Rechtsprechung
| BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 18.01.1983 - 2 Ca 65 1/82
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
Papierfundstellen
- BVerfGE 78, 306
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76
Soldatenversorgungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
Der Senat hat zu Beginn der Beratung am 12. Januar 1988 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 356 [361]; 53, 313 [323]) beschlossen, daß der Richter Dieterich im vorliegenden Fall von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen ist, weil er durch die von ihm mitabgebene Stellungnahme des Bundesarbeitsgerichts, die das Bundesverfassungsgericht nach § 82 Abs. 4 BVerfGG eingeholt hat, in derselben Sache bereits von Amts wegen tätig war (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ). - BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78
Auslandswirkung Rentenreform
Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
Der Senat hat zu Beginn der Beratung am 12. Januar 1988 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 356 [361]; 53, 313 [323]) beschlossen, daß der Richter Dieterich im vorliegenden Fall von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen ist, weil er durch die von ihm mitabgebene Stellungnahme des Bundesarbeitsgerichts, die das Bundesverfassungsgericht nach § 82 Abs. 4 BVerfGG eingeholt hat, in derselben Sache bereits von Amts wegen tätig war (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG ). - BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente …
Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
Denn Härteklauseln in Versorgungsordnungen haben den Zweck, auch für ungewöhnliche Sonderfälle befriedigende Lösungswege zu öffnen (BAG, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG ). - BVerfG, 22.04.1986 - 2 BvL 6/84
Anforderungen an eine Richtervorlage
Auszug aus BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 72, 91 [102] m. w. N.).
- BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …
Weist eine gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Defizite auf, die sich weder durch Auslegung noch im Wege der Analogie beheben lassen (vgl, hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 - BVerfGE 78, 306 und vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 - BVerfGE 85, 329 ), so ist es den Fachgerichten verwehrt, unter Umgehung des einfachen Rechts unmittelbar auf der Grundlage der Verfassung Ansprüche zu gewähren, die von der Entscheidung des hierzu berufenen Gesetzgebers nicht gedeckt werden. - FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
Die Reichweite der Rechtskraft bestimmt sich nach dem dem Verfahren zugrunde liegenden Streitgegenstand (BVerfG-Beschluss vom 15. Juni 1988, 1 BvL 9/83, BVerfGE 78, S. 320, 328;… Urteil vom 22. November 2001, 2 BvE 6/99, BVerfGE 104, S. 151, 196, NJW 2002, S. 1559). - BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09
Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Erbbauzins
Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein (vgl. BVerfGE 82, 60 [84 f.]); 82, 198 [206]5)), doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 306 [316]; 80, 96 [101]; 83, 111 [116]). - BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
Im Hinblick darauf kann es auch erforderlich sein, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis auf andere Weise - etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 - , S. 7 f.) oder Heranziehung anderer Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 306 [316 ff.]) - vermieden werden kann. - BVerfG, 20.11.2008 - 2 BvL 16/08
Unzulässigkeit einer Richtervorlage gegen die Regelungen über den Vollzug der …
Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen des vorlegenden Gerichts einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so dass sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 72, 91 ; 78, 306 ; 105, 48 ; stRspr).Rn. 21 a) Die Unzulässigkeit der Vorlage ergibt sich nach den obigen Maßstäben (vgl. BVerfGE 72, 91 ; 78, 306 ; 105, 48 ) bereits daraus, dass das Amtsgericht nicht dargelegt hat, weshalb die zur Prüfung gestellten Normen entscheidungserheblich sind, obwohl der Beschwerdeführer sich nicht in Untersuchungshaft, sondern im Vollzug der Freiheitsstrafe befindet, der durch die als Überhaft notierte Untersuchungshaft lediglich beeinflusst wird (…vgl. Seebode, Der Vollzug der Untersuchungshaft, 1985, S. 96;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 122 StVollzG, Rn. 1;… BTDrucks 7/3998, S. 41).
- BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so daß sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 78, 306 >316<).Erst danach hätte sich die Frage der Entscheidungserheblichkeit der die Erstattungspflicht begründenden Norm gestellt (vgl. BVerfGE 78, 306 >320<).
- BAG, 27.03.1990 - 3 AZR 188/89
Zusatzversorgung in Hamburg
Die im RGG vorgesehenen Leistungen sind Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachten Dienste (BVerfG Urteil vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 -, S. 17).Zu demselben Ergebnis ist das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 18. Dezember 1985 - 1 BvR 1381/85 - sowie vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 - gekommen.
- BVerfG, 20.07.2001 - 2 BvL 8/00
Zur Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg
Richten sich die Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Auslegung die Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren mit ihr im Zusammenhang stehenden Vorschriften in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, soweit dies zum Verständnis der zur Prüfung gestellten Vorschrift oder zur Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit erforderlich ist (BVerfGE 78, 306 ; 86, 52 ; 88, 187 ; 89, 329 ). - BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
Vereinbarkeit des § 127 Sozialgesetzbuch Drittes Buch ( SGB III ) in der Fassung …
Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen des vorlegenden Gerichts einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so dass sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 72, 91 ; 78, 306 ; 105, 48 ; stRspr). - VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99
Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens; …
- BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvL 21/94
Unzulässige Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung …
- LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen …
- BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 10/07
Vereinbarkeit der Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes durch das …
- FG Köln, 01.08.2006 - 8 K 4006/03
Erwerbsbedingt notwendige Kinderbetreuungskosten sind Werbungskosten
- BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Berlin - Unzulässige …
- BAG, 27.03.1990 - 3 AZR 253/89
Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Versorgungsansprüche nach dem …
- BVerfG, 09.07.2002 - 1 BvL 5/99
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 13 …
- BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvL 17/85
Unzulässige Richtervorlage
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen gegen eine Baugenehmigung
- BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 6/93
Unzulässigkeit einer Richtervorlage infolge unzureichender Auseinandersetzung mit …
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