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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,20
BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56 (https://dejure.org/1956,20)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1956 - 1 BvR 205/56 (https://dejure.org/1956,20)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1956 - 1 BvR 205/56 (https://dejure.org/1956,20)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 7
  • NJW 1956, 1833
  • NJW 1957, 338 (Ls.)
  • DVBl 1957, 216
  • DÖV 1957, 20
 
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Wird zitiert von ... (84)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
    Die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (vgl. BVerfGE 1, 418 [420]; 4, [6 f.]).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
    Es besteht kein Verfassungsgrundsatz, daß in gerichtlichen Verfahren schlechthin ein Instanzenzug erforderlich sei (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 4, 387 [411]).
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Enteignungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
    Es besteht kein Verfassungsgrundsatz, daß in gerichtlichen Verfahren schlechthin ein Instanzenzug erforderlich sei (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 4, 387 [411]).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Rechtsmittelkontrolle durch eine übergeordnete Instanz schlechthin gibt es nicht (vgl. BVerfGE 4, 74, 94 f.; 6, 7, 12).

    b) Indes kann in seltenen Ausnahmefällen auch ein freisprechendes Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160).

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auch freisprechende Urteile können durch die Art ihrer Begründung Grundrechte verletzen, wenn die Entscheidungsgründe - für sich genommen - den Angeklagten so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist, die durch den Freispruch nicht aufgewogen wird (BVerfGE 6, 7 ; 8, 222 ; 28, 151 ).
  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe …

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in den Entscheidungsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Interesses festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).
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