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| BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvL 20/84, 2 BvL 21/84 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Papierfundstellen
- BVerfGE 68, 352
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16
Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig
Nur wenn letzteres der Fall wäre, käme eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 GG in Betracht; allein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm genügen hierfür nicht (etwa BVerfG, Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvL 12, 15, 16, 24, 28/51, BVerfGE 1, 184, 188 f.; Beschluss vom 19. Dezember 1984 - 2 BvL 20, 21/84, BVerfGE 68, 352, 359; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 BvL 1, 2, 3/88, BVerfGE 80, 54, 59). - BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17
Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften …
Insoweit bestehende verfassungsrechtliche Bedenken haben sich nicht zu der für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 GG erforderlichen Überzeugung des Senats von der Verfassungswidrigkeit der Strafnorm verdichtet (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1984 - 2 BvL 20, 21/84, BVerfGE 68, 352, 359; vom 5. April 1989 - 2 BvL 1, 2, 3/88, BVerfGE 80, 54, 58 f.). - FG Niedersachsen, 18.06.2026 - 1 K 38/24
Äquivalenz; Äquivalenzprinzip; Äquivalenzbetrag; Äquivalenzbeträge; …
100 Abs. 1 GG gestattet und gebietet eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (nur) dann, wenn das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit eines förmlichen nachkonstitutionellen Gesetzes überzeugt ist; bloße - durch verfassungskonforme Auslegung behebbare oder sonst wie nicht durchgreifende - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes genügen hierfür nicht (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 2 BvL 20/84, BVerfGE 68, 352).
- FG Düsseldorf, 26.02.2025 - 11 K 2309/23
Verfassungswidrigkeit der Neuregelungen zur Grundsteuer?
Bloße - durch verfassungskonforme Auslegung behebbare oder anderweitig nicht durchgreifende - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes genügen hierfür nicht (BVerfG Beschluss vom 19.12.1984 2 BvL 20/84, BVerfGE 68, 352). - BGH, 14.02.2019 - 4 StR 283/18
Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine …
Soweit der Angeklagte im Fall III. 1. der Urteilsgründe unter anderem wegen des verbotenen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a AMG in der vom 13. August 2013 bis zum 17. Dezember 2015 gültigen Fassung verurteilt worden ist, hat der Senat die für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG erforderliche Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm nicht gewonnen (vgl. hierzu BVerfGE 68, 352, 359; BVerfGE 80, 54, 58 f.;… Müller-Terpitz in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/ Henneke, GG, 14. Aufl., Art. 100 Rn. 16). - BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
Unzulässigkeit einer Richtervorlage
Das untergeordnete Gericht könne die obergerichtliche Entscheidung nicht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen (BVerfGE 68, 352 [360]). - BSG, 02.05.2017 - B 14 AS 418/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde; Angreifbare Entscheidungen; Voraussetzung für die …
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Vorlage ist nämlich, dass das Fachgericht von der Verfassungswidrigkeit der für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgebenden Norm überzeugt ist (stRspr siehe nur BVerfGE 80, 54, 58 f [BVerfG 05.04.1989 - 2 BvL 1/88] ; 68, 352, 359). - BFH, 21.02.2007 - XI S 1/07
AdV: Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG 1999
Das Gericht muss vielmehr von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sein (BVerfG-Beschluss vom 19. Dezember 1984 2 BvL 20/84, 2 BvL 21/84, BVerfGE 68, 352) und diese Überzeugung in der Vorlage begründen. - VG Münster, 16.03.2004 - 4 K 3158/02 Rn. 78 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - 2 BvL 20, 21/84 -, BVerfGE 68, Seite 352, 359.
- ArbG Berlin, 10.08.2000 - 52 Ca 4049/00
Haftung eines Unternehmers für die Zahlung des Mindestentgelts an einen …
Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das erkennende Gericht von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt ist (BVerfGE 68, 352;… Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 9. Aufl., Art. 100 Rdnr. 4).
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