Rechtsprechung
| BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71, 1 BvR 23/72, 1 BvR 93/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVG § 25 Abs. 3 § 36 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Altersruhegeld für Selbständige bei freiwilliger Beitragszahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1970 - L 3 An 99/70
- LSG Bayern, 09.12.1970 - L 13/An 68/70
- LSG Schleswig-Holstein, 16.12.1970 - L 4 An 5 8/69
- BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71, 1 BvR 23/72, 1 BvR 93/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 36, 102
- NJW 1974, 131
- DB 1973, 2533
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (8)
- BSG, 06.09.1962 - 1 RA 187/60
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
Diese Regelung gab Anlaß zu der Streitfrage, ob den Pflichtbeiträgen nur diejenigen freiwilligen Beiträge gleichstünden, die während einer Zeit entrichtet wurden, in denen der Versicherte ausschließlich wegen (Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei war, oder ob es genügte, daß der Versicherte zwar zunächst nur aus diesem Grunde versicherungsfrei wurde, später aber andere Gründe für die Versicherungsfreiheit hinzutraten. Das Bundessozialgericht hat in Urteilen vom 6. September 1962 (BSGE 17, 290) und vom 8. Oktober 1964 (BSGE 22, 31) die erste, engere Auffassung vertreten.Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 6. September 1962 (BSGE 17, 290) überzeugend dargelegt, daß den Pflichtbeiträgen lediglich solche freiwilligen Beiträge gleichstünden, die in einer Zeit geleistet worden seien, in der der Versicherte nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei gewesen sei.
Sein Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG sei verletzt, weil das Landessozialgericht sich ohne nähere Begründung auf die Leitsätze der genannten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 17, 290) beziehe und das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen habe.
Denn vor 1957 gab es eine Anrechnung von Ausfallzeiten noch nicht, und im Jahre 1962 wäre dem Vertrauen des Beschwerdeführers durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 17, 290) die Grundlage entzogen worden.
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68
Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des …
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
Andererseits erweiterte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte den Anwendungsbereich des § 36 Abs. 3 AVG in ständiger Verwaltungspraxis (vgl. BVerfGE 29, 283 [291]) dahin, daß sie auch Beiträge von solchen Versicherten ausreichen ließ, die sich bei einer der letzten Erhöhungen der Jahresarbeitsverdienstgrenze von der Versicherungspflicht hatten befreien lassen und danach im Wege der freiwilligen Weiterversicherung die Beiträge erbrachten.Sie übertreffen zwar im Durchschnitt die Halbbelegung deutlich (vgl. schon BVerfGE 29, 283 [301]) und dürften vielfach auch höhere als die Mindestbeiträge entrichten.
- BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Jahresarbeitsverdienstgrenze
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
Die strittige Regelung ist auch um so eher hinzunehmen, als es seit dem 1. Januar 1968 in der Angestelltenversicherung keine Jahresarbeitsverdienstgrenze und seit dem 1. Juli 1968 keine Befreiungsmöglichkeit mehr gibt (Finanzänderungsgesetz 1967; vgl. BVerfGE 29, 221 und 29, 245).
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts läßt der Gleichheitssatz dem Normgeber einen weiten Gestaltungsspielraum; ob er jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen; vielmehr endet der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 33, 171 [189]). - BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 753/68
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der …
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
Die strittige Regelung ist auch um so eher hinzunehmen, als es seit dem 1. Januar 1968 in der Angestelltenversicherung keine Jahresarbeitsverdienstgrenze und seit dem 1. Juli 1968 keine Befreiungsmöglichkeit mehr gibt (Finanzänderungsgesetz 1967; vgl. BVerfGE 29, 221 und 29, 245). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
Für solche Ansprüche ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Fortsetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens durch die Erben möglich (BVerfGE 23, 288 [300]; 26, 327 [332]). - BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
Bilanzbündeltheorie
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
Für solche Ansprüche ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Fortsetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens durch die Erben möglich (BVerfGE 23, 288 [300]; 26, 327 [332]). - BSG, 08.10.1964 - 1 RA 303/61
Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
Diese Regelung gab Anlaß zu der Streitfrage, ob den Pflichtbeiträgen nur diejenigen freiwilligen Beiträge gleichstünden, die während einer Zeit entrichtet wurden, in denen der Versicherte ausschließlich wegen (Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei war, oder ob es genügte, daß der Versicherte zwar zunächst nur aus diesem Grunde versicherungsfrei wurde, später aber andere Gründe für die Versicherungsfreiheit hinzutraten. Das Bundessozialgericht hat in Urteilen vom 6. September 1962 (BSGE 17, 290) und vom 8. Oktober 1964 (BSGE 22, 31) die erste, engere Auffassung vertreten.
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erbschaftssteuer
Rn. 15 1. Der Sohn der Beschwerdeführerin kann als Erbe die Verfassungsbeschwerde fortführen, da im Ausgangsverfahren finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 36, 102 ; 69, 188 ; stRspr). - BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung haben in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen und konnten dabei im Gegensatz zu freiwillig Versicherten ihren Verpflichtungen nicht ausweichen (vgl. BVerfGE 36, 102 ; 75, 78 ). - BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Haushaltsbegleitgesetz 1984
Die in der Neuregelung liegende Begünstigung der Pflichtversicherten läßt sich schon deswegen rechtfertigen, weil diese in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen haben und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht ausweichen konnten (vgl. BVerfGE 36, 102 [113]).
- BSG, 05.06.2025 - B 5 R 3/24 R
Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente
Pflichtversicherte tragen in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei und können sich anders als freiwillig Versicherte ihrer Beitragspflicht nicht entziehen (…vgl BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua- BVerfGE 122, 151 - SozR 4-2600 § 237 Nr. 16 - juris RdNr 72;… BVerfG <Kammer> Beschluss vom 28.2.2005 - 1 BvR 615/97 - SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1 - juris RdNr 11;… BVerfG <Kammer> Beschluss vom 18.4.2002 - 1 BvR 1361/93 - SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6 - juris RdNr 24; BVerfG Beschluss vom 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 ua - BVerfGE 75, 78 - juris RdNr 71 und 78; BVerfG Beschluss vom 17.10.1973 - 1 BvR 50/71 ua - BVerfGE 36, 102 - juris RdNr 38;… siehe hierzu auch den Überblick in BSG Urteil vom 27.8.2009 - B 13 R 14/09 R - BSGE 104, 108 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 13, RdNr 25 f). - BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R
Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten - …
Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet gewesen, die Regelung des Art. 2 § 54a AnVNG, der eine Sonderregelung für die Anrechenbarkeit von Ausfallzeiten getroffen hatte, die nicht nur solche freiwillig Versicherten mit Pflichtversicherten gleichstellte, die wegen Überschreitens der JAV-Grenze vor 1968 von der Versicherungspflicht befreit waren, sondern auch diejenigen, die sich ab 1968 von der nunmehr geltenden uneingeschränkten Versicherungspflicht haben befreien lassen, in den für den Rechtserwerb geltenden Art. 2 § 7a AnVNG zu übernehmen (die inhaltlichen Unterschiede und Anwendungsbereiche der beiden Normen wurden vom BVerfG im Beschluss vom 17. Oktober 1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG, nicht hinreichend deutlich auseinander gehalten, soweit neben der Anrechenbarkeit von Ausfallzeiten auch der Zugang zum Frauen-ARG nach § 25 Abs. 3 AVG idF des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes 1965 geprüft wurde).Die in der Neuregelung liegende Begünstigung der Pflichtversicherten lasse sich schon deswegen rechtfertigen, weil diese in der Regel nach Beitragzeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen hätten und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht hätten ausweichen können (Hinweis auf BVerfGE 36, 102, 113).
Das BVerfG (Beschuss vom 17. Oktober 1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG) hat die Ungleichbehandlung mit der schon wiederholt angesprochenen Begründung für gerechtfertigt angesehen, dass die Pflichtversicherten nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beitragen und sie ihren Verpflichtungen nicht ausweichen können.
- BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Pensionen und Renten
Sache des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat; es hat lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums überschreitet (BVerfGE 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 19, 354 [367]; 23, 12 [24 f.]; 36, 102 [117]; 38, 154 [166]). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit …
Das angegriffene Urteil ist, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgend, bei der Auslegung der Vorschrift von ihrem Wortlaut ausgegangen und hat in einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Systematik und der gesetzgeberischen Zielsetzung ihren Sinn ermittelt (vgl. auch BVerfGE 36, 102 [113]; 11, 126 [130]).Die gesetzliche Regelung der freiwilligen Versicherung ergibt jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rentenreformgesetzes 1972 die Ausnahmestellung dieses Versicherungsverhältnisses im Rahmen des von der Pflichtversicherung geprägten Systems der sozialen Rentenversicherung (vgl. BVerfGE 36, 102 [113 f.]):.
Diese Erschwerung betonte den Ausnahmecharakter dieser Versicherungsart, die nur darauf zielte, ehemals Pflichtversicherten ihren Besitzstand zu erhalten (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).
So konnten sie auch durch Entrichtung der nach Höhe und Dichte jeweils geringsten Beiträge ohne Rücksicht auf ihr Einkommen die für die Anrechnung von Ausfallzeiten notwendige Halbbelegung erreichen (vgl. BVerfGE 36, 102 [114]).
Bei einer derart großzügigen Ausgestaltung der Beitragsverpflichtungen für freiwillig Weiterversicherte ist es bei einer am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 9, 124 [129 f.]) nicht geboten, einen freiwillig Weiterversicherten hinsichtlich der Voraussetzungen für den Leistungsbezug einem Pflichtversicherten in jeder Hinsicht gleichzustellen (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).
Jedenfalls ist die Rechtsprechung von Verfassungs wegen an einer solchen Auslegung nicht deshalb gehindert, weil sie eine unterschiedliche Behandlung von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten zur Folge hat (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
Rn. 68 b) Die Beschwerdeführerin in dem Verfahren 1 BvR 297/71 kann den Anspruch ihres verstorbenen Vaters als dessen Sonderrechtsnachfolgerin (§ 1288 Abs. 2 RVO) mit der Verfassungsbeschwerde weiterverfolgen (vgl. BVerfGE 36, 102 [112]). - BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …
Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten;… BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit;… BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen;… BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter;… BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld;… BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit;… BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge). - BSG, 29.09.2016 - B 13 R 24/16 BH In diesem Rahmen ist grundsätzlich eine Begünstigung von Pflichtversicherten gegenüber freiwilligen Versicherten hinzunehmen (vgl BVerfG Beschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90 - NZS 1998, 518;… BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua - BVerfGE 122, 151, 178 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 16 RdNr 78;… BVerfG Beschluss vom 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 ua - BVerfGE 75, 78, 103 = SozR 2200 § 1246 Nr. 142 S 465 f; BVerfGE vom 17.10.1973 - 1 BvR 50/71 ua - BVerfGE 36, 102, 114 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG).
- BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88
Begriff der "rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung"
- BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96
Unzulässigkeit einer Richtervorlage
- LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 246/02
Erstattung von Arbeitslosengeld und Beiträgen zur Sozialversicherung; Vertretung …
- FG Schleswig-Holstein, 04.04.2001 - I 1197/98
Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit eines Versorgungsfreibetrages von …
- LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 169/02
Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Arbeitslosengeld ; Verhandlung und …
- VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 43/99
Parteifähigkeit; Subsidiarität
- ArbG Marburg, 14.05.1997 - 1 Ca 145/97
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; Identität der …
- VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 43/99
Zivilprozeßrecht; Parteifähigkeit; Beschwerdebefugnis; Subsidiarität; …
- LAG Düsseldorf, 16.12.1980 - 24 Sa 1230/80
Arbeitsunfähigkeit: Darlegungs- und Beweislast - AU-Bescheinigung
- LSG Hessen, 24.05.1996 - L 13/An - 630/95
Zulassung zur Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Habilitations-Stipendiat
- BVerfG - 1 BvR 23/71 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 740/70 (anhängig)
- BVerwG, 29.09.1976 - 7 B 128.75
Unterschiede in Bezug auf die Notenbildung im Unterrichtsgebiet …
- BVerfG, 09.07.1975 - 1 BvR 708/70
Hochschulgesetz - Verfassungsbeschwerdeschrift
- BVerfG, 09.07.1975 - 1 BvR 808/70
Hochschulgesetz - Verfassungsbeschwerdeschrift
- LAG Berlin, 11.03.1975 - 8 Sa 103/74
Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle; Widerlegbarkeit einer …
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