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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,832
BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77 (https://dejure.org/1977,832)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1977 - 2 BvR 598/77 (https://dejure.org/1977,832)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1977 - 2 BvR 598/77 (https://dejure.org/1977,832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verspätung - Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Beschwerdeführer - Nichtschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 404
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvR 813/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 27.10.1976 - 2 BvR 511/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 99/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 45, 360 [362]; 46, 404 [406] m.w.Nachw.).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 6385/04

    Berücksichtigung von Mietzahlungen für eine eigengenutzte Wohnung als …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 05.02.1980 2 BvR 914/79, BStBl II 1980, 544; vom 04.05.1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302 und vom 13.12.1977 2 BvR 598/77, BVerfGE 46, 404) können Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die die Steuerpflichtigen nicht zu vertreten haben, nicht als deren Verschulden gewertet werden.
  • BVerfG, 05.02.1980 - 2 BvR 914/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 40, 42; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151; 44, 302; 45, 360; 46, 404; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 12.03.1980 - I R 148/76

    Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufhebung eines …

    Der angegriffene Beschluß vom 6. Juni 1979 verletze die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), welche es nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verböten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten habe, als Verschulden anzurechnen (vgl. zuletzt BVerfGE 46, 404).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 872/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung oder …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG , § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schriftlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugerechnet werden (BVerfGE 41, 341 ; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 46, 404).
  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung einer Beschwerdefrist und …

    Danach dürfen einer Partei im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfGE 45, 360; 46, 404); das gilt auch im Zivilprozeß und für Schreiben, durch die der Zugang zu einer weiteren Instanz eröffnet werden soll (BVerfGE 44, 302 und 50, 1).
  • LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im …

    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder - Austeilung durch die Bundespost dem Bürger nicht als Verschulden zugerechnet werden können (NJW 1980, 769; BVerfGE 45, 360; 46, 404) [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76] .
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