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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11   

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https://dejure.org/2012,12969
BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 (https://dejure.org/2012,12969)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 (https://dejure.org/2012,12969)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 (https://dejure.org/2012,12969)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln - hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 2 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln - hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 2 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln - hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsspielraum der Fachgerichte bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht i.S.d. § 114 S. 1 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungsspielraum der Fachgerichte bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht i.S.d. § 114 S. 1 ZPO

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln - hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 384
  • NJW 2012, 2870
  • NVwZ 2012, 1391
  • NZS 2012, 739
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Das aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ) ist nicht verletzt.

    Rn. 13 2. Unbemittelte müssen nur solchen Bemittelten weitgehend gleichgestellt werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).

    Es entspricht daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wenn die Gewährung von Prozesskostenhilfe in § 114 Satz 1 ZPO - hier in Verbindung mit § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG - davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Rn. 14 Die Auslegung und Anwendung des § 114 Satz 1 ZPO obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten, die dabei den Zweck der Prozesskostenhilfe zu beachten haben (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Rn. 18 Allerdings darf die Rechtsverfolgung nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden; das Prozesskostenhilfeverfahren soll die Rechtsschutzgleichheit gewährleisten, aber nicht die Hauptsacheentscheidung vorwegnehmen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Rn. 13 2. Unbemittelte müssen nur solchen Bemittelten weitgehend gleichgestellt werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen; …

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Es verstößt aber gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 -, juris, Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Rn. 13 2. Unbemittelte müssen nur solchen Bemittelten weitgehend gleichgestellt werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Zwar ist eine begrenzte Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069, m.w.N.;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von …

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Dem dienen zum einen Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris, Rn. 15), zum anderen aber auch die Befugnis des Gerichts, vor der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erhebungen anzustellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anzuordnen und Auskünfte einzuholen (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen …

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG steht einer Besserstellung der Unbemittelten gegenüber Bemittelten entgegen (vgl. BVerfGK 16, 406 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, NZS 2011, S. 462 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2011 - 1 BvR 2735/11 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im …

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Zwar ist eine begrenzte Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren zulässig (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069, m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer …

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG steht einer Besserstellung der Unbemittelten gegenüber Bemittelten entgegen (vgl. BVerfGK 16, 406 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, NZS 2011, S. 462 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2011 - 1 BvR 2735/11 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe in einem …

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2009 - 1 BvR 255/09 -, NZS 2010, S. 29), ist damit nicht überschritten.
  • BVerfG, 14.12.2011 - 1 BvR 2735/11

    Nichtannahmebeschluss: Versagung von Beratungshilfe für Beantragung einer …

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2008 - 1 BvR 2504/06 -, Rn. 13;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Es verstößt dann gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl - auch im Hinblick auf Zweifel an ihren Darlegungen - eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 -, www.bverfg.de, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 -, www.bverfg.de, Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2024 - L 2 R 2302/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Vorliegen von hinreichender …

    Das Gericht habe die Befragung im Wege der Amtsermittlung zur Prüfung der Schlüssigkeit der Klage veranlasst, was noch keine Beweiserhebung darstelle (unter Verweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 -, NZS 2012, 739).

    Die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch das Fachgericht setzt unter anderem eine Kenntnis der tatsächlichen Grundlagen des Rechtsschutzbegehrens voraus, dem wiederum Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden entsprechen (…BVerfG, Beschlüsse vom 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16 -, juris Rn. 14, vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 -, juris Rn. 17).

    Das Gericht kann zwar nach § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO auch bereits zur Entscheidung über die PKH Erhebungen anstellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anordnen und Auskünfte einholen (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 -, juris Rn. 17).

    Dies spricht dafür, dass eine Gewährung von PKH nicht deshalb erfolgen muss, weil insbesondere bei unsubstantiiertem oder nicht schlüssigem Vortrag des Klägers zunächst Befundberichte anzufordern sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 -, juris Rn. 17; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.12.2005 - L 10 R 4283/05 PKH-B -, juris).

    Zeugen und Sachverständige werden nach § 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO im Rahmen der Entscheidung über die PKH jedoch nicht vernommen, es sei denn, dass auf andere Weise nicht geklärt werden kann, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.04.2012, a.a.O., juris Rn. 17).

    Eine vom Gericht im Rahmen der Amtsermittlung durch Beweisbeschluss bereits eingeleitete Beweisaufnahme indiziert daher hinreichende Erfolgsaussichten, so dass ab diesem Zeitpunkt PKH zu bewilligen ist, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles ausnahmsweise eine andere Entscheidung nahelegen (BVerfG, Beschluss vom 25.04.2012, a.a.O., juris Rn. 18;… vgl. auch Westermann, jurisPR-SozR 16/2016 Anm. 4: "völlig einhellige Meinung").

    Eine Erfolgsaussicht kann daher nicht erst dann bejaht werden, wenn ein medizinisches Gutachten von Amts wegen eingeholt werden müsste (vgl. auch LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.02.2022, a.a.O., juris Rn. 30).Von diesem Verfahrensstadium zu unterscheiden ist die Phase des Verfahrens, in der das Gericht noch nicht die Begründetheit des mit der Klage geltend gemachten Begehrens selbst, sondern lediglich im Rahmen der Entscheidung über das PKH-Gesuch die Schlüssigkeit der Klage prüft und hierzu im Rahmen der Amtsermittlung Erhebungen anstellt, um Substantiierungsmängel zu beseitigen (BVerfG, Beschluss vom 25.04.2012, a.a.O., juris Rn. 19).

    Im Interesse einer Verfahrensbeschleunigung ist es in dieser Phase zudem möglich, dass das Gericht Handlungen vornimmt, die noch der Vorbereitung der Durchführung des Hauptsacheverfahrens dienen (BVerfG, Beschluss vom 25.04.2012, a.a.O.).

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