Rechtsprechung
| BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvR 358/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerliche Behandlung von Inlandswerften bei Lieferung von Seeschiffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BFH, 22.02.1968 - V 39/65
- BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvR 358/68
Papierfundstellen
- BVerfGE 35, 14
- DB 1973, 1433
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131
Auszug aus BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvR 358/68
Soweit - wie hier - die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde von der Klärung einer nicht verfassungsrechtlichen Rechtsfrage abhängt, ist das Bundesverfassungsgericht berechtigt und verpflichtet, über diese Rechtsfrage als Vorfrage inzidenter zu entscheiden (BVerfGE 2, 105 [110]). - BFH, 21.04.1966 - V 238/63
Auszug aus BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvR 358/68
Durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil vom 22. Februar 1968 wies der Bundesfinanzhof die Revision der Beschwerdeführerin zurück und führte hierzu unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (BFHE 75, 73; 85, 355) aus: Für die Anwendung des § 76 Abs. 1 UStDB 1951 komme es weder darauf an, ob die erste Vergütung an einen Antragsberechtigten, noch, ob sie aus Rechts- oder Billigkeitsgründen gewährt worden sei. - BFH, 10.05.1962 - V 151/61 U
Auslegung der Begriffe Ausfuhr und Durchfuhr bei der Veräußerung eines auf einer …
Auszug aus BVerfG, 28.03.1973 - 2 BvR 358/68
Durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil vom 22. Februar 1968 wies der Bundesfinanzhof die Revision der Beschwerdeführerin zurück und führte hierzu unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (BFHE 75, 73; 85, 355) aus: Für die Anwendung des § 76 Abs. 1 UStDB 1951 komme es weder darauf an, ob die erste Vergütung an einen Antragsberechtigten, noch, ob sie aus Rechts- oder Billigkeitsgründen gewährt worden sei.
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
Rn. 81 Bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ist in Auslegung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 7, 45 [50]; 35, 14 [21] und 263 [277]) in Übereinstimmung mit dem vorlegenden Gericht und entgegen der Ansicht der Klägerin des Ausgangsverfahrens davon auszugehen, daß Trauben, Traubenmaische, Traubenmost und Wein nur einmal und nicht bei verschiedenen Verarbeitern auf jeder Verarbeitungsstufe gesondert der Abgabe unterworfen sind. - BVerfG, 15.02.1973 - 2 BvR 176/69 V/374 2 BvR 358/68 der Firma Honold & Co. gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 1968, mittelbar gegen § 76 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 1. September 1951 (BGBl. I S. 796), wegen Verletzung des Artikels 80 GG.
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