Rechtsprechung
| BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Begründung mehrdeutig - Entscheidung - Zulässige Mieterhöhung - Aufwand an Zeit und Mühe - Vergleichswohnungen in derselben Gemeinde - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Mühselig oder unbequem
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; BGB § 558a Abs. 2 Nr. 4 ; MHG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 4
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde - Mieterhöhungsverlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 21.01.1993 - 8 S 5849/92
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
Papierfundstellen
- BVerfGE 89, 340
- NJW 1994, 717
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
Rn. 12 In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Zivilgerichte bei der Prüfung, ob das Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG formell wirksam ist, den Einfluß des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten haben (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …
Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
Da Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen worden sind, nach § 528 Abs. 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz ausgeschlossen bleiben und die Beschwerdeführer nicht geltend machen, ihr Vortrag erster Instanz hätte mangels Verschuldens vom Landgericht berücksichtigt werden müssen (vgl. BVerfGE 75, 183 ), kann darin kein Verfassungsverstoß liegen. - BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77
Vergleichsmiete III
Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
Rn. 12 In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Zivilgerichte bei der Prüfung, ob das Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG formell wirksam ist, den Einfluß des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten haben (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ). - BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87
Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
Dieser verbietet es, durch restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für das Mieterhöhungsverlangen die gesetzlichen Beschränkungen übermäßig zu verstärken und die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf die gesetzlich zulässige Miete unzumutbar zu erschweren (vgl. BVerfGE 79, 80 ). - BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77
Vergleichsmiete II
Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
Rn. 12 In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Zivilgerichte bei der Prüfung, ob das Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG formell wirksam ist, den Einfluß des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten haben (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ).
- BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 94/03
Anforderungen an die Angabe des Kündigungsgrundes bei fristloser Kündigung wegen …
Die Beschränkung der inhaltlichen und formellen Voraussetzungen von Gestaltungs- oder ähnlichen Erklärungen des Vermieters auf ein vernünftiges und ausgewogenes Maß entspricht im übrigen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietrecht (vgl. z.B. zu § 2 MHG BVerfG, NJW 1994, 717 m.w.Nachw.). - BVerfG, 18.04.2006 - 1 BvR 31/06
Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung bei Wegfall des …
Rn. 5 Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu; die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 89, 340 ).Auch der mit dieser eng verzahnte Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 89, 340 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2003, 1164) wird durch die angegriffene Entscheidung nicht verletzt.
- BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02
Verfassungsmäßigkeit von Enteignungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Rn. 37 (1) Aus Art. 14 GG unmittelbar ebenso wie aus Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in das Eigentum einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 46, 325 ; 89, 340 ).
- BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse …
Aus Art. 14 GG unmittelbar ebenso wie aus Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in das Eigentum einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 46, 325 ; 89, 340 ). - VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie, …
In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Einfluss des Eigentumsgrundrechts es verbietet, die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf die gesetzlich zulässige Miete unzumutbar zu erschweren (so zu Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG BVerfGE 89, 340 ).Vielmehr kann vom Vermieter ein gewisser Aufwand an Zeit und Mühe verlangt werden, solange die Zumutbarkeitsschwelle nicht überschritten wird (BVerfGE 89, 340 ).
- BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine) …
Diese Auslegung des § 126 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist auch mit den Grundrechten des Berufungsbeklagten, insbesondere mit der Eigentumsgarantie und dem mit ihr verbundenen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 BvR 6/74 u.a. - BVerfGE 37, 132 , vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 und vom 14. Dezember 1993 - 1 BvR 361/93 - BVerfGE 89, 340 ) vereinbar. - BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 1698/04
Verfassungsmäßigkeit einer Entwicklungssatzung
Der Enteignungsbetroffene hat einen aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektive gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, ob der konkrete Zugriff auf sein Eigentum diesen Anforderungen genügt (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 46, 325 ; 89, 340 ). - BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91
Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Bekanntmachung in Massenverfahren
Dementsprechend ergibt sich unmittelbar aus der Eigentumsgarantie ein verfassungskräftiger Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 53, 30 ; 89, 340 ). - BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 49/23
Verzögerte Bearbeitung eines Eilantrages gegen eine Kontaktsperre im …
- BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 75/90 Darüber hinaus ergibt sich unmittelbar aus der Eigentumsgarantie ein verfassungskräftiger Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 89, 340 ).
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