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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,139
BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84 (https://dejure.org/1987,139)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84 (https://dejure.org/1987,139)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1202/84 (https://dejure.org/1987,139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Zwangsvollstreckung III

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung III

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 13 Abs. 1; ZPO § 827 Abs. 3
    Verfassungsbeschwerde; Unverletzlichkeit der Wohnung; Pfändung; Gerichtsvollzieher; Durchsuchungsanordnung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Räumen des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsuchung - Durchsuchungsanordnung - Begrenzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 83
  • NJW 1987, 2499
  • MDR 1987, 903
  • DVBl 1987, 1065
  • BB 1987, 1766
  • DB 1987, 1989
 
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Wird zitiert von ... (113)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
    Rn. 6 Dabei erfordert Art. 13 Abs. 2 GG, außer bei Gefahr im Verzuge, eine -- besondere -- richterliche Anordnung für die Durchsuchung (vgl. BVerfGE 51, 97).

    Es würde der Bedeutung des Grundrechtsschutzes nach Art. 13 GG nicht entsprechen, wenn die Befugnis, Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungen einzulegen, mit deren Beendigung ohne weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 51, 97 [105]).

    Rn. 30 1. Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, gebietet Art. 13 Abs. 2 GG, daß auch Durchsuchungen zum Zwecke der Vollstreckung aufgrund des § 758 ZPO und im Rahmen dieser Bestimmung vom Richter angeordnet werden, falls nicht Gefahr im Verzuge ist (vgl. BVerfGE 51, 97 [106]).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
    Ihre Räume haben teil am Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG; der dort verwendete Begriff der "Wohnung" umfaßt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 44, 353 [371] m. w. N.).
  • AG München, 16.07.1984 - 33 M 1604/84
    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
    GmbH -- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Sieghart Ott, Kurfürstenstraße 22, München 40 -- gegen a) den Beschluß des Landgerichts München I vom 1. August 1984 -- 20 T 13544/84 -, b) den Beschluß des Amtsgerichts München vom 16. Juli 1984 -- 33 M 1604/84, 33 M 1691/84 -.
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Neben Privatwohnungen fallen auch Betriebs- und Geschäftsräume in den Schutzbereich des Art. 13 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Er zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ab (vgl. zu Art. 13 Abs. 2 GG BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

    Die Norm enthält das an Träger der öffentlichen Gewalt gerichtete grundsätzliche Verbot, gegen den Willen des Wohnungsinhabers in die Wohnung einzudringen und darin zu verweilen (vgl. BVerfGE 76, 83 ), aber auch Abhörgeräte in der Wohnung zu installieren oder sie dort zu benutzen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
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