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   BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82   

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https://dejure.org/1985,330
BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82 (https://dejure.org/1985,330)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82 (https://dejure.org/1985,330)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 1341/82 (https://dejure.org/1985,330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; RVO § 176c
    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtswegerschöpfung als Zulässigkeitsvoraussetzung auch bei einer unmittelbargegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gesetzesverfassungsbeschwerde - Verstoß gegen Gebot der Rechtswegerschöpfung

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 122
  • NVwZ 1986, 1007
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82
    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, daß dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 (227)).
  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82
    Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Verfassungsverletzungen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 47, 144 (145); BVerfG, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 700/83 u. a. - Umdruck S. 6).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82
    Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Verfassungsverletzungen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 47, 144 (145); BVerfG, Beschluß vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 700/83 u. a. - Umdruck S. 6).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82
    Unter diesen Voraussetzungen trägt der Grundsatz der Subsidiarität dazu bei, die besondere Funktion und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erhalten (vgl. BVerfGE 51, 130 (139) m. w. N.).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Die dem Grundsatz der Subsidiarität zugrunde liegende Erwägung, zunächst dem sachnäheren Fachgericht die Kontrolle auch der Einhaltung der Verfassung zu überlassen (vgl. BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; s. auch BSGE 72, 15 ), spricht dagegen, die Verfassungsbeschwerde für den Bereich der untergesetzlichen Rechtsetzung als Primärrechtsschutz anzuerkennen.
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird, insbesondere wenn das Gesetz einen Auslegungs- und Entscheidungsspielraum offenhält (vgl. BVerfGE 69, 122 ).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Es kann dahinstehen, ob der Beschwerdeführer dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 69, 122 ; 81, 22 ; stRspr) Genüge getan und im fachgerichtlichen Verfahren in ordnungsgemäßer Form eine Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruches aus Art. 33 Abs. 2 GG wegen des Auseinanderfallens der Beurteilungszeiträume und -stichtage sowie der fehlenden Aktualität seiner Anlassbeurteilung gerügt hat (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
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