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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,130
BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71 (https://dejure.org/1973,130)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.1973 - 2 BvL 47/71 (https://dejure.org/1973,130)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - 2 BvL 47/71 (https://dejure.org/1973,130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Unterhaltssicherung eines Wehrpflichtigen bei einer Wehrübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 230
  • NJW 1974, 355
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71
    Ist § 10 Abs. 2 Nr. 1 USG nichtig, wird das Gericht eine andere Entscheidung treffen müssen, sei es, daß es den Anspruch dem Grunde nach zuerkennt, sei es, daß es den Rechtsstreit aussetzt, um eine Neuregelung des Gesetzgebers abzuwarten (BVerfGE 29, 51 [55]; ständige Rechtsprechung).

    Art. 3 Abs. 1 GG beläßt dem Gesetzgeber gerade dann eine weite Gestaltungsfreiheit, wenn er - wie in §§ 1 ff. USG - dem Bürger einen Anspruch auf staatliche Leistungen einräumt (BVerfGE 11, 50 [60]; 29, 51 [56], ständige Rechtsprechung).

    Begünstigt der Gesetzgeber dabei einzelne Gruppen, dann verletzt er die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG nicht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen läßt und wenn die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (BVerfGE 29, 51 [56]; 31, 212 [218]; ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 57.70
    Auszug aus BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71
    Dies bewog ihn, die größere Wirklichkeitsnähe nur dort anzustreben, wo dies das Verwaltungsverfahren nicht verzögert (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1970 - BVerwGE 37, 6 [12]).

    Es erscheint daher sachgerecht, wenn der Gesetzgeber in § 10 Abs. 2 Nr. 1 USG den Unterhaltssicherungsbebtrag für einen selbständig Tätigen an dessen letztem Einkommensteuerbescheid (vgl. dazu BVerwGE 37, 6 [9]) orientierte.

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71
    Begünstigt der Gesetzgeber dabei einzelne Gruppen, dann verletzt er die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG nicht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen läßt und wenn die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (BVerfGE 29, 51 [56]; 31, 212 [218]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71
    Art. 3 Abs. 1 GG beläßt dem Gesetzgeber gerade dann eine weite Gestaltungsfreiheit, wenn er - wie in §§ 1 ff. USG - dem Bürger einen Anspruch auf staatliche Leistungen einräumt (BVerfGE 11, 50 [60]; 29, 51 [56], ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 [60]; 17, 210 [216]; 22, 100 [103]; 23, 258 [264]; 36, 230 [235]) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 [31]).

    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz käme mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer Grund anführen ließe oder wenn der Gesetzgeber die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung außer acht gelassen hätte (vgl. BVerfGE 12, 354 [367]; 17, 122 [131]; 17, 210 [216 f.]; 36, 230 [235]).

  • LSG Bayern, 10.03.2016 - L 15 RF 3/16

    Keine Entschädigung bei Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung wegen eines …

    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 (60); 17, 210 (216); 22, 100 (103); 23, 258 (264); 36, 230 (235)) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 (31)).

    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz käme mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer Grund anführen ließe oder wenn der Gesetzgeber die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung außer acht gelassen hätte (vgl. BVerfGE 12, 354 (367); 17, 122 (131); 17, 210 (216 f.); 36, 230 (235)).".

  • LSG Bayern, 08.03.2016 - L 15 SF 209/15

    Keine Entschädigung bei einem pannenbedingten Nichterscheinen bei Gericht

    Der Gesetzgeber besitzt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 11, 50 (60); 17, 210 (216); 22, 100 (103); 23, 258 (264); 36, 230 (235)) und ist in diesem Bereich in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (BVerfGE 26, 16 (31)).

    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz käme mithin nur in Betracht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung kein sachlich vertretbarer Grund anführen ließe oder wenn der Gesetzgeber die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung außer acht gelassen hätte (vgl. BVerfGE 12, 354 (367); 17, 122 (131); 17, 210 (216 f.); 36, 230 (235)).".

  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …

    Bei einer Verfassungwidrigkeit des § 4 a Abs. 1 ÄrztekammerG sei das Verfahren bis zu einer gesetzlichen Neuregelung und einer sich daran gegebenenfalls anschließenden Überarbeitung des Versorgungsstatuts auszusetzen, worin nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 36, 230 [235 m. w. N.]) eine andere Entscheidung liege als bei einer Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift.
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 1.09

    Unterhaltssicherung; Wehrübung; Leistungen für Selbständige; niedergelassener …

    Auch mit dieser Neuregelung gab der Gesetzgeber dem Unterhaltsgesichtspunkt Vorrang vor dem Ausgleichsgedanken (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 2 BvL 47/71 - BVerfGE 36, 230 ).
  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung; …

    Rn. 52 aa) Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung bei der Leistungsgewährung generell größer als im Bereich der Eingriffsverwaltung (z.B. BVerfG-Beschluss vom 11. Dezember 1973 2 BvL 47/71, BVerfGE 36, 230 (235), NJW 1974, 355 mit weiteren Nachweisen) und bei einer bevorzugenden Typisierung bzw. Sonderregelung umfassender als bei einer benachteiligenden (BVerfG-Beschluss vom 19. April 1977 1 BvL 1/76, BVerfGE 44, 290 (295)).
  • VGH Bayern, 12.04.2023 - 6 ZB 22.1587

    Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Reservistendienst Leistenden - …

    Es ist dem damaligen Gesetzgeber vor allem darauf angekommen, die im Einzelfall zu beanspruchende Leistung unverzüglich, das heißt ohne besonderen Verfahrensaufwand, zu ermitteln und dem Wehrpflichtigen möglichst rasch zukommen zu lassen (BVerfG, U.v. 11.12.1973 - 2 BvL 47/71 - juris Rn. 14).

    Es genügt, wenn sich für die Differenzierung ein sachlicher Grund - hier die möglichst zügige Sicherung des Lebensbedarfs ohne besonderen Verfahrensaufwand - anführen lässt (vgl. BVerfG, B.v. 11.12.1973 - 2 BvL 47/71 - juris Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2022 - 2 LA 8/19

    Unterhaltssicherung für Reservisten; Anrechnung einer privaten Rentenversicherung

    Art. 3 Abs. 1 GG belässt dem Gesetzgeber gerade dann eine weite Gestaltungsfreiheit, wenn er - wie in §§ 1 ff. USG geschehen - einen Anspruch auf staatliche Leistungen einräumt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 2 BvL 47/71 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Bei der Sicherung des Unterhalts eines Teilnehmers an einer Wehrübung erstrebte der Gesetzgeber den Ausgleich einer durch die Wehrübung bedingten Einkommensminderung in Form einer Unterhaltsleistung, die er dem Wehrpflichtigen möglichst rasch zukommen lassen wollte (vgl. BT-Drs. III/1898 S. 11; vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 2 BvL 47/71 -, juris Rn. 14).

  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77

    Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt

    Dabei steht dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit ein noch größerer Gestaltungsspielraum zu als auf dem Gebiete der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 17, 210, 216; 36, 230, 235; jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 - L 13 AL 3327/23

    Arbeitsförderung - keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes um einen …

    Räumt der Gesetzgeber dem Bürger einen Anspruch auf staatliche Leistungen ein und begünstigt er dabei einzelne Gruppen, dann verletzt er die Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG nicht, wenn sich aus dem Gegenstand der Regelung für die Art der Differenzierung ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen lässt und wenn die besonderen Wertentscheidungen der Verfassung beachtet bleiben (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 2 BvL 47/71 -, in juris).
  • BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 90.73

    Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) bei Fortführung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2000 - 7 S 14/00

    Ausbildungsförderung: aus Nachzahlung gebildetes Vermögen als anrechenbares …

  • LSG Hessen, 21.04.1999 - L 3 U 1764/98

    Unfallversicherung - übergangsrecht - Versicherungsfall im Oktober 1990 - …

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz; …

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz; …

  • BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 21.79

    Wehrpflichtiger - Sozialversicherungspflichtige Ehefrau - Private …

  • BVerwG, 30.10.1974 - VIII C 122.72

    Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs für Wehrpflichtige und ihre …

  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 3.78

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 44.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 22.79

    Umfang der Sonderleistungen - Erstattung von Beiträgen - Wehrpflichtiger - …

  • BVerwG, 30.10.1974 - VIII C 158.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 71.91

    BAföG - Ausbildungsförderung - Kinderteilerlaß - Rückzahlungsverpflichtung

  • BVerwG, 21.10.1977 - 8 B 18.77

    Erstattung von Aufwendungen für Ersatzkräfte oder Vertreter eines Wehrpflichtigen …

  • BVerwG, 11.07.1980 - 8 B 32.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erstattung von Aufwendungen …

  • VG Regensburg, 18.05.2022 - RO 1 K 20.1652

    Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Reservistendienst Leistenden

  • FG Düsseldorf, 13.11.2001 - 18 K 1922/01

    Kindergeld; Afghanischer Staatsbürger; Ausländer; Anspruchsausschluss; …

  • VGH Hessen, 19.01.1993 - 2 UE 499/92

    Wehrpflichtrecht: Unterhaltssicherung in Form der Verdienstausfallentschädigung …

  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 70/79

    Übernahme der Fahrkosten - Krankenkasse - Anspruch auf Familienhilfe

  • VG Schleswig, 29.11.2018 - 12 A 135/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 25 A 7558/95

    Anspruch auf Bewilligung einer Mietbeihilfe ; Erlass eines vorbehaltlosen …

  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 7042/01
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