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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.06.1957 - 2 BvO 1/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,410
BVerfG, 26.06.1957 - 2 BvO 1/56 (https://dejure.org/1957,410)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.1957 - 2 BvO 1/56 (https://dejure.org/1957,410)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 1957 - 2 BvO 1/56 (https://dejure.org/1957,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Entscheidung des BVerfG über die fortgeltung von Landes- als Bundesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1957 - 2 BvO 1/56
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1954 (BVerfGE 4, 74) gilt Recht, das die ärztliche Berufsorganisation und die ärztliche Berufsgerichtsbarkeit regelt, gemäß Art. 125 GG nicht als Bundesrecht fort, weil nach Art. 74 Nr. 19 GG dem Bunde nur auf dem Sachgebiet der Zulassung zum ärztlichen Beruf, wozu die Berufsgerichtsbarkeit nicht gehört, die Befugnis zur konkurrierenden Gesetzgebung zusteht.
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1957 - 2 BvO 1/56
    Von dieser nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts hat das Bundesverfassungsgericht bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Vorlage auszugehen (BVerfGE 2, 181 [190 f.]); 380 [389]).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht definiert, was unter einem Heilberuf im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG zu verstehen sei (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 7, 59 ; 33, 125 ).

    Rn. 248 Bei den Heilberufen ist die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes - anders als beispielsweise bei den Berufen der Rechtsanwälte und Notare (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) - auf das Zulassungswesen beschränkt (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 7, 18 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 68, 319 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz

    Rn. 23 Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung keine allgemein gültige Definition des Heilberufs vorgegeben (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ).

    Des Weiteren wird zu entscheiden sein, ob unter den Begriff der "Zulassung" im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG (vgl. hierzu BVerfGE 4, 74 ; 7, 18 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 68, 319 ) auch die Befugnis des Bundes fällt, die Anforderungen an die theoretische und praktische Ausbildung (§§ 3 bis 12 AltPflG) zu regeln.

  • BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91

    Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig erachteten Norm bei der …

    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60

    Wegfall der Vorlagefrage durch "Erledigung" des Ausgangsverfahrens

    Das Bundesverfassungsgericht kann daher nur noch feststellen, daß die Vorlage unzulässig geworden ist (vgl. auch BVerfGE 7, 59; 10, 1).
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