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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2232
BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07 (https://dejure.org/2010,2232)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07 (https://dejure.org/2010,2232)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 2010 - 2 BvR 1608/07 (https://dejure.org/2010,2232)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 104 Abs. 2, 104 Abs. 3, 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 GG; § 22 Abs. 3 Satz 2 IRG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines ausländischen Strafverfolgten im Rahmen internationaler Rechtshilfe

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs 3 S 2 IRG in Evidenzfällen - Pflicht des AG zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG - hier: Festhalteanordnung (§ 22 IRG) bezüglich eines wegen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104 Abs 1 GG, Art 104 Abs 2 GG, Art 104 Abs 3 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 51 Abs 1 AuslG 1990
    Stattgebender Kammerbeschluss: Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs 3 S 2 IRG in Evidenzfällen - Pflicht des AG zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG - hier: Festhalteanordnung (§ 22 IRG) bezüglich eines wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Anordnung der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung auf der Grundlage von § 22 Abs. 3 S. 2 Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) mit Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG und Art. 104 GG; Pflicht eines Amtsgerichts zur Erörterung ...

  • ra.de
  • milo.bamf.de

    GG, Art 2 Abs 2 S 2; GG, Art 104; AuslG 1990, § 51 Abs 1; BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1; EuAuslfÜbk; MRK
    Türkei: Verfassungsbeschwerde, Anordnung der Festhaltung auf der Grundlage von § 22 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Anordnung der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung auf der Grundlage von § 22 Abs. 3 S. 2 Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen ( IRG ) mit Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG und Art. 104 GG; Pflicht eines Amtsgerichts zur Erörterung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines ausländischen Strafverfolgten im Rahmen internationaler Rechtshilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaftierungsanordnung und internationale Rechtshilfe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Festhaltung ausländischer Straftäter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines ausländischen Strafverfolgten im Rahmen internationaler Rechtshilfe erfolgreich - Verletzung des Freiheitsgrundrechts in Verbindung mit Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Fernsteuerung deutscher Amtsgerichte durch die ägyptische Regierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 63
  • StV 2011, 170
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Die Annahme einer lediglich auf die Identitätsfeststellung beschränkten Kompetenz des Amtsgerichts sei mit den Anforderungen, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGK 7, 87 ) ergäben, nicht zu vereinbaren.

    Eine nachträgliche richterliche Entscheidung, deren Zulässigkeit in Ausnahmefällen Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG voraussetzt, genügt nur, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Festnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfGE 22, 311 ; 105, 239 ; BVerfGK 7, 87 ).

    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (BVerfGK 7, 87 ).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 109, 133 ; BVerfGK 7, 87 ).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung kennzeichnet das Freiheitsrecht als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 65, 317 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    Rn. 23 Für die Freiheitsentziehung fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des (förmlichen) Gesetzes den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Eingriff bei Einlegung der Verfassungsbeschwerde noch andauert und erst im Laufe des verfassungsgerichtlichen Verfahrens beendet wird oder ob sich der Betroffene - wie hier - bereits bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht mehr in Haft befunden hat (vgl. BVerfGE 105, 239 ; stRspr).

    Alle staatlichen Organe sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 105, 239 ).

    Eine nachträgliche richterliche Entscheidung, deren Zulässigkeit in Ausnahmefällen Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG voraussetzt, genügt nur, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Festnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfGE 22, 311 ; 105, 239 ; BVerfGK 7, 87 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

  • EGMR, 19.02.2009 - 183/06

    MITAKIY c. UKRAINE

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    A. 915/06 (183/06) -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. September 2006 - 381 Gs 552/06 - .

    A. 915/06 (183/06) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 bis 3 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Der bloße Hinweis darauf, dass der Beschwerdeführer nur "vage Angaben" gemacht habe, stellt noch keine ausreichende - auch im Auslieferungsverfahren verfassungsrechtlich gebotene (vgl. BVerfGE 60, 348 ) - Prüfung der Frage dar, ob die Auslieferung des Beschwerdeführers möglicherweise im Hinblick auf die ihm drohende politische Verfolgung in der Türkei nach § 6 Abs. 2 IRG unzulässig sein könnte.
  • BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Allein der Umstand, dass von einem Amtsgericht nicht "die Kenntnis der Rechtsprechung auf diesem entlegenen Sondergebiet erwartet werden" (BGHSt 2, 44 ) kann, lässt es nicht zu, die Prüfung der materiellen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt - die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Auslieferungshaft (vgl. § 17 Abs. 1 IRG) - zu verschieben und die Oberlandesgerichte von einer Bindung an Entscheidungsfristen freizustellen (so aber der Sache nach BGHSt 2, 44 ;… vgl. kritisch hierzu: Schomburg/Lagodny/Hackner, a.a.O., Vor §§ 21, 22 IRG Rn. 23).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 109, 133 ; BVerfGK 7, 87 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen unmittelbaren Zwangs.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlicher Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 70, 297 ; BVerGK 7, 87 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …

  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

  • AG Neumünster, 26.03.2018 - 261a AR 10/18

    Gerichtliche Festhalteanordnung gegen Carles Puigdemont

    Rn. 3 Zwar ist § 22 Abs. 3 IRG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass das Amtsgericht in Evidenzfällen auch die materiellen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung - insbesondere die Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG und die Zulässigkeit der Auslieferung - in seine Prüfung einzubeziehen hat (vgl. BVerfG StV 2011, S. 170 - 172).
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …

    b) Im Auslieferungsverfahren gilt der Grundsatz der Amtsaufklärung (vgl. BVerfGE 60, 348 ; BVerfGK 18, 63 ).
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Vollzugsmaßnahmen: Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen durch …

    Die Fesselung eines Gefangenen und Beschränkungen seines freien mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit seinem anwaltlichen Beistand (hier: im Rahmen des Vollzugs einer vorläufigen Inhaftnahme zur Durchführung eines Auslieferungsverfahrens) verletzen das Recht auf effektiven Rechtsschutz und die materiellen Grundrechte, wenn ein Fachgericht sie als rechtmäßig bestätigt, ohne den Sachverhalt zureichend aufzuklären (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 2518/08 - juris, Rn. 16, und 16. September 2010 - 2 BvR 1608/07 - juris und EuGRZ 2011, 90 ff.).

    Die - hier nicht angegriffene - Haftanordnung war Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, der das Bundesverfassungsgericht stattgegeben hat (Kammerbeschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 1608/07 -, juris und EuGRZ 2011, 90 ff.); mit Beschluss vom 29. November 2010 lehnte das Kammergericht den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festhaltung erneut ab.

    Rn. 6 Der Bereitschaftsrichter richtete am selben Tag ein Aufnahmeersuchen an die Justizvollzugsanstalt, das Gegenstand des bereits erwähnten Verfassungsbeschwerdeverfahrens 2 BvR 1608/07 war.

    Soweit die angeordneten Vollzugsmaßnahmen in das Recht des Beschwerdeführers auf Freiheit der Person aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB eingegriffen haben, ergibt sich der Grundrechtsverstoß zudem aus der vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 1608/07 - festgestellten Rechtswidrigkeit der Inhaftierung des Beschwerdeführers.

  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …

    a) Im Auslieferungsverfahren gilt der Grundsatz der Amtsaufklärung (vgl. BVerfGE 60, 348 ; BVerfGK 18, 63 ).
  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …

    b) Im Auslieferungsverfahren gilt der Grundsatz der Amtsaufklärung (vgl. BVerfGE 60, 348 ; BVerfGK 18, 63 ).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 2 BvR 1092/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …

    Im Auslieferungsverfahren gilt dabei der Grundsatz der Amtsaufklärung (vgl. BVerfGE 60, 348 ; BVerfGK 18, 63 ).
  • OLG Hamm, 04.12.2025 - 2 OAus 237/25

    Entschädigungszahlung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Feststellung der …

    Rn. 55 Es ist verfassungsgerichtlich geklärt, dass es der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen würde, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das Freiheitsrecht bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 1608/07 - juris, Rdnr. 19 m.w.N.[betr. § 22 IRG]).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2017 - Ausl 301 AR 112/17

    Auslieferungsverfahren: Erfordernis einer richterlichen Anordnung bei …

    Darüber hinaus setzt eine Freiheitsentziehung nach Art. 104 Abs. 2 GG grundsätzlich ein vorherige richterlichen Anordnung voraus, wenn nicht eine vorläufige Festnahme wegen Bestehens von Gefahr im Verzug geboten ist (vgl. BVerfG StV 2011, 170 zum Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs. 3 S. 2 IRG in Evidenzfällen sowie zur Pflicht des Amtsgerichts zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG;… vgl. hierzu näher Böhm in: Grützner/Pötz/Kress, Internationale Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, § 19 Rn. 5).
  • KG, 16.11.2017 - 151 AuslA 136/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Überprüfung der amtsgerichtlichen …

    Das Amtsgericht hat am Ende der Anhörung eine schriftliche Festhalteanordnung (§ 22 Abs. 3 Satz 2 IRG) erlassen, da es das Fehlen von Haftvoraussetzungen oder das Vorliegen von Auslieferungshindernissen nicht für evident im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGK 18, 63) erachtet hat.
  • OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11

    Haftprüfungsverfahren bei Untersuchungshaft: Auswirkungen einer Verzögerung des …

    13 Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlicher Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG Be. v. 16.9.2010 Az. 2 BvR 1608/07 Rn. 24; BVerfGE 70, 297 (308)).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - Ausl 301 AR 198/20

    Beginn der Haftrichterzuständigkeit und Gesamtabwägung in Auslieferungssachen

  • OLG Karlsruhe, 07.03.2018 - Ausl 301 AR 47/18

    Auslieferungsverfahren: Erfordernis einer richterlichen Anordnung bei …

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