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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,869
BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73 (https://dejure.org/1974,869)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1974 - 1 BvL 18/73 (https://dejure.org/1974,869)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1974 - 1 BvL 18/73 (https://dejure.org/1974,869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Unverzichtbarkeit auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 41
  • NJW 1974, 1901
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.09.1963 - 1 RA 202/62
    Auszug aus BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73
    Das dehnt den Zeitraum aus, in dem sich Veränderungen ergeben können; dadurch steigt das Bedürfnis, dem durch einen Verzicht Rechnung tragen zu können (vgl. BSG 20, 37 (40 f.)).
  • BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62

    Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen - …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73
    Eine entsprechende Klarstellung wäre angesichts der Rechtsprechung der Sozialgerichte geboten gewesen, die hinsichtlich der Annahme von nicht ausdrücklich vorgesehenen Verzichtsmöglichkeiten sehr zurückhaltend ist (BSG 23, 241 [244];… BSG, SozR, Nr. 1 und 2. RVÄndG Art. 2 § 1).
  • BSG, 07.12.1962 - 1 RA 4/61

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Angestellten …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73
    Dieser Unterschied wirkt sich regelmäßig dahin aus, daß die nach § 7 Abs. 1 AVG befreiten Angestellten bei der Befreiung durchschnittlich älter sind als die nach § 7 Abs. 2 AVG befreiten, von denen ein Teil erst am Beginn des Erwerbslebens steht (vgl. BSG 18, 154 (157); 20, 37 (39 f.)) und seine berufliche Entwicklung nicht so sicher vorhersehen kann.
  • BFH, 03.11.1982 - I R 3/79

    Verfassungsmäßigkeit - Verfassungswidrigkeit des DBA-Schweiz 1971 - Aussetzung …

    Dies verbietet schon der eindeutige Wortlaut des § 20 Abs. 1 AStG (vgl. zu den Grenzen der verfassungskonformen Auslegung BVerfG-Beschluß vom 7. Mai 1953 1 BvL 104/52, BVerfGE 2, 266, 282; Urteil vom 1. Juli 1953 1 BvL 23/51, BVerfGE 2, 380, 398; Beschluß vom 11. Juni 1958 1 BvL 149/52, BVerfGE 8, 28, 34; Urteil vom 14. Dezember 1965 1 BvR 586/58, BVerfGE 19, 248, 253; Beschluß vom 3. Juli 1974 1 BvL 18/73, BVerfGE 38, 41, 49).
  • BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90

    Ausschluß der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Widerruf der Befreiung …

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - als es im Beschluß vom 3. Juli 1974 - 1 BvL 18/73 (…SozR 2400 § 7 Nr. 1) feststellte, § 7 Abs. 6 AVG aF sei mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) insoweit unvereinbar, als danach die gemäß § 7 Abs. 1 AVG, nicht aber die nach Abs. 2 aaO von der Versicherungspflicht befreiten Personen auf die Befreiung verzichten könnten - eine verfassungskonforme Auslegung nicht nur aufgrund des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes verneint, sondern auch mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG, "die hinsichtlich der Annahme von nicht ausdrücklich vorgeschriebenen Verzichtsmöglichkeiten sehr zurückhaltend ist" (…aaO S 4 mwN).
  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/79

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Vorschriften des Zwanzigsten …

    Auch soweit bestimmte Versorgungsempfänger, zB pensionierte Beamte, die sich nach Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von der Versicherungspflicht haben befreien lassen (§ 7 Abs. 1 AVG ), früher das Recht hatten, auf die Befreiung wieder zu verzichten (§ 7 Abs. 6 AVG , aufgehoben durch Gesetz vom 3. Juni 1976, BGBl I 1373), ist eine analoge Anwendung dieser Regelung auf andere Gruppen von befreiten Personen, insbesondere auf die unter § 7 Abs. 2 AVG fallenden, abgelehnt und auch eine verfassungskonforme Ausdehnung des § 7 Abs. 6 AVG aF auf andere Fälle nicht zugelassen worden (vgl dazu BVerfGE 38, 41, 49).
  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 16/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Vorschriften des Zwanzigsten …

    Auch soweit bestimmte Versorgungsempfänger, zB pensionierte Beamte, die sich nach Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von der Versicherungspflicht haben befreien lassen (§ 7 Abs. 1 AVG ), früher das Recht hatten, auf die Befreiung wieder zu verzichten (§ 7 Abs. 6 AVG aF, aufgehoben durch Gesetz vom 3. Juni 1976, BGBl I 1373), ist eine analoge Anwendung dieser Regelung auf andere Gruppen von befreiten Personen, insbesondere auf die unter § 7 Abs. 2 AVG fallenden, abgelehnt und auch eine verfassungskonforme Ausdehnung des § 7 Abs. 6 AVG aF auf andere Fälle nicht zugelassen worden (vgl dazu BVerfGE 38, 41 ).
  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 60/84

    Versorgungseinrichtung - Befreiungsberechtigung - Altersrente - …

    Der Anwendung des 8 7 Abs. 2 AVG auch auf diejenigen, die bereits Altersrente von der Versorgungseinrichtung beziehen und deshalb keine Beiträge mehr entrichten, steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht früher die verfassungsxonforme Anwendung einer dem Wortlaut nach nur für den Personenkreis des 3 7 Abs. 1 AVG bestimmten Regelung (% 7 Abs. 6 AVG aF, Verzicht auf die Befreiung) auf die nach 5 7 Abs. 2 AVG Befreiten abgelehnt und die Ungleichbehandlung beider Gruppen für verfassungswidrig erklärt hat (BVerfGE 38, 41, A9 : SozR 2400 $ 7 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - L 10 R 5462/13
    Umgekehrt ist festzustellen, dass die vom Kläger allein angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "BVerfGE 38, 41/45 ff" eine gänzlich andere Sach- und Rechtslage betrifft: In dieser Entscheidung vom 03.07.1974, 1 BvL 18/73 (…in SozR 2400 § 7 Nr. 1) ging es um einen nach dem damals geltenden Angestelltenversicherungsgesetz für Angestellte mit beamtenrechtlicher Versorgung möglichen Verzicht auf eine erfolgte Befreiung von der Versicherungspflicht, wobei ein solcher Verzicht auf die Befreiung für Angehörige von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht vorgesehen war, was - so das Bundesverfassungsgericht - mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar war.
  • BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76

    Verfassungsmäßigkeit - Entrichtung von Nachversicherungsbeiträge - Beschränkung

    Insoweit hat das BVerfG mit Beschluß vom 3. Juli 1974 - 1 BvL 18/73 - (…SozR 2400 5 7 Nr. 1) die in % 7 Abs. 6 AVG enthaltene Beschränkung des Verzichts auf die nach Abs. 1 der Vorschrift von der Versicherungspflicht befreiten Personen fürverfassungswidrig erklärt und dabei betont, daß es nicht Sinn und Zweck des % 7 Abs. 2 AVG sein kann, eine einmal nach dieser Vorschrift ausgesprochene Befreiung von der Versicherungspflicht in allen Fällen beizubehalten.
  • VG München, 18.04.2012 - M 18 K 10.1879

    Befreiung der Lehrer von der Rentenversicherungspflicht

    Der Gesetzgeber darf jedoch grundsätzlich den Kreis der Versicherungspflichtigen nach den Erfordernissen der Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft abgrenzen (BVerfG v. 9.2.1977, 1 BvL 11/74, 2, 11, 13, 22/75 u. 5, 8, 9, 12/76) und muss nur spezielle Diskriminierungen wie Willkür bei der Ausgestaltung von Zugangs- und Befreiungsmöglichkeiten im einzelnen vermeiden (BVerfG v. 3.7.1974, 1 BvL 18/73).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.1976 - L 3 An 1642/74
    Das BVerfG hat zwar durch den Beschluß vom 1974-07-03 1 BvL 18/73 = BVerfGE 38, 41-49 (= AVG § 7 Abs. 6) nicht für nichtig, sondern nur für verfassungswidrig erklärt, weil der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Gleichstellung habe.
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