Rechtsprechung
| BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 207/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 91a Abs. 2
Überprüfung von Entscheidungen Berliner Gerichte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 7, 192
- NJW 1958, 98 (Ls.)
- DVBl 1958, 876
- DÖV 1959, 716
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56
Berlin-Vorbehalt I
Auszug aus BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 207/56
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1957 - 2 BvL 6/56 "ist durch den Vorbehalt der Militärgouverneure bei der Genehmigung des Grundgesetzes ausgeschlossen, daß Bundesorgane unmittelbar Staatsgewalt in weitestem Sinne, einschließlich Gerichtsbarkeit, über Berlin ausüben, soweit die drei Mächte dies nicht inzwischen für einzelne Bereiche zugelassen haben".
- BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62
Berlin-Vorbehalt II
Mit der bisherigen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 229 [231]; 7, 1 [9]; vgl. auch BVerfGE 7, 190 [192]; 7, 192 [193]) ist davon auszugehen, daß der in Nr. 4 des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 enthaltene und auch nach der Beendigung des Besatzungsregimes durch vertragliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Drei Mächten aufrechterhaltene Vorbehalt in bezug auf Berlin (vgl. hierzu BVerfGE 7, 1 [8]) von allen Organen der Bundesrepublik im Einzelfall unmittelbar zu beachten ist. - BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
Die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin kann als Berliner Rechtsanwendungsakt durch das Bundesverfassungsgericht nicht aufgehoben werden (BVerfGE 7, 192 [193]; 37, 57 [62 ff.]). - BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64
Bundesrecht in Berlin
Er bindet auch das Bundesverfassungsgericht und beschränkt seine Zuständigkeit (BVerfGE 7, 1 [14]; 7, 192 [193]; 10, 229 ff.).
- BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74
Haftbefehl in Berlin
- BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts wendet, wäre sie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung solcher Hoheitsakte nicht befugt ist (BVerfGE 1, 70 [73]; 7, 192 [193]; vgl. auch BVerfGE 10, 229 [231 ff.]). - BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 167.69
Nachträgliche Anpassung der Anträge an die Prozesslage - Berlin-Vorbehalt der …
Er enthält, u.a. ein an alle Bundesorgane gerichtetes Verbot, in Berlin unmittelbar Staatsgewalt auszuüben (BVerfGE 7, 1 [7]; 7, 192 [193]; 10, 229 [232]; 19, 377 [385]; Schreiben der Alliierten Kommandantur Berlin vom 24. Mai 1967 - BKA (67) 10 -, veröffentlicht in: von Münch, Dokumente des geteilten Deutschland, S. 200). - BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63
Rechtsmittel
Für ihn wird der Gerichtsstand des Zusammenhanges nach den §§ 13, 3 StPO auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß zwar die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG über den gesetzlichen Richter auch in Berlin gilt (BVerfG NJW 1957, 1273 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]), das Bundesverfassungsgericht aber zum Schütze dieses Grundrechts nicht angerufen werden kann, weil es Verfassungsbeschwerden über Akte der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin nicht zuläßt (BVerfG NJW 1958, 98, MDR 1960, 370). - BAG, 26.05.1977 - 3 AZR 362/77
Revision - Statthaftigkeit
Der Umstand, daß gegen das vom Kläger angegriffene Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht statthaft ist, weil § 106 BVerfGG für Berlin nicht gilt (vgl. BVerfGE 7, 192), gibt dem Kläger keine zusätzliche Revisionsmöglichkeit. - BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvR 701/57
Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits …
Ist die Verfassungsbeschwerde nach alledem offensichtlich unzulässig, so kann es zu einer Sachentscheidung, von der die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage zu erwarten wäre, nicht kommen; deshalb kann der Beschwerdeführerin durch Versagung einer Entscheidung zur Sache auch kein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstehen (BVerfGE 7, 192 (193 f.); 7, 194 (197f.); 8, 38 (40, 42)). - BVerwG, 15.07.1964 - V C 130.62
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 4 S. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) …
Es steht zwar fest, daß das Bundesverfassungsgericht in Berliner Fällen über Verfassungsbeschwerden nicht entscheiden kann (BVerfGE 7, 192) und daß es auch nicht zuständig ist zur Entscheidung über die Vereinbarkeit von Berliner Landesrecht mit dem Grundgesetz (BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]). - KG, 26.02.1964 - 8 U 1241/63
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