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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,106
BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79 (https://dejure.org/1979,106)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1979 - 1 BvL 51/79 (https://dejure.org/1979,106)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1979 - 1 BvL 51/79 (https://dejure.org/1979,106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Tanzveranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers - Gesetz zum Schutze der Jugend - Öffentlichkeit - Jugendliche ab 16 Jahren - Anwesenheit - Öffentliche Tanzveranstaltungen - Erziehungsberechtigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 277
  • NJW 1980, 879
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 1, 14 [52]; 38, 154 [166] m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Bei der Anwendung des Gleichheitssatzes ist daher stets zu fragen, ob eine Person oder Gruppe durch die als gleichheitswidrig angegriffene Vorschrift ohne sachlich vertretbaren, d.h. ohne rechtlich zureichenden Grund - also willkürlich - anders (schlechter) gestellt wird als eine andere Personengruppe, die man als vergleichbar ihr gegenüberstellt (vgl. BVerfGE 22, 387 [415]).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Nach Art. 3 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber zwar gehalten, wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; st. Rspr.); dabei kommt dem Gesetzgeber jedoch eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu.
  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Eine gesetzliche Regelung ist nur dann als willkürlich anzusehen, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 12, 326 [333]; 14, 142 [150]; 19, 101 [115]; 23, 135 [143]).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Ob der Gesetzgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 1, 14 [52]; 38, 154 [166] m.w.N.).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Richterbesoldung NRW

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Eine gesetzliche Regelung ist nur dann als willkürlich anzusehen, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 12, 326 [333]; 14, 142 [150]; 19, 101 [115]; 23, 135 [143]).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Rn. 11 Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln (BVerfGE 11, 192 [203]).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Waisenrente

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Eine gesetzliche Regelung ist nur dann als willkürlich anzusehen, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 12, 326 [333]; 14, 142 [150]; 19, 101 [115]; 23, 135 [143]).
  • BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
    Eine gesetzliche Regelung ist nur dann als willkürlich anzusehen, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 12, 326 [333]; 14, 142 [150]; 19, 101 [115]; 23, 135 [143]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 22, 387 [415]; 52, 277 [280]).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Vom Bundesverfassungsgericht ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl. BVerfGE 52, 277 ; 68, 287 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 19.01.2022 - 1 BvR 1089/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum verfassungsrechtlichen Maßstab für die …

    Bei der Anwendung des Gleichheitssatzes ist daher zunächst zu fragen, ob eine Person oder Gruppe durch die als gleichheitswidrig angegriffene Vorschrift anders gestellt wird als eine andere Personengruppe, die man ihr als vergleichbar gegenüberstellt (vgl. BVerfGE 22, 387 ; 52, 277 ).
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