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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,49
BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von Verletzten- oder Übergangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unvereinbarkeit des Ruhens von Krankengeld-Spitzenbeträgen nach RVO - zur Verfassungsmäßigkeit von Ruhensbestimmungen im Sozialversicherungsrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Rente - Krankengeld-Spitzenbetrag

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 87
  • NJW 1989, 1275 (Ls.)
  • NZA 1989, 406
  • BB 1989, 776
 
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Wird zitiert von ... (140)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Es kommt folgendes hinzu: Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 [23] m.w.N.; 63, 119 [128]).

    Doch kann - wie in den Vorlagen des Bundessozialgerichts dargelegt worden ist - hier nicht davon ausgegangen werden, die Benachteiligung betreffe nur eine kleine Zahl von Personen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz sei im Einzelfall nicht sehr intensiv (vgl. BVerfGE 63, 119 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Dies ist mit dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49ff.]; 63, 152 [171]), nicht zu vereinbaren.

    Der rechtfertigende Grund für die jeweils angegriffene Regelung wurde einmal mehr in diesem, einmal mehr in jenem Prinzip gefunden (vgl. BVerfGE 59, 36 [49f.] m.w.N.).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von …

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit bei Ruhensvorschriften im Recht der Sozialversicherung befaßt (BVerfGE 31, 185 ; 53, 313).

    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 185 [192]).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Es kommt folgendes hinzu: Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 [23] m.w.N.; 63, 119 [128]).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Medizinische Rehabilitation

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Dies ist mit dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49ff.]; 63, 152 [171]), nicht zu vereinbaren.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 71, 146 [154 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Soldatenversorgungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit bei Ruhensvorschriften im Recht der Sozialversicherung befaßt (BVerfGE 31, 185 ; 53, 313).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 71, 146 [154 f.] m. w. N.).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 15/76
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundessozialgericht hatte diese Vorschrift so ausgelegt, daß das Wort "solange" zugleich als " soweit" zu lesen war (vgl. BSGE 43, 68 [71]; 44, 226;… BSG, SozR 2200, § 1241 RVO Nr. 5).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 39/76
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundessozialgericht hatte diese Vorschrift so ausgelegt, daß das Wort "solange" zugleich als " soweit" zu lesen war (vgl. BSGE 43, 68 [71]; 44, 226;… BSG, SozR 2200, § 1241 RVO Nr. 5).
  • BVerfG - 1 BvL 71/86 (anhängig)
  • BVerfG - 1 BvL 9/87 (anhängig)
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Die damit verbundene Ungleichbehandlung eines wesentlichen Teils der betroffenen Steuerpflichtigen kann nicht damit gerechtfertigt werden, daß bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende Regelungen notwendig sein können und dabei in Einzelfällen entstehende Härten oder Ungerechtigkeiten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 79, 87 (100), m. w. N.).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Schwerpunkt der Verfassungsbeschwerden ist das Recht der gesetzlichen …

    Der Grundsatz der Äquivalenz von Beitrag und Leistung (vgl. BVerfGE 79, 87 ; 90, 226 ) werde nicht verletzt, da mit der Beitragserhebung nach dem allgemeinen Beitragssatz keine systemwidrige Sonderlast verbunden sei.
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten …

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen kann der Gesetzgeber typisierende und generalisierende Regelungen treffen; die dabei entstehenden Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (BVerfGE 79, 87, 100; 91, 93, 115; 98, 365, 385).
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