Rechtsprechung
| BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vormund - Unterbringung - Genehmigung einer Unterbringung - Konkrete Normenkontrolle - Zulässigkeit einer Vorlage
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 30.05.1985 - 40 VIII Kr 18342
- BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Papierfundstellen
- BVerfGE 74, 236
- FamRZ 1987, 675
- Rpfleger 1987, 307
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Bremer Vollstreckungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]).Nach alledem braucht auch nicht darauf eingegangen zu werden, daß sich das Gericht mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur nicht in der gebotenen Weise auseinandergesetzt hat (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]).
- BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66
Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings
Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Er ist jedoch nicht berechtigt, den Aufenthalt eines geschäftsfähigen Pflegebefohlenen gegen dessen Willen zu bestimmen (BGHZ 48, 147 [157];… BayObLG, Rpfleger 1979, S. 422 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in BayObLGZ 1961, 332ff.; Palandt, BGB , § 1910 Anm.4;… Soergel, BGB , 11. Aufl., § 1910 Anm. 15).Er ist jedoch - im Unterschied zum Vormund - zur Aufenthaltsbestimmung dann nicht berechtigt, wenn der Pflegebefohlene geschäftsfähig ist (vgl. BGHZ 48, 147 [157]).
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]).
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 68, 311 [316]). - BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 68, 311 [316]). - BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 36, 258 [263]; 68, 311 [316]).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Rn. 150 Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ). - OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 5 UF 187/12
Unterbringung Minderjähriger
Mit dem engen Unterbringungsbegriff hat der Gesetzgeber im Ergebnis die grundgesetzliche Unterscheidung nachvollzogen zwischen einer Freiheitsbeschränkung im engeren Sinne, die lediglich an Art. 104 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu messen ist, und - im Fall einer Unterbringung - der Freiheitsentziehung, die darüber hinaus dem Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG unterworfen ist (…vgl. BGH, FamRZ 2001, S. 149 (150); zu dieser Unterscheidung in Bezug auf eine vormundschaftliche Maßnahme bereits: BVerfGE 10, 302 (323); in Bezug auf § 1800 i.V.m. § 1631b BGB: BVerfG, FamRZ 1987, S. 675 (676)). - BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Rn. 35 1. Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
Das vorlegende Gericht muss also erkennen lassen, dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis als im Fall ihrer Ungültigkeit kommen und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 74, 236 ; 90, 145 ). - BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98
Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt …
Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).Hierbei muss es die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 79, 240 ; 88, 70 ).
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit von …
Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 74, 236 ; 88, 70 ). - BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen
Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 65, 308 (316); 74, 236 (242)).
- BVerfG, 06.09.2012 - 1 BvL 13/12
Relevanz von Abiturnote bzw Wartezeit für Studienplatzvergabe im Fach …
Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 74, 236 ). - BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
Reichsversicherungsordnung
Das Gericht muß die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]), sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der in Frage stehenden Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]). - BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 74, 236 >242<). - BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG
- BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage
- BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem …
- BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
Zulässigkeitsvoraussetzungen der konkreten Normenkontrollverfahrens gemäß Art. …
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch …
- BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Festlegung von Benutzungsentgelten für …
- BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
Unzulässige Richtervorlage mangels fehlender vorangegangener Auslegung des …
- BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93
Kündigung: Kündigungsfristen Arbeiter - Angestellte - Gleichbehandlung
- LG Stuttgart, 16.09.1993 - 2 T 764/93
Betreuungsgesetz; Altersvorsorgevollmacht oder Patiententestament
- AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98
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