Rechtsprechung
| BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84, 1 BvR 74/87 |
Hessisches Sonderurlaubsgesetz
Art. 72 Abs. 1 GG;
Entgeltfortzahlung, Art. 12 GG, Verhältnismäßigkeit
Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art.12, 70, 74; HessSonderurlaubsG § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergütung - Entgeltfortzahlung während eines Sonderurlaubs - Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Sonderurlaub für Mitarbeiter in der Jugendarbeit in Hessen teilweise verfassungswidrig
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 28.11.1985 - 3 Ca 364/85
- LAG Hessen, 08.09.1986 - 11 Sa 553/86
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84, 1 BvR 74/87
Papierfundstellen
- BVerfGE 85, 226
- NJW 1992, 2749 (Ls.)
- NZA 1992, 641
- WM 1992, 838
- DVBl 1992, 759
- BB 1992, 926
- DB 1992, 841
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
Rn. 29 Durch die Verurteilung der Beschwerdeführerin zu II zur Zahlung des vollen Arbeitsentgelts für die Zeit, in der eine ihrer Arbeitnehmerinnen an einem Pfadfinderlager teilnahm, wird in ihre durch Art. 12 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Freiheit der Berufsausübung eingegriffen (vgl. BVerfGE 77, 308 ).Eine Abgabe, die besonderen kompetenzrechtlichen Regelungen unterliegen könnte, bürdet es den Arbeitgebern nicht auf, und es begründet auch sonst keine Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; ebenso zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz BVerfGE 77, 308 ).
Das hessische Sonderurlaubsgesetz hält sich in diesem Rahmen (ebenso für das hessische Bildungsurlaubsgesetz BVerfGE 77, 308 ).
Rn. 39 bb) Hinsichtlich der finanziellen Belastung der Arbeitgeber durfte der Gesetzgeber berücksichtigen, daß ehrenamtliche Mitarbeiter, die ihren Lebensunterhalt aus dem Arbeitsentgelt bestreiten und auf die damit verbundene soziale Sicherheit angewiesen sind, häufig nicht bereit sein werden, an einer Jugendfreizeit oder ähnlichen Veranstaltung mitzuwirken, wenn sie nicht arbeitsrechtlich abgesichert sind (vgl. BVerfGE 77, 308 ).
Diese ergibt sich nicht nur daraus, daß der Arbeitgeber zur Erreichung seines Unternehmenszweckes der Mitwirkung seiner Arbeitnehmer bedarf und andererseits der Arbeitnehmer zur Existenzsicherung seine volle Arbeitskraft einsetzen muß und dadurch seine Möglichkeiten zu ehrenamtlicher Tätigkeit verringert werden (vgl. BVerfGE 77, 308 ).
Eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG kommt offensichtlich nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 77, 308 ).
- LAG Hessen, 08.09.1986 - 11 Sa 553/86
Verfassungsmäßigkeit des hessischen Sonderurlaubsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
a)das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 1986 - 11 Sa 553/86 -,.Die Urteile des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 1986 - 11 Sa 553/86 - und des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. November 1985 - 3 Ca 364/85 - verletzen die Beschwerdeführerin zu II in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
Eine Abgabe, die besonderen kompetenzrechtlichen Regelungen unterliegen könnte, bürdet es den Arbeitgebern nicht auf, und es begründet auch sonst keine Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; ebenso zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz BVerfGE 77, 308 ). - BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
Eine Abgabe, die besonderen kompetenzrechtlichen Regelungen unterliegen könnte, bürdet es den Arbeitgebern nicht auf, und es begründet auch sonst keine Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; ebenso zum hessischen Bildungsurlaubsgesetz BVerfGE 77, 308 ).
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Der Gesetzgeber ist jedoch nicht gehalten, von einer finanziellen Belastung einer bestimmten Gruppe abzusehen, wenn die Belastung in der einen oder anderen Weise über den öffentlichen Haushalt auch der Allgemeinheit auferlegt werden könnte (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 81, 156 ; 85, 226 ). - LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06
Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz
BVerfG 18.11.2003 - 1 BvR 302/96 - Juris Rn. 207, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84 - Juris Rn. 36 ff., 39, 43, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 - Juris Rn. 104.
- BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96
Mutterschaftsgeld II
Derartige das Arbeitsverhältnis inhaltlich ausgestaltende Geldleistungspflichten sind an der Berufsfreiheit zu messen (vgl. BVerfGE 77, 308 ; 81, 156 ; 85, 226 ).Rn. 109 (3) Die Zuschusspflicht ist auch nicht deshalb unzumutbar, weil es an einer besonderen Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zur Aufgabe Mutterschutz fehlt (vgl. BVerfGE 77, 308 ; 81, 156 ; 85, 226 ).
- LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06
Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie
BVerfG 18.11.2003 - 1 BvR 302/96 - Juris Rn. 207, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84 - Juris Rn. 36 ff., 39, 43, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85 - Juris Rn. 104. - BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …
Zwischen den belasteten Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den ihnen übertragenen Aufgaben war namentlich eine besondere Verantwortungsbeziehung anzunehmen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben zu rechtfertigen vermag (BVerfGE 75, 108, 159; 77, 308, 337; 81, 156, 197 f.; 85, 226, 236 f.). - BVerfG, 28.11.2024 - 1 BvR 460/23
Strompreisbremse - Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Betreibern von …
Rn. 105 bb) Verfolgt der Gesetzgeber mit einer Umverteilung unter Privaten Gemeinwohlaufgaben, die außerhalb der betroffenen Privatrechtsverhältnisse liegen, kann die Maßnahme den zahlungspflichtigen Privaten jedenfalls dann nicht zugemutet werden, wenn sie in keinem spezifischen Näheverhältnis zu solchen Aufgaben stehen (vgl. BVerfGE 77, 308 ; 81, 156 ; 85, 226 ;… siehe auch BVerfGE 114, 196 sowie Britz/Müller, RdE 2003, S. 163 ). - BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG
Die Entgeltfortzahlungspflicht des § 14 Abs. 1 MuSchG ist auch zur Erreichung des mit dem Gesetz verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich (vgl. BVerfGE 77, 308, 332 = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG; BVerfGE 85, 226, 234 = AP Nr. 1 zu § 1 SonderUrlG Hessen).Es besteht auch eine Verantwortungsbeziehung des Arbeitgebers zum Zweck der Regelung (BVerfGE 77, 308, 337 = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG, zu C III 2 der Gründe; BVerfGE 85, 226, 236 = AP Nr. 1 zu § 1 SonderUrlG Hessen, zu C I 2 c bb der Gründe), was die Revision nicht in Abrede stellt.
Es hat in diesem Zusammenhang ausgesprochen, es könne gerechtfertigt sein, stattdessen den Arbeitgebern als Gesamtheit die Kosten der Entgeltfortzahlung aufzuerlegen (BVerfGE 77, 308, 337; 85, 226, 237 = AP, aaO).
Diese Voraussetzungen lagen in den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen (BVerfGE 77, 308, 337; 85, 226, 237 = AP, aaO) vor.
- BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ausgleichsfonds
Rn. 3 1. Im Beschluß vom 11. Februar 1992 hat das Bundesverfassungsgericht § 1 Abs. 1 HSUG für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt, soweit diese Vorschrift die Arbeitgeber verpflichtete, während des Sonderurlaubs das volle Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, ohne daß Ausgleichsmöglichkeiten vorgesehen waren (BVerfGE 85, 226).Die in diesen Entscheidungen erörterten Alternativmodelle (vgl. BVerfGE 85, 226 ; 96, 260 ) unterstreichen lediglich die Notwendigkeit eines finanziellen Ausgleichs für die Arbeitgeber und nennen nur beispielhaft Möglichkeiten eines solchen Ausgleichs, erklären aber nicht eine abgabenfinanzierte Fondslösung ohne nähere Prüfung schon vorab für verfassungsmäßig.
Diese Auswirkungen auf die Berufstätigkeit des Arbeitnehmers können begrenzte finanzielle Belastungen auch der Arbeitgeber rechtfertigen, etwa seine Verpflichtung zur Fortzahlung der Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge (vgl. BVerfGE 85, 226 ).
Rn. 40 d) Auch die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für das Arbeitsrecht (vgl. BVerfGE 85, 226 ) begründet keine Zuständigkeit des Gesetzgebers, eine besondere Ausgleichsabgabe außerhalb der Finanzverfassung zu erfinden und insoweit den finanzverfassungsrechtlichen Gesetzgebungszuständigkeiten auszuweichen.
- BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03
Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung
Rn. 11 Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt sind insbesondere der Schutzbereich und die Grenzen der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsfreiheit (vgl. insbesondere BVerfGE 94, 268 ; 100, 214 ; 100, 271 ; 103, 293 ) und die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (vgl. etwa BVerfGE 84, 133 ; 85, 226 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 99, 202 ). - BGH, 22.10.1996 - KZR 19/95
"Stromeinspeisung II"; Darlegungs- und Beweislast für die Bemessung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18
Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur …
- BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04
Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung
- BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98
Freistellung für Sprachkurs - Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
- VG Gießen, 18.06.1996 - 9 E 656/95
SONDERABGABE; JUGENDFÖRDERUNG
- BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94
Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung
- BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 261/90
Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Sprachkurs: Italienisch für …
- LAG Hessen, 16.09.1997 - 11 Sa 1056/95
Entgeltfortzahlung nach dem hessischen Gesetz über Sonderurlaub für …
- BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90
Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors …
- BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94
Normwiederholung
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R
Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer …
- BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …
- BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 510/96
Arbeitnehmerweiterbildung - Sprachkurs
- BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00
Zulässigkeit des Kündigungsschutzes für ehrenamtliche Richter im Hinblick auf die …
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 30/03 R
Umlagepflicht in der Lohnfortzahlungsversicherung
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 1/04 R
Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgebereigenschaft - Umlage für …
- LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 1445/96
Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildung
- BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …
- BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 411/89
Arbeitnehmerweiterbildung im Nordrhein-Westfalen - Kurs: "Rund um den …
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/05 R
Arbeitnehmer mit maximal zehn Wochenstunden zählen nicht - Umlage nach dem …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.07.1994 - 4 Sa 196/94
Anspruch eines Repronik-Operators und Betriebsratsmitglieds auf Freistellung zu …
- LAG Bremen, 16.03.1993 - 1 Sa 237/92
Arbeitsvertrag; Befristung ; Wissenschaftlicher Mitarbeiter ; Hochschule; …
- LAG Hamm, 19.04.1996 - 15 Sa 933/95
Aus- und Fortbildung: Sprachkurs für Journalistin
- VG Düsseldorf, 27.05.2021 - 2 K 8915/19
- ArbG Hamburg, 25.06.1996 - 25 Ca 148/96
Anspruch auf Gewährung von Bildungsurlaub unter Gehaltsfortzahlung für den Besuch …
- ArbG Marburg, 20.12.1995 - 1 Ca 373/95
Zulässigkeit einer Vorlage zum Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 …
- VGH Hessen, 17.03.2015 - 10 A 1236/14
Kein Kostenerstattungsanspruch für ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige …
- ArbG Herford, 09.10.2015 - 1 Ca 645/15
1) Ein Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung besteht auch dann, wenn …
- OLG Stuttgart, 18.03.1996 - 2 Kart 3/95
Verfassungsmäßigkeit einer Vergütungsregelung bezüglich aus erneuerbaren …
- AG Plön, 13.06.1996 - 2 C 350/96
Vorlageverfahren gem. Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Verfassungsmäßigkeit von …
- LAG Düsseldorf, 19.05.1995 - 9 Sa 258/95
Persönlichkeitstraining und Bildungsurlaub für einen Verkäufer in der …
- VG Augsburg, 23.02.2012 - Au 2 K 10.1528
Für Einsatz eines Polizeivollzugsbeamten im flexiblen Schichtmodell besteht kein …
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