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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,117
BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78 (https://dejure.org/1982,117)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1982 - 1 BvL 116/78 (https://dejure.org/1982,117)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - 1 BvL 116/78 (https://dejure.org/1982,117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mutterschutz - Verlängerung der Rahmenfrist - Schutzgebot - Berechnung der Anwartschaftszeit - Bezug von Arbeitslosengeld

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 68
  • NJW 1982, 1863
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Soldatenversorgungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zwar wiederholt ausgeführt, daß es im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht geboten sei, das Arbeitslosengeld in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl. BVerfGE 51, 115 [124]; 53, 313 [328]).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zwar wiederholt ausgeführt, daß es im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht geboten sei, das Arbeitslosengeld in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl. BVerfGE 51, 115 [124]; 53, 313 [328]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Wenn sie mit der zur Prüfung gestellten Regelung verglichen wird, ist ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht erkennbar, weil niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden worden sind, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten kann, genau dieselben Vorteile in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 49, 192 [208]; 50, 177 [191]; 52, 264 [273]).
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Zwar können Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität nur in engen Grenzen alle Ungleichheiten im Bereich sozialer Leistungen rechtfertigen (vgl. BVerfGE 40, 65 [82]; 42, 176 [188]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Wenn sie mit der zur Prüfung gestellten Regelung verglichen wird, ist ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht erkennbar, weil niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden worden sind, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten kann, genau dieselben Vorteile in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 49, 192 [208]; 50, 177 [191]; 52, 264 [273]).
  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Zwar können Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität nur in engen Grenzen alle Ungleichheiten im Bereich sozialer Leistungen rechtfertigen (vgl. BVerfGE 40, 65 [82]; 42, 176 [188]).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der gesetzlichen Regelung der …

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Wenn sie mit der zur Prüfung gestellten Regelung verglichen wird, ist ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht erkennbar, weil niemand allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden worden sind, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten kann, genau dieselben Vorteile in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 49, 192 [208]; 50, 177 [191]; 52, 264 [273]).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Insoweit schützt Art. 6 Abs. 4 GG die Mutter in vergleichbarer Weise wie Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe und Familie (vgl. BVerfGE 13, 331 [347]; 28, 104 [113]; 40, 121 [132]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Insoweit schützt Art. 6 Abs. 4 GG die Mutter in vergleichbarer Weise wie Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe und Familie (vgl. BVerfGE 13, 331 [347]; 28, 104 [113]; 40, 121 [132]).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Witwenrente

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
    Das gilt auch für das Gebiet der Sozialversicherung (vgl. BVerfGE 48, 346 [366]; 55, 114 [127]).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Rente bei DDR-Aufenthalt

  • BSG, 21.06.1960 - 3 RK 71/57

    Versicherungspflicht - Mutterschutz und Urlaub

  • BSG, 21.02.1962 - 7 RAr 53/61
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    "Hinkende Ehen"

    Rn. 31 2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfolgt Art. 6 Abs. 1 GG auch das Ziel, den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie zu fördern (vgl. BVerfGE 28, 104 [113]; 40, 121 [132]; 60, 68 [74]).

    Das gilt besonders auch im Bereich der Sozialversicherung (vgl. BVerfGE 48, 346 [366]; 55, 114 [127]; 60, 68 [74]).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Arbeitslosengeld und Mutterschutz

    Rn. 3 2. Die Zeiten der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote wurden im deutschen Sozialrecht bei der Berechnung der Anwartschaft zur Begründung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld in unterschiedlicher Weise behandelt (zur Rechtslage bis zum Jahre 1979 vgl. BVerfGE 60, 68 ).

    Insoweit schützt Art. 6 Abs. 4 GG die Mutter in vergleichbarer Weise wie Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie (vgl. BVerfGE 60, 68 ).

    Dies gilt auch für das Gebiet der sozialen Sicherheit (…vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 2443 zum Aufbau von Versorgungsanwartschaften in der berufständischen Versorgung der Rechtsanwälte) und insbesondere für die Sozialversicherung (vgl. BVerfGE 60, 68 m.w.N.).

    Rn. 54 2. Der Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 4 GG bedeutet zwar nicht, dass der Gesetzgeber gehalten wäre, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 60, 68 ).

    Der mit den Beschäftigungsverboten angestrebte Schutz bleibt, gemessen an Art. 6 Abs. 4 GG, unvollständig, wenn er nicht von Maßnahmen begleitet wird, die die sich daraus ergebende Benachteiligung der Mutter, die während der Mutterschutzfrist an der Erfüllung der Anwartschaftszeit gehindert ist, soweit wie möglich ausgleichen (vgl. auch BVerfGE 60, 68 ).

    Die Verlängerung war geeignet, vor allem Versicherte, deren Arbeitsverhältnisse besonders oft unterbrochen wurden, zu begünstigen (vgl. BVerfGE 60, 68 ).

    Insofern kam sie als allgemeine Regelung auch den Müttern zugute, die infolge der Beschäftigungsverbote ihre Erwerbstätigkeit für einige Zeit unterbrochen hatten (vgl. BVerfGE 60, 68 ).

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 20/01 R

    Vorlagebeschluß - Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - …

    Verfassungsrechtlich stünden dem Gesetzgeber dennoch verschiedene Möglichkeiten offen, den Verfassungsverstoß zu beseitigen; denn das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 4 GG legt den Gesetzgeber nicht darauf fest, Zeiten des Bezuges von Mutterschaftsgeld ungeachtet der Beitragspflicht bei den Anspruchsvoraussetzungen für das Alg zu berücksichtigen (vgl BVerfGE 60, 68, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 10).

    Dem steht nicht entgegen, daß das BVerfG die Nichtberücksichtigung von Mutterschaftszeiten bei der Berechnung von Anwartschaftszeiten für den Bezug von Alg, die das AFG abweichend von der Rechtslage bis zu seinem Inkrafttreten (…vgl BSGE 16, 210 = SozR Nr. 9 zu § 87 AVAVG) bis zum Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 (BGBl I 797) vorgeschrieben hatte, als mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 4 GG für "noch vereinbar" gehalten hat (BVerfGE 60, 68, 76 = SozR 4100 § 164 Nr. 10).

    Dem Satz, nach Art. 6 Abs. 4 GG habe der Gesetzgeber nicht jede wirtschaftliche Belastung von Müttern auszugleichen (BVerfGE 60, 68, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 10), kommt in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit keine Bedeutung mehr zu, nachdem der Gesetzgeber eine Versicherungs- und Beitragspflicht bei Leistungen wegen Krankheit nach § 26 Abs. 2 SGB III begründet hat.

    Deshalb kann die unterschiedliche Behandlung von Krankengeld und Mutterschaftsgeld hinsichtlich anwartschaftsbegründender Zeiten auch nicht mit dem Gedanken der Beitragsäquivalenz gerechtfertigt werden, der an sich geeignet ist, eine Regelung zu bestätigen, die in der Arbeitslosenversicherung Leistungen nach Maßgabe der Beiträge zumißt (BVerfGE 60, 68, 77 = SozR 4100 § 104 Nr. 10).

    Der Senat kann auch nicht erkennen, daß Beziehern der in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Leistungen "aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden worden seien" (BVerfGE 60, 68, 79 = SozR 4100 § 104 Nr. 10), weil die Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld - wie ausgeführt - im Hinblick auf den Zugang zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit in einer den Beziehern von Leistungen bei Krankheit vergleichbaren Lage sind.

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