Rechtsprechung
| BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91, 2 BvC 8/91, 2 BvC 9/91, 2 BvC 10/91, 2 BvC 11/91, 2 BvC 12/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Unabhängige Arbeiterpartei
- Wolters Kluwer
Maßstab der Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Parteieigenschaft des Trägers von Kreiswahlvorschlägen; Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 12. Deutschen Bundestag; Einreichung eines Parteiwahlvorschlags durch eine parlamentarisch nicht vertretene ...
- wahlrecht.de
Parteieigenschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Parteieigenschaft von Wahlbewerbern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 89, 266
- NVwZ 1994, 157
- DVBl 1994, 46
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
Wahlprüfungsumfang
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Die Beschwerde nach § 48 BVerfGG kann daher nur auf solche Wahlfehler gestützt werden, die auf die Sitzverteilung von Einfluß sind oder sein können (vgl. BVerfGE 4, 370 [Leitsatz]; 85, 148 [158 f.]).Die Möglichkeit, daß eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder -durchführung auf das Wahlergebnis von Einfluß sein kann, darf keine theoretische, sondern muß eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (vgl. BVerfGE 29, 154 [164]; 40, 11 [39, 41]; 48, 271 [280 f.]; 85, 148 [158 f.]).
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67
Politische Partei
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Im Rahmen dieses -- für alle Wahlorgane verbindlichen (§ 18 Abs. 4, 1. Halbsatz BWahlG) Feststellungsverfahrens ist die Legaldefinition des § 2 PartG maßgeblich, durch die der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 24, 260 [263 f.]; 79, 379 [384]).Der Gesetzgeber hat hiermit die Zeitspanne konkretisiert, während derer eine Partei sich einer Wahlteilnahme enthalten kann, ohne allein dadurch Rechtsnachteile zu erleiden (vgl. BVerfGE 24, 260 [265 f.]); dies ist auch für die Anwendung und Auslegung des § 18 Abs. 4 BWahlG maßgeblich.
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53
Unterschriftenquorum
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Sie soll gewährleisten, daß sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. auch BVerfGE 3, 19 [27]; 12, 10 [27]).Die Entscheidung über den Wert des Programms einer politischen Partei und über ihre Möglichkeit, an der Bildung des Staatswillens mitzuwirken, ist den Wählern vorbehalten (vgl. BVerfGE 3, 19 [26]; 14, 121 [133]).
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Diese Differenzierung ist trotz der Grundsätze der formalen Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien (vgl. dazu zuletzt BVerfGE 82, 322 [337 f.]) zulässig, weil sie durch einen zwingenden Grund gerechtfertigt ist. - BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Die Entscheidung über den Wert des Programms einer politischen Partei und über ihre Möglichkeit, an der Bildung des Staatswillens mitzuwirken, ist den Wählern vorbehalten (vgl. BVerfGE 3, 19 [26]; 14, 121 [133]). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74
Wahlprüfung
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Die Möglichkeit, daß eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder -durchführung auf das Wahlergebnis von Einfluß sein kann, darf keine theoretische, sondern muß eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (vgl. BVerfGE 29, 154 [164]; 40, 11 [39, 41]; 48, 271 [280 f.]; 85, 148 [158 f.]). - BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89
Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im …
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Im Rahmen dieses -- für alle Wahlorgane verbindlichen (§ 18 Abs. 4, 1. Halbsatz BWahlG) Feststellungsverfahrens ist die Legaldefinition des § 2 PartG maßgeblich, durch die der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 24, 260 [263 f.]; 79, 379 [384]). - BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Die Möglichkeit, daß eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder -durchführung auf das Wahlergebnis von Einfluß sein kann, darf keine theoretische, sondern muß eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (vgl. BVerfGE 29, 154 [164]; 40, 11 [39, 41]; 48, 271 [280 f.]; 85, 148 [158 f.]). - BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Die Möglichkeit, daß eine erwiesene Unregelmäßigkeit im Rahmen der Wahlvorbereitung oder -durchführung auf das Wahlergebnis von Einfluß sein kann, darf keine theoretische, sondern muß eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende sein (vgl. BVerfGE 29, 154 [164]; 40, 11 [39, 41]; 48, 271 [280 f.]; 85, 148 [158 f.]). - BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
Auszug aus BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Sie soll gewährleisten, daß sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. auch BVerfGE 3, 19 [27]; 12, 10 [27]). - BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54
Mandatsrelevanz
- VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21
Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den …
Unter Verweis auf eine lebensnahe Betrachtungsweise bzw. eine in höchstem Maße unwahrscheinliche Annahme wies das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit Wahlprüfungsbeschwerden von Parteien zurück, die eine Mandatsrelevanz von Wahlfehlern geltend machten (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Mai 1978 - 2 BvC 2/77 -, juris Rn. 30, vom 21. Oktober 1993 - 2 BvC 7/91 -, juris Rn. 30 …und vom 23. März 2022 - 2 BvC 22/19 -, juris Rn. 33 ff.). - BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
Sie muß vielmehr nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein (vgl. BVerfGE 89, 243, 254; 89, 266, 273 m.w.N.; 89, 291, 304). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
Rn. 139 (vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n.F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 [270]; 93, 373 [377]).
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
Demgemäß muss es sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handeln (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 266 ; 89, 291 ; 121, 266 ; 146, 327 ; 161, 136 ).Die nur theoretische Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der geltend gemachten Rechtsverletzung und dem Ergebnis der angefochtenen Wahl genügt nicht (vgl. BVerfGE 89, 266 ; 121, 266 ; 146, 327 ; 161, 136 ).
In dem Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 266) stützte sich der Zweite Senat zur Begründung der fehlenden Mandatsrelevanz auf die Ergebnisse bei vergangenen (Landtags- und Bundestags-)Wahlen (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
Rn. 22 Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 m.N.).§ 2 PartG muß allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
Im Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, sie sollten gewährleisten, daß sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.
Auch eine lückenhafte Teilnahme an Wahlen, bei der die Unterbrechung der Wahlteilnahme weniger als sechs Jahre beträgt, kann durchaus im Zusammenhang mit anderen Momenten die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung als Partei in Frage stellen, etwa mit einer dauerhaft schwachen Organisation, mit deren Zerfall, der Unfähigkeit zur Verbreiterung der auf niedrigem Niveau verharrenden Mitgliederbasis, existenzgefährdendem Mitgliederschwund oder auch einem beständigen Fehlen finanzieller Mittel, das wirksames politisches Handeln ausschließt (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
Rn. 28 Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 m.N.).§ 2 PartG muß allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
Im Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, sie sollten gewährleisten, daß sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.
Auch eine lückenhafte Teilnahme an Wahlen, bei der die Unterbrechung der Wahlteilnahme weniger als sechs Jahre beträgt, kann durchaus im Zusammenhang mit anderen Momenten die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung als Partei in Frage stellen, etwa mit einer dauerhaft schwachen Organisation, mit deren Zerfall, der Unfähigkeit zur Verbreiterung der auf niedrigem Niveau verharrenden Mitgliederbasis, existenzgefährdendem Mitgliederschwund oder auch einem beständigen Fehlen finanzieller Mittel, das wirksames politisches Handeln ausschließt (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 8/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 m.w.N.).§ 2 PartG muss allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ; 134, 124 ; 146, 319 ).
Mit Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, diese sollten gewährleisten, dass sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.
Dagegen ist die über mehrere Jahre nur lückenhaft oder teils nicht erfolgte Teilnahme an Parlamentswahlen (nur) zusammen mit anderen Anhaltspunkten geeignet, die Parteieigenschaft in Frage zu stellen (vgl. BVerfGE 89, 266 ;… s.a. Böth, in: Schreiber, 11. Aufl. 2021, § 18 Rn. 11).
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG, der den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 3 GG in verfassungsgemäßer Weise konkretisiert (vgl. BVerfGE 89, 266 m.w.N.; 91, 276 ; stRspr), erstrecken sich der verfassungsrechtliche Status und die damit einhergehenden Rechte auf alle politischen Parteien gleichermaßen - unabhängig davon, ob sie sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung im Bund oder in einem Land und ihre Vertretung im Bundestag oder in einem Landtag zum Ziel gesetzt haben. - BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 3/13
Anerkennung der Wahlvorschlagsberechtigung einer politischen Partei für die Wahl …
Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 m.N.).§ 2 PartG muss allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
Im Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, sie sollten gewährleisten, dass sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).
Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.
- VGH Bayern, 11.11.2013 - 4 B 13.1135
Rückgriff auf undokumentierte Kenntnisse eines Mitarbeiters bei Entscheidung über …
- BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 4/13
Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a S 1 BWahlG): Fehlen …
- BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvC 2/17
Vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
- VerfG Schleswig-Holstein, 15.03.2017 - LVerfG 2/17
Nichtanerkennungsbeschwerde nach § 24 Abs. 6 Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein …
- BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Rechtsverletzung durch Unterlassen
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 7/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
- BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 80/09
Rechtsanwaltskammer: Zwei-Jahres-Turnus für Teilneuwahlen des Kammervorstandes; …
- VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98
Abschaffung des Bayerischen Senats
- BVerwG, 30.08.1995 - 1 A 14.92
Deutsche Alternative - §§ 2, 3 VereinsG, Art. 21 GG, § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteienG, …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19
Keine Gruppenbevollmächtigung (§ 2 Abs 3 Halbs 2 WahlPrG) im …
- VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12
Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler
- BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
ÖDP
- BVerwG, 06.08.1997 - 1 A 13.92
Vereinsrecht - Vereinsverbot, Abgrenzung zwischen Verein und politischer Partei, …
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
- BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06
Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel …
- VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.02012
Einrichtung einer sogenannten Aktionspostleitzahl
- BVerwG, 19.06.1996 - 1 A 1.93
Verbot einer Vereinigung nach dem Vereinsgesetz (VereinsG) - Abgrenzung einer …
- BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 112/09
Zulässigkeit eines anderen Turnus als zwei Jahre hinsichtlich der Teilneuwahl des …
- VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602
Einrichtung einer sog. Aktionspostleitzahl; Rechtzeitigkeit des Eingangs von …
- BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97
Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die …
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
- VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19
Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 18/15
Die Berücksichtigung akademischer Grade und Bezeichnungen sowie der Berufe und …
- OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14
Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
- VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 76-IV-07
Anfechtung der Oberbügermeisterwahl der Stadt Chemnitz
- VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 122/99
Nichtzulassung einer Partei zur Wahl zum Abgeordnetenhaus 1999 wegen fehlender …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.1999 - 2 M 9/99
Jagdvorstand, Beschränkung der Vertretungsmacht durch Satzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2025 - 15 A 1845/23
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des …
- OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91
Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr, …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
- VG Ansbach, 07.10.2024 - AN 4 K 23.1197
Kommunalrecht: Zuteilung von Kontingentstunden bei einer Eishalle als öffentliche …
- VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats …
- OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 101/14
Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer …
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