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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,210
BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83 (https://dejure.org/1984,210)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1984 - 1 BvL 24/83 (https://dejure.org/1984,210)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1984 - 1 BvL 24/83 (https://dejure.org/1984,210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Erfüllung der Wartezeit auf Rente - Unfallbedingter Verlust der Erwerbsfähigkeit

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 231
  • NJW 1985, 477
  • NZA 1985, 36
 
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Wird zitiert von ... (78)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Insbesondere die Versichertenrente ist jedoch so wesentlich durch die Beitragsleistung bestimmt, daß die Voraussetzungen ihrer Gewährung von dem Versicherungsgedanken maßgeblich geprägt werden (vgl. BVerfGE 48, 346 (358); 58, 81 (110), jeweils m. w. N.).

    Bei einer frühzeitig nach Beendigung einer Ausbildung zur Erwerbsunfähigkeit führenden Erkrankung aus innerer Ursache handelt es sich demgegenüber um den typischen Fall, in dem der Gesetzgeber den ihm aufgetragenen Schutz der Solidargemeinschaft (vgl. BVerfGE 48, 346 (358); 66, 66 (76)) durch das Erfordernis einer Mindestversicherungszeit verwirklicht.

  • BSG, 27.09.1979 - 4 RJ 115/78

    Wartezeitfiktion - Eintritt des Versicherungsfalles - Ausbildung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Er könne entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 49, 47) nicht als Schul- oder Berufsausbildung interpretiert werden.

    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts weist darauf hin, daß er sich der vom 4. Senat dieses Gerichts begonnenen Rechtsprechung zum Begriff der Ausbildung in § 1252 Abs. 2 RVO (vgl. BSGE 49, 47) anschließen würde.

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Insbesondere die Versichertenrente ist jedoch so wesentlich durch die Beitragsleistung bestimmt, daß die Voraussetzungen ihrer Gewährung von dem Versicherungsgedanken maßgeblich geprägt werden (vgl. BVerfGE 48, 346 (358); 58, 81 (110), jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie im Bereich der Sozialversicherung regelmäßig auftreten, sind generalisierende und typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 63, 119 (128) m. w. N.).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann niemand daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Anlaß besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 63, 255 (265 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Prüfungsmaßstab ist vornehmlich Art. 3 Abs. 1 GG, der es verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 65, 104 (112 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 27/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 32a Satz 1 Nr. 1 AVG bzw. des § 1255a Satz 1 Nr. 1 RVO

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Dieser Verfassungsgrundsatz darf nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung modifiziert werden müßte, deren Anwendung sich im konkreten Fall nachteilig oder als Härte auswirken kann (vgl. BVerfGE 26, 44 (61 f.); 66, 234 (248); st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Dieser Verfassungsgrundsatz darf nicht dahin ausgelegt werden, daß mit seiner Hilfe jede Einzelregelung modifiziert werden müßte, deren Anwendung sich im konkreten Fall nachteilig oder als Härte auswirken kann (vgl. BVerfGE 26, 44 (61 f.); 66, 234 (248); st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81

    Aufteilung einer Hinterbliebenenrente - Kriterium der Ehedauer - …

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83
    Bei einer frühzeitig nach Beendigung einer Ausbildung zur Erwerbsunfähigkeit führenden Erkrankung aus innerer Ursache handelt es sich demgegenüber um den typischen Fall, in dem der Gesetzgeber den ihm aufgetragenen Schutz der Solidargemeinschaft (vgl. BVerfGE 48, 346 (358); 66, 66 (76)) durch das Erfordernis einer Mindestversicherungszeit verwirklicht.
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Niemand kann allein daraus, dass einer Gruppe aus besonderem Anlass Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 49, 192 ; 67, 231 ), sofern für ihn kein vergleichbarer besonderer Anlass besteht.

    Wegen des Ausnahmecharakters der Regelungen für die Verkaufsstellenöffnung an bestimmten Orten, die letztlich dem Bereich der "Arbeit für den Sonntag" zuzuordnen sind, kann deren Ausweitung auf bis dahin nicht erfasste Sachverhalte nicht durch Berufung auf den allgemeinen Gleichheitssatz erzwungen werden (vgl. BVerfGE 67, 231 ).

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen …

    Das Sozialstaatsprinzip kann bereits im Ansatz nicht zur Korrektur jeglicher hart oder unbillig erscheinenden Einzelregelungen dienen (BVerfGE 66, 234, 248; 67, 231, 239; 69, 272, 315).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …

    Insbesondere die Versichertenrente ist jedoch so wesentlich durch die Beitragsleistung bestimmt, dass die Voraussetzungen ihrer Gewährung von dem Versicherungsgedanken maßgeblich geprägt werden (vgl. BVerfGE 48, 346 ; 58, 81 ; 67, 231 ).

    Vorschriften über die Wartezeit gehören deshalb seit jeher zu den Anspruchsvoraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BVerfGE 67, 231 ).

    Die kurze allgemeine Wartezeit dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor ungünstigsten Risiken sowie davor, dass ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis möglicherweise nur zur Erlangung eines Rentenanspruchs eingegangen wird (vgl. BVerfGE 67, 231 ).

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