Rechtsprechung
| BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 19.04.1974 - III A 7/74
- BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
Papierfundstellen
- BVerfGE 39, 247
Wird zitiert von ... (61) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
Nach dem Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 79 ) seien die entscheidenden Elemente des Wahlrechts an den Hochschulen nicht formale Gleichheit, sondern materiale Kriterien wie der Grad des Betroffenseins und des wissenschaftlichen Sachverstands.Den von diesen Gruppen gewählten Vertretern werden Stimmrechte in den kollegialen Beschlußorganen der Hochschulselbstverwaltung zugeteilt (BVerfGE 35, 79 (124f.) - Hochschulurteil -).
Allerdings muß er das Homogenitätsprinzip beachten, d.h. er muß die Gruppen in sich homogen zusammensetzen und sich dabei an eindeutige konstitutive Merkmale halten, weil anderenfalls der Gruppenproporz willkürlich würde (BVerfGE 35, 79 (134)).
Dabei repräsentieren normalerweise die oben bezeichneten vier Gruppen die vorgegebenen und in sich regelmäßig im wesentlichen homogenen Interessenlagen (vgl. BVerfGE 35, 79 (134f.)).
Die Zulässigkeit solcher Differenzierungen ist schon im Hochschulurteil (BVerfGE 35, 79 (135, 138 und 140) grundsätzlich anerkannt worden.
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
Der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit, der für Parlamentswahlen entwickelt worden und dort streng anzuwenden ist (BVerfGE 34, 81 (99 mit weiteren Nachweisen)), erfährt bei den Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule gewisse Einschränkungen, die in der Organisationsstruktur der Hochschule begründet sind und sich zudem aus der vorbehaltlosen Garantie der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ergeben. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.02.1972 - II B 8/72
Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74
Dabei beruft sich das Verwaltungsgericht auf die Rechtsauffassung des ihm im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (DVBl. 1972, S. 189).
- BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
Rn. 121 Außerhalb demokratischer Wahlen politisch-parlamentarischer Art kann der Grundsatz, dass aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausgeübt werden können soll, Einschränkungen erfahren (vgl. BVerfGE 39, 247 für Selbstverwaltungsorgane der Hochschulen). - BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
Bislang hat sich das Bundesverfassungsgericht nur mit der Zusammensetzung des akademischen Senats in einer Übergangszeit nach einer Neugründung befasst (vgl. BVerfGE 39, 247 ).Dieser funktionalen Verankerung der Mitwirkungsrechte entspricht es, dass der Erfolgswert der Einzelstimme je nach der Größe der Gruppe verschieden groß sein kann (vgl. BVerfGE 39, 247 ).
Rn. 88 Die Bestimmung und Abgrenzung der einzelnen Gruppen im System der Gruppenuniversität nach Maßgabe der verschiedenen Funktionen und Interessen ist grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers anheimgegeben (vgl. BVerfGE 39, 247 ).
Solche Differenzierungen sind grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 39, 247 ; 66, 270 ).
Der Gesetzgeber darf bei der Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte in der Gruppenuniversität innerhalb der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer sachgerecht differenzieren (vgl. BVerfGE 39, 247 ).
- BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
Universitäre Krankenversorgung
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
Das Gericht hat schließlich auch bei Wahlen außerhalb des politisch-parlamentarischen Bereichs der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung von Wahlvorschriften am Gleichheitssatz entscheidende Bedeutung zuerkannt [vgl. etwa BVerfGE 39, 247 [256] - Gruppenuniversität; 41, 1 [14] - Richterwahlen]. - BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98
Aufsichtsratswahl
Bei Wahlen in anderen Bereichen kann der Grundsatz der formalen Wahlgleichheit gewissen Einschränkungen unterliegen (vgl. BVerfGE 39, 247 ; 54, 363 für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule; BVerfGE 41, 1 für die Wahlen der Richtervertretungen). - StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141
Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß - …
Die Ausnahmen, die das Bundesverfassungsgericht bei den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247) und zum Präsidialrat des Richterrechts (BVerfGE 41, 1) zugelassen habe, seien aus der Natur der in Frage stehenden Sachbereiche gerechtfertigt: der Organisationsstruktur der Hochschule und der Wissenschaftsfreiheit sowie der besonderen Stellung des Präsidialrats und der Unabhängigkeit der Rechtspflege.Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, daß die fünf Wahlrechtsgrundsätze - ob geschrieben oder ungeschrieben - grundsätzlich nicht nur für Wahlen im politisch-parlamentarischen Bereich, sondern auch für alle anderen Wahlen zu öffentlich-rechtlichen Repräsentations- und Vertretungsorganen gelten (vgl BVerfG, Beschlüsse vom 09.04.1975, BVerfGE 39, 247 ; vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ; vom 23.03.1982, BVerfGE 60, 162 ).
Außerhalb des politisch-parlamentarischen Bereichs darf der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Vertretung entscheidende Bedeutung beimessen (BVerfGE 51, 237); die Wahlrechtsgrundsätze dürfen Einschränkungen erfahren, soweit dies durch den Zweck der Wahl (vgl BVerfG, Beschluß vom 16.12.1975, BVerfGE 41, 1 ), die Organisationsstruktur der Körperschaft (vgl BVerfG, Beschluß vom 09.04.1975, BVerfGE 39, 247 ) oder die Natur des in Frage stehenden Bereichs (vgl BVerfG, Beschluß vom 23.03.1982, BVerfGE 60, 162 ) gerechtfertigt ist.
Unter Hinweis auf sein Urteil zur Hochschulorganisation vom 29. Mai 1973 (BVerfGE 35, 79) hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. April 1975 (BVerfGE 39, 247 ) ausgeführt, daß sachgemäße Differenzierungen im Hinblick auf die Zusammensetzung der Gremien zulässig sind und die sich für den Einzelnen daraus ergebende Änderung des Erfolgswerts seiner Stimme hingenommen werden muß.
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
Ob und in welchem Ausmaß dem Gesetzgeber solche Differenzierungen erlaubt sind, richtet sich vielmehr auch hier nach der Natur des jeweils in Frage stehenden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 11, 266 [272]; 39, 247 [254]; 41, 1 [11 ff.]).Lediglich bei den Wahlen zu Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen (BVerfGE 39, 247 (254]) und zu den in § 74 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehenen richterlichen Präsidialräten (BVerfGE 41, 1 [12 ff.]) hat das Gericht bisher Veranlassung gesehen, den Grundsatz der formalen Wahlgleichheit über das bei Wahlen politisch-parlamentarischer Art zugestandene Maß hinaus einzuschränken und unmittelbar auf den allgemeinen Gleichheitssatz zurückzugreifen.
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Hochschulorganisation
Das Bundesverfassungsgericht hat für Übergangsregelungen im mitgliedschaftsrechtlichen Bereich großzügigere Maßstäbe gelten lassen, soweit der Gesetzgeber seinen Gestaltungsraum nicht dahin ausnutzt, daß der neugebildeten Gruppe der Hochschullehrer auf eine nicht absehbare Zeit Personen zugeordnet werden, welche die für den Begriff des Hochschullehrers entscheidenden Merkmale nicht erfüllen (BVerfGE 43, 242 [272 f.]; vgl. auch BVerfGE 39, 247 [257]). - VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (§ 19 Abs 2, § …
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass der Erfolgswert der Einzelstimme je nach der Größe der Gruppe verschieden groß sein kann (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 9.4.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247, 255, Juris Rn. 28).Die für den Einzelnen sich hieraus ergebende Änderung des Erfolgswerts seiner Stimme muss hingenommen werden (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 9.4.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247, 255 f., Juris Rn. 29;… Beschluss des Ersten Senats vom 12.5.2015 - 1 BvR 1501/13 u.a. -, BVerfGE 139, 148 Rn. 88, Juris Rn. 88).
Nach den dargestellten Grundsätzen sind nicht lediglich Ungleichbehandlungen zwischen den einzelnen - tradierten - Mitgliedergruppen zulässig oder sogar geboten, sondern auch Differenzierungen innerhalb der einzelnen Gruppen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 9.4.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247, 256, Juris Rn. 31;… Beschluss des Ersten Senats vom 8.7.1980 - 1 BvR 1472/78 -, BVerfGE 54, 363, 387, Juris Rn. 80 …und Beschluss des Ersten Senats vom 12.5.2015 - 1 BvR 1501/13 u.a. -, BVerfGE 139, 148 Rn. 89, Juris Rn. 89 für Hochschullehrer;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28.3.1984 - 2 BvL 2/82 -, BVerfGE 66, 270, 290, Juris Rn. 67 f. für Hochschulassistenten).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 14 S 1238/00
Anfechtung einer Wahl zur Handwerkskammervollversammlung - …
Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für funktionale Selbstverwaltungskörperschaften, wie hier die Handwerkskammer, anerkannt, dass die mit einer vorgegebenen Sitzverteilung verbundene Unterschiedlichkeit der jeweiligen Erfolgswerte der für die verschiedenen Gruppen und Gliederungen abgegebenen Wählerstimmen eine Einschränkung des Gebots der Erfolgswertgleichheit der bei demokratischen Wahlen abgegebenen Stimmen darstellt, die verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; E 39, 247 ; E 66, 270;… siehe insoweit auch Frentzel/Jäkel/Junge, aaO, 3 c, S. 241 bis 244, zu § 5 IHK-Gesetz und Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 109 und 113).In anderen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen von Hochschulen bzw. zu Richtervertretungen wird ausgeführt, dass wegen der nicht allgemein-politischen sondern organisationsspezifischen und gruppenbedingten Aufgaben dieser Selbstverwaltungskörperschaften nicht dem streng formalen Wahlrechtsgleichheitssatz sondern lediglich diesem Grundsatz in seiner einfachen Ausprägung genügen werde müsste (…BVerfG, Urt. v. 28.03.1984 - BvL 2/82 -, BVerfGE 66, 270 = NVwZ 1984, 574 und Urt. v. 09.04.1975 - 1 BvL 6/74 -, BVerfGE 39, 247 bzw. Urt. v. 16.12.1975 - 2 BvL 7/74 -, BVerfGE 41, 1 = NJW 1976, 889).
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
- BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78
Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes
- BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 5/97
Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG verfassungsgemäß
- BSG, 13.10.2022 - B 2 U 6/22 R
Wahlanfechtungsklage - Sozialwahl in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung …
- BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel …
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; …
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 2/82
Schleswig-Holsteinisches Hochschulgesetz
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
Wahlverfahren Präsidialrat
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21
Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der …
- StGH Hessen, 01.12.2023 - P.St. 2891
Normernkontrollantrag der SPD und der FDP gegen Landesrechtliche Bestimmungen …
- BSG, 13.10.2022 - B 2 U 5/22 R
Wahlanfechtungsklage - Gültigkeit der im Jahr 2017 in der Gruppe der …
- BVerwG, 23.02.2012 - 6 BN 2.11
Wahlgleichheit; universitäre Selbstverwaltung; Sachsen
- BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79
Auflösungsgesetz
- OVG Thüringen, 25.03.2021 - 4 KO 395/19
Rechtliche Anforderungen an hochschulrechtliche Satzungen zur Einführung von …
- BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Elektronische Wahl der Mitglieder der …
- OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 23/14
Zulässigkeit einer nicht tarifgebundenen Mitgliedschaft in der Satzung einer …
- OVG Sachsen, 08.08.2011 - 2 C 1/10
Rechtmäßigkeit der universitären Regelungen im Bundesland Sachsen zur Wahl des …
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 15/91
Inkompatibilität von Personalratsmandat und Selbstverwaltungsorgan …
- VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188
Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1994 - 25 A 2074/91
Korporationsrechtliche Einordnung
- BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 84/91
Streit über die Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule - …
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 3228/89
Inkompatibilität von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2024 - 15 B 373/23
Gültigkeit der Wahl der Vertreter der Gruppe der Studierenden zum Senat der …
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 896/91
Auslegung einer Klageänderung - unzulässiges Teilurteil - Inkompatibilität von …
- VG Gelsenkirchen, 08.05.2003 - 4 L 928/03
Verfassungsrechtlicher Verstoß bei Ausgestaltung eines Wahlverfahrens durch …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11
Eilantrag gegen Intendantenwahl beim ZDF bleibt ohne Erfolg
- VG Münster, 23.03.2023 - 1 L 871/22
Anordnungsanspruch; Autonomie; Betroffenheit; Bundestagswahl; Deklaratorischer …
- VG Karlsruhe, 08.05.2018 - 11 K 5637/15
Anspruch auf Rückzahlung von Semesterbeiträgen
- BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 73.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- VG Schwerin, 22.06.2016 - 7 A 1773/14
Wahl der Kammerversammlung der Zahnärztekammer; Zuschnitt von Wahlkreisen
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 16/91
Inkompatibilität von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in …
- VG München, 16.09.2025 - M 16 K 23.2259
Anfechtung der Wahl der Delegiertenversammlung des Zahnärztlichen, …
- BVerwG, 30.11.1978 - 7 B 93.76
Voraussetzungen einer Überleitung in den Status eines Universitätsprofessors auf …
- OVG Sachsen, 22.07.2003 - 2 BS 176/03
- BVerwG, 20.05.1994 - 6 B 75.93
Anfechtung der Feststellung des Verbleibs in einem Dienstverhältnis als …
- BVerwG, 07.06.1994 - 6 B 79.93
Übernahme in ein Dienstverhältnis als beamteter Professor - Maßgeblicher …
- VGH Hessen, 11.11.1986 - 6 UE 2237/86
- VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.2817
Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …
- VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.2816
Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …
- AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 4/10
- BVerwG, 07.06.1994 - 6 B 78.93
Anfechtung der Feststellung des Verbleibs in einem Dienstverhältnis als …
- VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.2820
Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …
- VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.2815
Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …
- VG München, 16.09.2025 - M 16 K 24.3031
Anfechtung der Wahl der Delegierten der Bayerischen, Landeszahnärztekammer …
- VG Kassel, 06.03.2014 - 3 K 418/13
Wahl zum Senat der Universität
- VG Freiburg, 21.03.2012 - 1 K 1938/11
Wahl der Studentischen Mitglieder des Senats der Universität Freiburg; …
- AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
- VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 952/09
Ärztekammerwahl nach der Wahlordnung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes
- BVerwG, 04.06.1981 - 7 B 172.79
Differenzierung des Erfolgswerts der einzelnen Stimme durch unterschiedliche …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1975 - VII A 149/75
Untersagung der Fortführung eines Autohandelsgeschäftes und einer …
- OVG Saarland, 20.01.1977 - I R 104/76
Ungültigkeit von Gruppen-Urwahlen zum Konzil; Statthaftigkeit einer …
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