Rechtsprechung
| BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft - Anordnung der Erzwingungshaft - Verpflichtung auf Erzwingungshaft
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Schwelm, 24.04.1972 - 14 OWi 176/72
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Papierfundstellen
- BVerfGE 36, 258
- NJW 1974, 356
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Noch hat es angegeben, aus welchen Gründen es sich auch unter dem Gesichtspunkt des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 19, 342 [348 f.]) gezwungen sieht, dem Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft stattzugeben. - BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
Normenkontrolle III
Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
- BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 1/69
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …
Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvO 1/57
Unzulässigkeit der richtervorlage wegen eigener Entscheidungskompetenz
Auszug aus BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
- OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12
Gefahrengebiete verfassungswidrig
Räumt die für verfassungswidrig gehaltene Norm ein Ermessen ein, dann kommt eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nur in Betracht, wenn die angefochtene Ermessensentscheidung im Übrigen nicht zu beanstanden ist bzw. eine Ermessensfehlerhaftigkeit nur aus Erwägungen abgeleitet werden kann, die ihrerseits die Verfassungswidrigkeit der Ermessensvorschrift begründen (…vgl. BVerfG, Urt. v. 16.6.1981, 1 BvL 89/78, BVerfGE 57, 295, juris Rn. 71; BVerfG, Beschl. v. 12.12.1973, 2 BvL 4/72, BVerfGE 36, 258, juris Rn. 23 f.). - BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Räumt die vorgelegte Norm ein Ermessen ein, dann ist es für die Prüfung der Entscheidungserheblichkeit unerläßlich, daß das vorlegende Gericht darlegt, zu welchem Ergebnis es bei der Auslegung der Ermessensvorschrift kommt und auf welchen Erwägungen dieses Ergebnis beruht (vgl. BVerfGE 36, 258 [263 f.]). - BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener …
Er ist jedenfalls auch außerhalb rein vollstreckungsrechtlicher Erwägungen zu berücksichtigen (BVerfGE 36, 258 (264)).
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
Rn. 29 Anhand des Vorlagebeschlusses läßt sich mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, daß das Oberverwaltungsgericht aufgrund von Erwägungen zum einfachen Recht, die nicht offenbar unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 48, 29 [35]; 210 [220 f.]; 367 [372]; 50, 108 [112]), bei Gültigkeit der vorgelegten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 37, 328 [334]). - BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG …
Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 36, 258 ; 37, 328 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ; 159, 149 ; stRspr). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Bremer Vollstreckungsgesetz
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 37, 328 [334]; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69
Gasöl-Verwendungsgesetz
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263] jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 68, 311 [316]). - BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 35, 303 (306); 36, 258 (263) jeweils m. w. N.). - StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
Unterrichtsgeldfreiheit in Hessen
Die Vorlagefrage muß daher in einem bestimmten sachlichen Bezug zu dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens stehen, dh nur wenn das Gericht bei Gültigkeit der vorgelegten Norm anders entscheiden würde als bei ihrer Ungültigkeit, kommt es bei der Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm an (so StGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - P St 757 -, StAnz 1976 S 1134, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, ua in BVerfGE 36, 258, 263 mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
- StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757
Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß
- StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an …
- StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 914
Darlegungspflicht; Entscheidungserheblichkeit; Subsidiaritätsgrundsatz; …
- AG Zeitz, 06.03.2019 - 13 OWi 55/19
Erzwingungshaft - Wesenstest eines Hundes nicht nachgewiesen
- LG Berlin, 29.03.2016 - 510 Qs 34/16
Vollstreckung von Bußgeldbescheiden: Einstellung des Erzwingungshaftverfahrens …
- StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1045
Konkrete Normenkontrolle; Vorlagefrage; Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; …
- BVerfG, 22.04.1986 - 2 BvL 6/84
Anforderungen an eine Richtervorlage
- LG Krefeld, 27.09.2023 - 30 Qs 18/23
- StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 790
Darlegungspflicht; Konkrete Normenkontrolle; Vorlageentscheidung; …
- StGH Hessen, 14.04.1988 - P.St. 1051
Entscheidungserheblichkeit; Konkrete Normenkontrolle; Prüfungsbefugnis; …
- BVerwG, 27.07.1984 - 9 CB 446.82
Gewährung politischen Asyls - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
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