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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,225
BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76 (https://dejure.org/1978,225)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.1978 - 2 BvR 487/76 (https://dejure.org/1978,225)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 (https://dejure.org/1978,225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    KBW-Werbung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungswidrigkeit von Parteien und Bestrafung eines Parteimitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestrafung - Mitglied - Politische Partei - Vergehen - Ziele der Partei

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 130
  • NJW 1978, 1047
  • MDR 1978, 551
  • DVBl 1978, 262
  • DÖV 1978, 249
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dieses sogenannte Parteienprivileg, das sich in erster Linie auf die Parteiorganisation bezieht (BVerfGE 9, 162 [1651; 12, 296 [305]; 13, 46 [52]; 17, 155 [166]), schützt die Partei in ihrem Bestand, bis das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

    Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden (BVerfGE 5, 85 [140]; 12, 296 [305]; 13, 123 [126]; 17, 155 [166]).

    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei; dies gilt jedoch nur, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfGE 12, 296 [305 f.]; 13, 46 [52]; 13, 123 [126]; 17, 155 [166]).

  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dieses sogenannte Parteienprivileg, das sich in erster Linie auf die Parteiorganisation bezieht (BVerfGE 9, 162 [1651; 12, 296 [305]; 13, 46 [52]; 17, 155 [166]), schützt die Partei in ihrem Bestand, bis das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

    Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden (BVerfGE 5, 85 [140]; 12, 296 [305]; 13, 123 [126]; 17, 155 [166]).

    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei; dies gilt jedoch nur, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfGE 12, 296 [305 f.]; 13, 46 [52]; 13, 123 [126]; 17, 155 [166]).

  • BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 419/54

    Hochverrat ohne Parteienverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Rn. 23 Zu Recht habe der Bundesgerichtshof auf die Verschiedenartigkeit der Tatbestände und der Betroffenen in den §§ 80 ff. StGB auf der einen und in Art. 21 Abs. 2 GG auf der anderen Seite hingewiesen (BGHSt 6, 336 [344]); er sei insoweit auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (BVerfGE 9, 162 [164 f.]).

    Dieses sogenannte Parteienprivileg, das sich in erster Linie auf die Parteiorganisation bezieht (BVerfGE 9, 162 [1651; 12, 296 [305]; 13, 46 [52]; 17, 155 [166]), schützt die Partei in ihrem Bestand, bis das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden (BVerfGE 5, 85 [140]; 12, 296 [305]; 13, 123 [126]; 17, 155 [166]).

    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei; dies gilt jedoch nur, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfGE 12, 296 [305 f.]; 13, 46 [52]; 13, 123 [126]; 17, 155 [166]).

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvR 486/59

    Verfassungswidrigkeit des allein auf Parteimitgliedschaft gestützten …

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dieses sogenannte Parteienprivileg, das sich in erster Linie auf die Parteiorganisation bezieht (BVerfGE 9, 162 [1651; 12, 296 [305]; 13, 46 [52]; 17, 155 [166]), schützt die Partei in ihrem Bestand, bis das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

    Daneben erstreckt sich das Privileg des Art. 21 Abs. 2 GG auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei; dies gilt jedoch nur, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfGE 12, 296 [305 f.]; 13, 46 [52]; 13, 123 [126]; 17, 155 [166]).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dabei gehören zu den Anhängern einer Partei zumindest diejenigen, die sich für die Partei einsetzen, auch wenn sie nicht deren Mitglieder sind (BVerfGE 2, 1 [22]).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Partei in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden (BVerfGE 5, 85 [140]; 12, 296 [305]; 13, 123 [126]; 17, 155 [166]).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Sie sammeln die auf die politische Macht und ihre Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (BVerfGE 20, 56 [101]; 44, 125 [145 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Sie sammeln die auf die politische Macht und ihre Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (BVerfGE 20, 56 [101]; 44, 125 [145 f.]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
    Dem Beschwerdeführer kann nicht mit Erfolg vorgehalten werden, er habe im Strafverfahren nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (vgl. BVerfGE 8, 222 [225 f.]; 16, 1 [2]).
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche …

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Hamburger Geldautomaten

  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61

    Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen …

  • BGH, 06.05.1954 - StE 207/52
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Anhänger sind dabei alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind (vgl. BVerfGE 2, 1 ; siehe auch BVerfGE 47, 130 ).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. bezog sich dabei nicht nur auf die Parteiorganisation, sondern auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger einer Partei, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen, d.h. kein Sonderrecht gegen die Parteien enthaltenden Strafgesetze verstoßen (BVerwG…, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 - BVerfGE 47, 130 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …

    Anhänger sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 47, 130 ; 144, 20 ).
  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Die Partei soll in ihren politischen Aktivitäten von jeder rechtlichen Behinderung frei sein, solange sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitet (BVerfGE 13, 123, 126; 39, 334, 357; 40, 287, 291; 47, 130, 139; BVerfG NJW 2001, 2076, 2077).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Dieses Privileg erstreckt sich auch auf die parteioffizielle oder parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre und Anhänger der Partei; soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen, dürfen gegen sie wegen dieser Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden (BVerfGE 40, 287 [291]; 47, 130 [139 f.]; 47, 198 [230 f.] unter Hinweis auf die zitierten früheren Entscheidungen).

    Solche Maßnahmen sind nach der Rechtsprechung mit Art. 21 GG vereinbar, da sie sich nicht gegen das darin geschützte Rechtsgut richten, sondern da bei ihnen die Sanktionen auf besonderen Tatbestandsmerkmalen beruhen (vgl. BVerfGE 47, 130 [139 f.]; 47, 198 [230 f.]).

    Alle demgegenüber angestellte "Auslegungsakrobatik" kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß an einen gleichen Tatbestand (straflose Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung) gleichartige Sanktionen im Sinne des Art. 18 GG (Verbot der anwaltlichen Berufsausübung) geknüpft werden (vgl. BVerfGE 10, 118 [123]) und daß entgegen dem Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG Sanktionen wegen der parteiverbundenen Tätigkeit von Mitgliedern einer Partei verhängt werden, obwohl sie zum Kreis der nichtbeamteten politischen Staatsbürger gehören und mit allgemein erlaubten Mitteln arbeiten, insbesondere nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (vgl. BVerfGE 47, 130 [139]; 47, 198 [231]).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Die Sonderstellung, die Art. 21 GG den politischen Parteien für ihrer, Bestand und für ihre politische Tätigkeit gegenüber anderen Vereinigungen und Personen einräumt, besteht gleichermaßen nur innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze (vgl. auch BVerfGE 17, 155 [166, 167]; ferner Beschluß vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 -, DVBl. 1978, 262).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Die Parteien sind dabei mehr als ein Sprachrohr des Volkes, sie werden auch als Mittler tätig: Sie sammeln die auf politische Macht und deren Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 44, 125 ; 47, 130 ).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …

    Nach seinem Sinn und Zweck erfordert der Grundsatz der Subsidiarität jedenfalls dann kein ausdrückliches Vorbringen zu bestimmten Rügepunkten, wenn sich bereits aus dem angegriffenen Beschluss selbst tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, den zur Entscheidung unterbreiteten Fall auf die allgemeine Sachrüge hin auch unter einem ganz bestimmten, nicht ausdrücklich erörterten Gesichtspunkt zu würdigen (vgl. ausdrücklich für die im Rahmen der Revision erhobene allgemeine Sachrüge BVerfGE 47, 130 ;… außerdem BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1119/07 -, juris, Rn. 16).

    Die nur in Form der allgemeinen Sachrüge erhobene Rechtsbeschwerde genügt danach dem Erfordernis materieller Subsidiarität, wenn sich nach den durch das Landgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen der Rechtsverstoß offensichtlich ergibt (vgl. BVerfGE 47, 130 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz …

    Rn. 341 BVerfG, Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 -, juris Rdnr. 26 ff. (= BVerfGE 12, 296); Beschluss vom 27. Juni 1961 - 1 BvR 486/59 -, juris Rdnr. 35 (= BVerfGE 13, 46); Beschluss vom 18. Juli 1961 - 2 BvE 1/61 -, juris Rdnr. 10 (= BVerfGE 13, 123); Beschluss vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61 u.a. -, juris Rdnr. 36 (= BVerfGE 17, 155); Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, juris Rdnr. 16 (= BVerfGE 40, 287); Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 -, juris Rdnr. 33 (= BVerfGE 47, 130); BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 6 C 4.03 -, juris Rdnr. 24 (= NVwZ-RR 2004, 269).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.08.2026 - VGH N 31/25

    Überprüfung von Landtagsmitarbeitern - Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten …

    Solange eine Partei nicht durch eine - konstitutive (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1/01 u.a. -, BVerfGE 107, 339 [362] m.w.N.) - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt worden ist, darf ihre Verfassungsfeindlichkeit in anderen Verfahren demnach nicht unterstellt und dies zu einem Anknüpfungspunkt für sie benachteiligende Maßnahmen genommen werden (sog. Sperrwirkung des Parteienprivilegs, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 -, BVerfGE 47, 130 [139]; Siegel/Hartwig, NVwZ 2017, 590 [590 f.];… Kluth, in: Epping/Hillgruber [Hrsg.], BeckOK GG, Art. 21 Rn. 215 [März 2026];… Barczak/Renner, "Extremismusklauseln" im Parlamentsrecht, 2025, S. 47 f.; wohl enger VerfG Brandenburg…, Urteil vom 20. Mai 2022 - Urteil vom 20. Mai 2022 - 94/20 -, juris Rn. 63), sofern das Grundgesetz diese Maßnahmen nicht seinerseits zulässt (vgl. Honer, NVwZ 2024, 705 [706 f.], unter Verweis auf die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parteien aufgrund ihrer Verfassungsfeindlichkeit; siehe dazu auch BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1/01 u.a. -, BVerfGE 107, 339 [390 f.]; OVG NRW…, Urteil vom 13. Mai 2024 - 5 A 1217/22 -, juris Rn. 106).

    Namentlich ist die Parteimitgliedschaft als solche nicht "privilegiert", sondern darf lediglich nicht mit einem (allein) daran anknüpfenden Nachteil verbunden werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76 -, BVerfGE 47, 130 [139]), weshalb das konkrete Verhalten der Betreffenden von den Behörden uneingeschränkt berücksichtigt werden kann (…vgl. Streinz, in: Huber/Voßkuhle [Hrsg.], GG, 8. Aufl. 2024, Art. 21 Rn. 219).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen, …

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 44/25

    Auch ohne Parteiverbot - AfD-Mitgliedschaft kann den Waffenschein kosten

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02

    Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner

  • LG München I, 16.06.2017 - 6 Qs 5/17

    Veröffentlichung von Entscheidungen in strafrechtlichen Angelegenheiten - …

  • BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Sozialdumping und …

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 51/25

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in der AfD

  • VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09

    NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 L 45/25

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Unterstützung in der AfD Sachsen-Anhalt

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03

    Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue; …

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

  • BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01

    Verfassungsmäßigkeit eines Redeverbots bei einer Versammlung

  • BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des …

  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 21 BV 07.586

    Waffenschein

  • BVerwG, 17.09.2003 - 6 C 4.03

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Einberufungsbescheid; Begründung; …

  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

  • LG München I, 19.01.2016 - 6 AR 5/15

    Presse, Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, Datenbank, Presse

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 C 13.90

    Wahlwerbung - Zuteilung von Sendezeit - Neutralitätsgebot - Verzicht auf …

  • VG Gießen, 05.07.2018 - 9 L 1982/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Kandidatur für die NPD auf kommunaler …

  • VG Düsseldorf, 25.03.1994 - 1 K 4629/93

    Genehmigung einer sogenannten parteinahen Stiftung; Erlass eines unterlassenen …

  • VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels …

  • OVG Hamburg, 14.09.1993 - Bs III 340/93
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