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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,23
BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
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MPU wegen Haschischkonsums

Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 15b Abs. 2 StVZO

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • DFR

    Haschischkonsum

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Haschischkonsum - Medizinisch-psychologisches Gutachten - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    MPU-Gutachten bei Cannabiskonsum, Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Haschischkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Fahreignungsprüfung nach Haschisch-Konsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahreignungsuntersuchung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Voraussetzungen, unter denen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei einmaligen Cannabisgebrauch

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 69
  • NJW 1993, 2365
  • MDR 1993, 1027
  • NZV 1993, 413
  • StV 1993, 539
  • DVBl 1993, 995
 
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Wird zitiert von ... (346)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).

    Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).

    Vielmehr muß jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).

    Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).

  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 B 28.92
    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1992 - BVerwG 3 B 28.92 -,.

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1992 - BVerwG 3 B 28.92 - und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. November 1991 - 19 A 1674/91 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ;… BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ;… BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ;… BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Jedenfalls die Ankündigung dieser Rechtsfolge, die der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entspricht, verleiht bereits der auf § 15 b Abs. 2 StVZO gestützten Gutachtenanforderung Eingriffscharakter (vgl. BVerfGE 74, 264 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Auslegungsbedürftigkeit macht eine Norm nicht unbestimmt (vgl. BVerfGE 78, 205 m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Publikation der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …

    Welcher Grad an Bestimmtheit geboten ist, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betreffenden Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; 123, 39 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Rn. 149 Unbestritten ist schließlich, daß ein akuter Cannabisrausch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt (…vgl. hierzu Kreuzer, NStZ 1993, S. 209 ff.;… Maatz/Mille, DRiZ 1993, S. 15 ff.; BVerfGE 89, 69 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Rn. 88 Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass wegen der besonderen Nähe zur Menschenwürde ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 6, 389 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 35 ; 38, 312 ; 54, 143 ; 65, 1 ; 80, 367 ; 89, 69 ; 109, 279 ).
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