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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,193
BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72 (https://dejure.org/1975,193)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1975 - 1 BvR 528/72 (https://dejure.org/1975,193)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1975 - 1 BvR 528/72 (https://dejure.org/1975,193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 109
  • NJW 1975, 1965
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Diese Unterscheidung, deren Verfassungsmäßigkeit bisher nicht ernsthaft in Zweifel gezogen wurde und die auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 13, 331 (339)), berücksichtigt unter anderem den Umstand, daß bei Personengesellschaften den persönlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen in größerem Umfang Rechnung getragen werden kann als bei juristischen Personen.

    Schon Erwägungen der Praktikabilität geben einen vernünftigen Grund dafür ab, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer wegen des Gewerbeertrags auf die Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuerrecht verweist, da die Gewerbesteuer ungeachtet ihres grundsätzlichen Objektcharakters (BVerfGE 25, 28 (38)) als Zusatzertragsteuer auf das sogenannte "fundierte" Einkommen konzipiert ist (BVerfGE 13, 331 (348); 21, 54 (71)).

    Nach dieser verfassungsrechtlich an sich nicht zu beanstandenden gesetzgeberischen Entscheidung sind für die Besteuerung gewerblicher Einkünfte Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften grundsätzlich ungleich (BVerfGE 13, 331 (339)).

    Es muß darüber hinaus wegen des Charakters der Gewerbesteuer als einer zusätzlichen Ertragsteuer die gesamte steuerliche Belastung von Erträgen betrachtet und bei der Beurteilung dieses Gesamtbereichs berücksichtigt werden, wieweit die Personengesellschaften nach dem Gewerbesteuerrecht selbst oder bei der sonstigen Besteuerung von Erträgen begünstigt sind (vgl. BVerfGE 13, 331 (342); 32, 260 (269)).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Dieser objektive Inhalt des Gesetzes ist maßgebend; soweit eine Verletzung des Gleichheitsgebots in Art. 3 Abs. 1 GG geltend gemacht wird, ist er nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen daraufhin zu prüfen, ob sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung finden läßt (BVerfGE 1, 14 (52); ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Hebesätze

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Schon Erwägungen der Praktikabilität geben einen vernünftigen Grund dafür ab, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer wegen des Gewerbeertrags auf die Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuerrecht verweist, da die Gewerbesteuer ungeachtet ihres grundsätzlichen Objektcharakters (BVerfGE 25, 28 (38)) als Zusatzertragsteuer auf das sogenannte "fundierte" Einkommen konzipiert ist (BVerfGE 13, 331 (348); 21, 54 (71)).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Schon Erwägungen der Praktikabilität geben einen vernünftigen Grund dafür ab, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gewerbesteuer wegen des Gewerbeertrags auf die Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuerrecht verweist, da die Gewerbesteuer ungeachtet ihres grundsätzlichen Objektcharakters (BVerfGE 25, 28 (38)) als Zusatzertragsteuer auf das sogenannte "fundierte" Einkommen konzipiert ist (BVerfGE 13, 331 (348); 21, 54 (71)).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Sie beruft sich damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Verletzung einer vom Gesetz selbst statuierten Sachgesetzlichkeit einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz indiziere (BVerfGE 34, 103 (115) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Für die verfassungsrechtliche Prüfung der angegriffenen Regelung ist es unerheblich, ob die verschiedene Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften vom Gesetzgeber bewußt gewollt war oder ob sie - wie die Beschwerdeführerin meint - lediglich eine vom Gesetzgeber übersehene Auswirkung seiner Bezugnahme auf andere Gesetze darstellt (vgl. BVerfGE 18, 38 (45)).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei …

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
    Es muß darüber hinaus wegen des Charakters der Gewerbesteuer als einer zusätzlichen Ertragsteuer die gesamte steuerliche Belastung von Erträgen betrachtet und bei der Beurteilung dieses Gesamtbereichs berücksichtigt werden, wieweit die Personengesellschaften nach dem Gewerbesteuerrecht selbst oder bei der sonstigen Besteuerung von Erträgen begünstigt sind (vgl. BVerfGE 13, 331 (342); 32, 260 (269)).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Das Konzept der geltenden Vermögensteuer (vgl. BVerfGE 40, 109 [119]; 41, 269 [281]; 43, 1 [7]) entspricht diesen Anforderungen.
  • BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14

    Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …

    In diesen Fällen ist das Kriterium fehlender Verfügbarkeit beziehungsweise Beeinflussbarkeit des gesetzlichen Differenzierungsmerkmals schon deshalb nicht einschlägig, weil der Wegfall weiterer Verlustvorträge gerade nicht unmittelbar in den Regelungen der Mindestgewinnbesteuerung angelegt ist, sondern sich erst mittelbar als Folge anderer Rechtsvorschriften (namentlich § 8c KStG oder § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG) oder schlicht der Beendigung der Steuerpflicht des jeweiligen Körperschaftsteuersubjekts (Grundsatz der Individualbesteuerung; zur "personalen Anknüpfung" des Einkommensteuerrechts vgl. BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - GrS 2/04 -, BFHE 220, 129 ) oder Gewerbebetriebs (Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer; vgl. BVerfGE 13, 318 ; 26, 1 ; 40, 109 ; 46, 224 ) darstellt.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich bejaht (Hinweis auf BVerfGE 21, 54 ; 26, 1 ; 46, 224 ) oder sei von ihr ausgegangen (Hinweis auf BVerfGE 13, 290; 13, 318; 13, 331; 19, 101 ; 24, 112; 25, 28; 40, 109; 42, 374; 69, 188).
  • BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der Gewerbebesteuerung unter …

    Der Vorlagebeschluss referiert knapp die Entscheidungen zur Hinzurechnung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen (BVerfGE 26, 1 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 25/65] ), zur Hinzurechnung von Mietzinsen (…Beschluss [Vorprüfungsausschuss] vom 29. August 1974 - 1 BvR 67/73 -, HFR 1974, S. 498) und zum Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer (BVerfGE 40, 109 ; 42, 374 ; 46, 224 ), ohne sich jedoch inhaltlich mit diesen Entscheidungen auseinanderzusetzen.

    Der Vorlagebeschluss referiert knapp die Entscheidungen zur Hinzurechnung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen (BVerfGE 26, 1 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 25/65] ), zur Hinzurechnung von Mietzinsen (…Beschluss [Vorprüfungsausschuss] vom 29. August 1974 - 1 BvR 67/73 -, HFR 1974, S. 498) und zum Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer (BVerfGE 40, 109 ; 42, 374 ; 46, 224 ), ohne sich jedoch inhaltlich mit diesen Entscheidungen auseinanderzusetzen.

  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …

    Rn. 112 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Einzelvorschriften des Gewerbesteuerrechts (etwa BVerfGE 13, 290 und 318 zur Benachteiligung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen; BVerfGE 13, 331 zur Benachteiligung von personenbezogenen Kapitalgesellschaften; BVerfGE 21, 54 zur Lohnsummensteuer; BVerfGE 24, 112 zur Inanspruchnahme von Kommanditisten für die Gewerbesteuer; BVerfGE 25, 28 zur Betriebsaufspaltung; BVerfGE 40, 109 zur Versagung des Schachtelprivilegs für bestimmte Personengesellschaften; BVerfGE 42, 374 zur Schlechterstellung des Pfandleihergewerbes gegenüber Kreditinstituten; BVerfGE 69, 188 wiederum zur Betriebsaufspaltung), aber auch mit der grundsätzlicheren Frage der Vereinbarkeit der Gewerbesteuer insgesamt mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfGE 26, 1 und 46, 224 [Handelsvertreter]) befasst.

    In mehreren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Gewerbesteuer als Zusatzertragsteuer charakterisiert (BVerfGE 13, 331, 348; 21, 54, 71; 40, 109, 117).

    Für die Gewerbesteuer als Zusatzertragsteuer (so BVerfGE 13, 331, 348; 21, 54, 71; 40, 109, 117) kann insoweit nichts anderes als bei der Einkommensteuer gelten.

  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer als solcher in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich bejaht (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 26, 1 ; 46, 224 ) oder ist von ihr ausgegangen (vgl. BVerfGE 13, 290; 13, 318; 13, 331; 19, 101 ; 24, 112; 25, 28; 40, 109; 42, 374; 69, 188).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen) …

    Das in der Verweisung auf die Gewinnermittlung des Einkommensteuerrechts begründete gewerbesteuerliche Abzugsverbot für eine kalkulatorische Unternehmertätigkeitsvergütung bei Personenunternehmen ist auch durch Praktikabilitätserwägungen hinreichend gerechtfertigt (BVerfGE 40, 109 [117]); der Wert der Arbeitsleistung des im eigenen Betrieb persönlich arbeitenden Unternehmers läßt sich nicht einfach und sicher bestimmen.
  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10

    Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?

    Rn. 59 In weiteren Entscheidungen zur Gewerbesteuer hat das BVerfG die Hinzurechnungsvorschriften stets wegen des Objektsteuercharakters der Gewerbesteuer verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. z. B. BVerfG-Beschluss vom 25.10.1977, 1 BvR 15/75, BVerfGE 46, 224 [237]; BVerfG-Beschluss vom 12.10.1976, 1 BvR 197/73, BVerfGE 42, 374 [384]; BVerfG-Beschluss vom 18.06.1975, 1 BvR 528/72, BVerfGE 40, 109 [115]).
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH …

    Rn. 10 b) Soweit sich die Beschwerdeführerin auf ein verfassungsrechtliches Gebot rechtsformneutraler Besteuerung beruft, ist die gesetzgeberische Entscheidung, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften im Rahmen der Besteuerung gewerblicher Einkünfte durch die Gewerbesteuer aufgrund ihrer jeweiligen Besonderheiten ungleich zu behandeln, vom Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bislang nicht beanstandet worden (vgl. BVerfGE 40, 109 zum sogenannten gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg).
  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35 …

    Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung in BTDrucks 14/2683, S. 98 unter Bezugnahme auf die BVerfG-Entscheidungen vom 18. Juni 1975 1 BvR 528/72 (BVerfGE 40, 109, 118) und vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, 135) die Belastungsentscheidung getroffen, die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb mittels eines Steuerermäßigungsbetrags in § 35 EStG zu mindern und geht davon aus, dass der Entlastungsmechanismus bei Hebesätzen von 400 % regelmäßig zu einer Vollentlastung führt (…BTDrucks 14/2683, S. 97).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

  • BFH, 14.12.1978 - IV R 98/74

    Vergütung für die geschäftsführende Tätigkeit - Gewerbeertrag - GmbH & Co. KG

  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …

  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …

  • BFH, 24.10.1990 - X R 64/89

    Erhöhung des Betriebsvermögens durch Wegfall einer Rentenverpflichtung ist …

  • BFH, 31.07.1990 - I R 62/86

    Die Nichtgewährung eines Verlustrücktrags nach § 10a GewStG verstößt nicht gegen …

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 37/94

    Kein Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für Personenunternehmen im …

  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 51/15

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer gewerblich geprägten …

  • VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86

    Amtszeit; keine unbegrenzte Amtsfortführung bis Neuwahl; Verzögerung der Neuwahl; …

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

  • OLG Düsseldorf, 08.01.1991 - 19 W 3/90
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der …

  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 50/15

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer gewerblich geprägten …

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung; …

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an …

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten; …

  • BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 208/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG 1984; …

  • VG Gießen, 20.04.1988 - II/1 E 7/86

    Feststellungsinteresse bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit des …

  • LSG Hessen, 23.09.1981 - L 8 KR 394/81

    Mutterschaftsurlaub; Väter; Mutterschaftsgeld

  • FG Hamburg, 23.09.1999 - II 144/97

    Verstoß gegen das Grundgesetz durch die Erhebung einer Gewerbesteuer; Kriterien …

  • FG Düsseldorf, 23.04.1997 - 16 K 6061/92

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer; …

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