1971 (BVerfGE 32, 199 [212]) umschreibt, verkündet wird, bevor die dazu ermächtigende Norm in Kraft getreten ist, nichtig.

    Rn. 78 Das Bundesverfassungsgericht hat - abgesehen von dem gemäß § 24 BVerfGG ergangenen Beschluß vom 14. Januar 1954 (BVerfGE 3, 255 [259 f.]), der einen Sonderfall aus der Zeit 1946/47 betraf, und der Entscheidung vom 14. November 1962 (BVerfGE 15, 126 [147]), die die Frage des verfassungsmäßigen Verfahrens bei Erlaß des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes offen lassen konnte - nur im Urteil vom 15. November 1971 betreffend das Hessische Richterbesoldungsgesetz eine Ausnahme von der Regel, daß im Augenblick der Ausfertigung des Gesetzes die Kompetenz zu seinem Erlaß in Geltung gestanden haben muß, zugelassen (BVerfGE 32, 199 [212]): .

    Künftig wäre ein Gesetz, das ausgefertigt wird zu einem Zeitpunkt, an dem die dazu ermächtigende Norm noch nicht in Kraft war, oder das unter den besonderen Voraussetzungen, die die Entscheidung vom 15. November 1971 (BVerfGE 32, 199 [212]) umschreibt, verkündet wird, bevor die dazu ermächtigende Norm in Kraft getreten ist, nichtig.

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    Abgesehen davon wäre eindeutig und evident (vgl. BVerfGE 1, 264 [272 f.]; 2, 213 [224 f.]; 10, 234 [245]; 26, 338 [382 f.]), daß der Gesetzgeber das ihm in Art. 72 Abs. 2 GG eingeräumte Ermessen überschreitet, wenn er dem Landesgesetzgeber verbietet, seine drei noch beamteten Kammermusiker den nichtbeamteten hessischen Kammermusikern hinsichtlich ihrer Bezüge gleichzustellen.
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    Abgesehen davon wäre eindeutig und evident (vgl. BVerfGE 1, 264 [272 f.]; 2, 213 [224 f.]; 10, 234 [245]; 26, 338 [382 f.]), daß der Gesetzgeber das ihm in Art. 72 Abs. 2 GG eingeräumte Ermessen überschreitet, wenn er dem Landesgesetzgeber verbietet, seine drei noch beamteten Kammermusiker den nichtbeamteten hessischen Kammermusikern hinsichtlich ihrer Bezüge gleichzustellen.
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    Abgesehen davon wäre eindeutig und evident (vgl. BVerfGE 1, 264 [272 f.]; 2, 213 [224 f.]; 10, 234 [245]; 26, 338 [382 f.]), daß der Gesetzgeber das ihm in Art. 72 Abs. 2 GG eingeräumte Ermessen überschreitet, wenn er dem Landesgesetzgeber verbietet, seine drei noch beamteten Kammermusiker den nichtbeamteten hessischen Kammermusikern hinsichtlich ihrer Bezüge gleichzustellen.
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Richterbesoldung NRW

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    Der Gesetzgeber, der vor der Aufgabe einer Neuordnung des Besoldungsrechts steht, darf sie nach der Rechtsprechung des Gerichts schrittweise durchführen (vgl. BVerfGE 12, 326 [337]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    Abgesehen davon wäre eindeutig und evident (vgl. BVerfGE 1, 264 [272 f.]; 2, 213 [224 f.]; 10, 234 [245]; 26, 338 [382 f.]), daß der Gesetzgeber das ihm in Art. 72 Abs. 2 GG eingeräumte Ermessen überschreitet, wenn er dem Landesgesetzgeber verbietet, seine drei noch beamteten Kammermusiker den nichtbeamteten hessischen Kammermusikern hinsichtlich ihrer Bezüge gleichzustellen.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    Deshalb hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Gesetze eines Landtags, dessen Legislaturperiode im Widerspruch zum geltenden Verfassungsrecht verlängert worden war, bei Bestand bleiben (BVerfGE 1, 14 [19, 20, 38]).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    Rn. 78 Das Bundesverfassungsgericht hat - abgesehen von dem gemäß § 24 BVerfGG ergangenen Beschluß vom 14. Januar 1954 (BVerfGE 3, 255 [259 f.]), der einen Sonderfall aus der Zeit 1946/47 betraf, und der Entscheidung vom 14. November 1962 (BVerfGE 15, 126 [147]), die die Frage des verfassungsmäßigen Verfahrens bei Erlaß des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes offen lassen konnte - nur im Urteil vom 15. November 1971 betreffend das Hessische Richterbesoldungsgesetz eine Ausnahme von der Regel, daß im Augenblick der Ausfertigung des Gesetzes die Kompetenz zu seinem Erlaß in Geltung gestanden haben muß, zugelassen (BVerfGE 32, 199 [212]): .
  • BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre …

    Auszug aus BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
    Rn. 78 Das Bundesverfassungsgericht hat - abgesehen von dem gemäß § 24 BVerfGG ergangenen Beschluß vom 14. Januar 1954 (BVerfGE 3, 255 [259 f.]), der einen Sonderfall aus der Zeit 1946/47 betraf, und der Entscheidung vom 14. November 1962 (BVerfGE 15, 126 [147]), die die Frage des verfassungsmäßigen Verfahrens bei Erlaß des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes offen lassen konnte - nur im Urteil vom 15. November 1971 betreffend das Hessische Richterbesoldungsgesetz eine Ausnahme von der Regel, daß im Augenblick der Ausfertigung des Gesetzes die Kompetenz zu seinem Erlaß in Geltung gestanden haben muß, zugelassen (BVerfGE 32, 199 [212]): .
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …

    Rn. 86 b) Das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (BTDrucks 16/8489) ist noch nicht ausgefertigt und verkündet worden, weil es die Änderung der Art. 23 und Art. 45 GG inhaltlich voraussetzt und das Inkrafttreten des verfassungsändernden Gesetzes zunächst abgewartet werden muss (vgl. BVerfGE 34, 9 ; 42, 263 ).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Das Bundesverfassungsgericht ist bisher von der Zulässigkeit solcher Aufspaltungen ausgegangen (vgl. BVerfGE 34, 9 [28]; 37, 363 [382]).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Ein einfaches Gesetz, das ausgefertigt wird zu einem Zeitpunkt, an dem die dazu ermächtigende verfassungsrechtliche Norm noch nicht in Kraft war, oder das verkündet wird, bevor die dazu ermächtigende Norm in Kraft getreten ist, ist daher nichtig (BVerfG, Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 -, BVerfGE 34, 9).
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