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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,82
BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91 (https://dejure.org/1992,82)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1992 - 1 BvL 19/91 (https://dejure.org/1992,82)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1992 - 1 BvL 19/91 (https://dejure.org/1992,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Scheidungsfolgesache - Gemeinsames Sorgerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei Scheidungsfolgesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 52
  • NJW 1992, 2411
  • FamRZ 1992, 781
  • Rpfleger 1992, 452
 
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Wird zitiert von ... (155)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Betragsrahmengebühren

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Richten sich seine Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Anwendung die Entscheidung nicht allein abhängt, muß es die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in seine rechtlichen Erwägungen einbeziehen, wenn sie die zur Prüfung gestellte Norm in einer Weise ergänzen, daß sie nur zusammen mit ihr die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 80, 96 (100 f.) [BVerfG 20.04.1989 - 1 BvL 7/88]; 83, 11 (116) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).

    Bei diesen handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, das den Rechtsanwälten nicht nur die Deckung ihrer Kosten, sondern auch die Bestreitung ihres Lebensunterhalts ermöglichen soll (vgl. BVerfGE 80, 103 (108 f.) [BVerfG 09.05.1989 - 1 BvL 35/86]) und bei dessen Regelung der Gesetzgeber Art. 12 Abs. 1 GG zu beachten hat (vgl. BVerfGE 83, 1 (13 f.) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Die Vorschrift des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB, nach der die elterliche Sorge stets einem Elternteil allein zu übertragen war, hat das Bundesverfassungsgericht für mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt (BVerfGE 61, 358).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und …

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Bei diesen handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, das den Rechtsanwälten nicht nur die Deckung ihrer Kosten, sondern auch die Bestreitung ihres Lebensunterhalts ermöglichen soll (vgl. BVerfGE 80, 103 (108 f.) [BVerfG 09.05.1989 - 1 BvL 35/86]) und bei dessen Regelung der Gesetzgeber Art. 12 Abs. 1 GG zu beachten hat (vgl. BVerfGE 83, 1 (13 f.) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfahrensordnung für Höfesachen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden (tatsächlichen und rechtlichen) Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 76, 100 (104) [BVerfG 23.06.1987 - 2 BvL 5/83]).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn dessen rechtliche oder tatsächliche Würdigung offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 81, 40 (49)).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit genügen nicht (vgl. BVerfGE 80, 54 (59) m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
    Richten sich seine Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Anwendung die Entscheidung nicht allein abhängt, muß es die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in seine rechtlichen Erwägungen einbeziehen, wenn sie die zur Prüfung gestellte Norm in einer Weise ergänzen, daß sie nur zusammen mit ihr die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 80, 96 (100 f.) [BVerfG 20.04.1989 - 1 BvL 7/88]; 83, 11 (116) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …

    Sie gehen dabei auf alle naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ein und setzen sich insbesondere mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinander (vgl. zu den Anforderungen BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 127, 335 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …

    Aber erst die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm kann die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags gemäß Art. 100 GG begründen (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 68, 337 ; 80, 54 ; 86, 52 ; 138, 64 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Rn. 82 (1) Die Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass das Fachgericht an der Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes nicht nur zweifelt, sondern - vorbehaltlich einer verfassungskonformen Auslegung - von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist (vgl. BVerfGE 80, 54 ; 86, 52 ).
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