Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,132
BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88 (https://dejure.org/1996,132)
BVerfG, Entscheidung vom 12.11.1996 - 1 BvL 4/88 (https://dejure.org/1996,132)
BVerfG, Entscheidung vom 12. November 1996 - 1 BvL 4/88 (https://dejure.org/1996,132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • DFR

    Eingliederungsprinzip

  • openjur.de

    Eingliederungsprinzip

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 143
  • NJ 1997, 110
  • FamRZ 1997, 413 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (124)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden …

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88
    Die Regelung des § 1317 RVO, nach der Berechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik und später im Beitrittsgebiet keine Rentenleistungen westdeutscher Versicherungsträger erhielten (Eingliederungsprinzip), war mit dem Grundgesetz auch insoweit vereinbar, als sie Ausländer betraf (Weiterführung von BVerfGE 28, 104 und BVerfGE 71, 66).

    Die in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 1970 (BVerfGE 28, 104) und vom 22. Oktober 1985 (BVerfGE 71, 66) zur Rechtfertigung des Ausschlusses von Rentenzahlungen an Deutsche in der Deutschen Demokratischen Republik angeführten Gründe ließen sich nicht auf ein Zahlungsverbot an ausländische Rentenberechtigte übertragen, da ihre Lage nicht mit derjenigen jener Deutschen vergleichbar sei.

    Rn. 43 Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist allerdings weiter bemessen, wenn Regelungen zur Beseitigung der beim Zusammenbruch des Deutschen Reiches vorhandenen Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand und zur Beseitigung sonstiger Kriegsfolgelasten getroffen sind (vgl. BVerfGE 15, 167 ; 29, 413 ; 53, 164 ; 71, 66 ).

    Rn. 46 aa) Die Ungleichbehandlung war bis zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit durch das Ziel des Ausschlusses einer Doppelversorgung gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 28, 104 ; 71, 66 ).

    Rn. 48 Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts kommt es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht darauf an, ob die in der Deutschen Demokratischen Republik erreichbare Rente ein Äquivalent für den Wegfall der bundesdeutschen Rente darstellte (vgl. BVerfGE 28, 104 ; 71, 66 ).

    Waren danach individuelle Rentenanwartschaften ausländischer Rentenberechtigter gegenüber Versicherungsträgern der Bundesrepublik in der Deutschen Demokratischen Republik in gleicher Weise wie solche deutscher Rentenberechtigter durch Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt, so konnte der Gesetzgeber auch für Ausländer davon ausgehen, daß diese dort grundsätzlich anders und in der Regel besser gesichert waren als Ausländer im Ausland (vgl. BVerfGE 28, 104 ; 71, 66 ).

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Rente bei DDR-Aufenthalt

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88
    Die Regelung des § 1317 RVO, nach der Berechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik und später im Beitrittsgebiet keine Rentenleistungen westdeutscher Versicherungsträger erhielten (Eingliederungsprinzip), war mit dem Grundgesetz auch insoweit vereinbar, als sie Ausländer betraf (Weiterführung von BVerfGE 28, 104 und BVerfGE 71, 66).

    Damit könnte es somit auch zu einer nicht vertretbaren Doppelversorgung kommen, wobei es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall in der Deutschen Demokratischen Republik eine Rente gezahlt wird (BVerfGE 28, 104 ).

    Die in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 1970 (BVerfGE 28, 104) und vom 22. Oktober 1985 (BVerfGE 71, 66) zur Rechtfertigung des Ausschlusses von Rentenzahlungen an Deutsche in der Deutschen Demokratischen Republik angeführten Gründe ließen sich nicht auf ein Zahlungsverbot an ausländische Rentenberechtigte übertragen, da ihre Lage nicht mit derjenigen jener Deutschen vergleichbar sei.

    Rn. 46 aa) Die Ungleichbehandlung war bis zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit durch das Ziel des Ausschlusses einer Doppelversorgung gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 28, 104 ; 71, 66 ).

    Rn. 48 Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts kommt es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht darauf an, ob die in der Deutschen Demokratischen Republik erreichbare Rente ein Äquivalent für den Wegfall der bundesdeutschen Rente darstellte (vgl. BVerfGE 28, 104 ; 71, 66 ).

    Waren danach individuelle Rentenanwartschaften ausländischer Rentenberechtigter gegenüber Versicherungsträgern der Bundesrepublik in der Deutschen Demokratischen Republik in gleicher Weise wie solche deutscher Rentenberechtigter durch Ansprüche gegen den Rentenversicherungsträger der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt, so konnte der Gesetzgeber auch für Ausländer davon ausgehen, daß diese dort grundsätzlich anders und in der Regel besser gesichert waren als Ausländer im Ausland (vgl. BVerfGE 28, 104 ; 71, 66 ).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88
    Rn. 56 1. Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz der Eigentumsgarantie (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 75, 78 ).

    Rn. 59 Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 74, 203 ; 90, 226 ; 91, 294 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Doppelleistungen waren durch die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten ausgeschlossen (vgl. hierzu BVerfGE 95, 143 ).

    Er verletzt jedoch das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 92, 53 ; 95, 143 ; 96, 315 ).

    Sein Gestaltungsraum ist aber bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (vgl. BVerfGE 95, 143 ).

    Rn. 181 aa) Die Absenkung des Zahlbetrags kann insbesondere nicht mit der Begründung gerechtfertigt werden, sie diene dazu, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse aller zu erhalten und den veränderten Bedingungen, insbesondere nach der Wiedervereinigung, anzupassen (vgl. dazu BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 74, 203 ; 75, 78 ; 95, 143 ).

    Die Regelungen des § 6 1. RAV und des § 8 2. RAV haben jedoch keinen Rechtsentzug bewirkt, sondern die rentenrechtliche Position lediglich modifiziert (vgl. BVerfGE 22, 241 ; 75, 78 ; 95, 143 ).

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …

    Eine entsprechende Prüfung ist auch gegenüber Maßnahmen geboten, die der Bewältigung der Wiedervereinigung Deutschlands dienen (BVerfGE 95, 143 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Rn. 185 aa) Die Absenkung des Zahlbetrags kann insbesondere nicht mit der Begründung gerechtfertigt werden, sie diene dazu, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse aller zu erhalten und den veränderten Bedingungen, insbesondere nach der Wiedervereinigung, anzupassen (vgl. dazu BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 74, 203 ; 75, 78 ; 95, 143 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht