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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.10.1958 - 1 BvR 388/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,242
BVerfG, 17.10.1958 - 1 BvR 388/58 (https://dejure.org/1958,242)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1958 - 1 BvR 388/58 (https://dejure.org/1958,242)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1958 - 1 BvR 388/58 (https://dejure.org/1958,242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 308 Abs. 1 § 383 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdegericht - Auskunft über Beschwerde - Beschwerdeführer - Anspruch auf rechtliches Gehör - Beschwerdeentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 208
  • NJW 1959, 29 (Ls.)
  • MDR 1959, 21
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1958 - 1 BvR 388/58
    Der Beschluß des Landgerichts München I verletzt Art. 103 Abs. 1 GG , weil ihm ein Beweisergebnis, nämlich die Äußerung des Zeugen Dr. M., zugrunde gelegt ist, zu dem die Beschwerdeführerin sich nicht hatte äußern können (BVerfGE 6, 12; BVerfG Beschluß vom 22. September 1958 = NJW 1958 S. 1723 ; vgl. auch BayVerfGHE 10, 1).
  • BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvR 268/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbekanntgabe einer …

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1958 - 1 BvR 388/58
    Der Beschluß des Landgerichts München I verletzt Art. 103 Abs. 1 GG , weil ihm ein Beweisergebnis, nämlich die Äußerung des Zeugen Dr. M., zugrunde gelegt ist, zu dem die Beschwerdeführerin sich nicht hatte äußern können (BVerfGE 6, 12; BVerfG Beschluß vom 22. September 1958 = NJW 1958 S. 1723 ; vgl. auch BayVerfGHE 10, 1).
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