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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,51943
BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11 (https://dejure.org/2013,51943)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2013 - 1 BvR 423/11 (https://dejure.org/2013,51943)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2013 - 1 BvR 423/11 (https://dejure.org/2013,51943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG offen hält

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 78a ArbGG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG offen hält

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG offen hält

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 300
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger …

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Rn. 6 2. Die von der Beschwerdeführerin erhobene Anhörungsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde hinauszuschieben, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; stRspr).

    Rn. 8 b) Die Anhörungsrüge gehört jedoch dann nicht zum Rechtsweg, wenn sie von vornherein aussichtslos und damit unzumutbar war (vgl. zur Frist: BVerfGE 5, 17 ; 9, 3 ; 48, 341 ; speziell zur Anhörungsrüge: BVerfGK 11, 203 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5).

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2001 - 1 BvR 1976/01 -, juris, Rn. 3;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5), also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. BVerfGE 28, 1 ; 48, 341 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, juris, Rn. 20).

    Rn. 9 c) Wenn ein Rechtsbehelf nicht eingelegt werden muss, weil er offensichtlich unzulässig ist, schiebt er auch den Beginn der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht hinaus (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; stRspr).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Rn. 6 2. Die von der Beschwerdeführerin erhobene Anhörungsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde hinauszuschieben, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; stRspr).

    Rn. 8 b) Die Anhörungsrüge gehört jedoch dann nicht zum Rechtsweg, wenn sie von vornherein aussichtslos und damit unzumutbar war (vgl. zur Frist: BVerfGE 5, 17 ; 9, 3 ; 48, 341 ; speziell zur Anhörungsrüge: BVerfGK 11, 203 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5).

    Rn. 9 c) Wenn ein Rechtsbehelf nicht eingelegt werden muss, weil er offensichtlich unzulässig ist, schiebt er auch den Beginn der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht hinaus (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; stRspr).

  • BVerfG, 04.09.2007 - 2 BvR 1311/05
    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Geht es um eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, gehört zum Rechtsweg deshalb grundsätzlich auch die Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG (vgl. BVerfGK 11, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 2).

    Rn. 8 b) Die Anhörungsrüge gehört jedoch dann nicht zum Rechtsweg, wenn sie von vornherein aussichtslos und damit unzumutbar war (vgl. zur Frist: BVerfGE 5, 17 ; 9, 3 ; 48, 341 ; speziell zur Anhörungsrüge: BVerfGK 11, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5).

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf von vornherein, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2001 - 1 BvR 1976/01 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5), also hinsichtlich der Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre keine Ungewissheit besteht (vgl. BVerfGE 28, 1 ; 48, 341 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Verfassungsbeschwerdefrist bei Geltendmachung eines Gehörsverstoßes

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Geht es um eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, gehört zum Rechtsweg deshalb grundsätzlich auch die Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG (vgl. BVerfGK 11, 203 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 2).

    Rn. 8 b) Die Anhörungsrüge gehört jedoch dann nicht zum Rechtsweg, wenn sie von vornherein aussichtslos und damit unzumutbar war (vgl. zur Frist: BVerfGE 5, 17 ; 9, 3 ; 48, 341 ; speziell zur Anhörungsrüge: BVerfGK 11, 203 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. September 2007 - 2 BvR 1311/05 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Verfassungsbeschwerden, die erst innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge erhoben wurden, sind deshalb verfristet (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 115 ; 11, 203 ff.; 13, 480 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen: Zu den …

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Verfassungsbeschwerden, die erst innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge erhoben wurden, sind deshalb verfristet (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 115 ; 11, 203 ff.; 13, 480 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 120/07

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Verfassungsbeschwerden, die erst innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge erhoben wurden, sind deshalb verfristet (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 115 ; 11, 203 ff.; 13, 480 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06

    Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im …

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Verfassungsbeschwerden, die erst innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung der Entscheidung über die Anhörungsrüge erhoben wurden, sind deshalb verfristet (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 115 ; 11, 203 ff.; 13, 480 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, juris, Rn. 11 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 2011 - 2 BvR 1979/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ;… s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13; i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf …

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11
    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ;… s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13;… i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …

  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Anforderungen an die Erschöpfung des Rechtswegs bei Geltendmachung einer …

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung

  • BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10

    Nichtannahmebeschluss: Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Unanfechtbarkeit …

  • BVerfG, 06.12.2001 - 1 BvR 1976/01
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus …

    Aussichtslos ist ein Rechtsbehelf nur dann, wenn er offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet den Beschwerdeführer, von einem Rechtsmittel auch dann Gebrauch zu machen, wenn nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre zweifelhaft ist, ob es statthaft ist und in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 28, 1 ; 48, 341 ; 91, 93 ; BVerfGK 20, 300 ).

  • BVerfG, 11.09.2015 - 2 BvR 1586/15

    Nichtannahmebeschluss: Von vornherein aussichtsloser Rechtsbehelf (hier: …

    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. BVerfGK 7, 115 ; 13, 480 ; 20, 300 ).

  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer …

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt nämlich nur vor Fehlern des Verfahrens, kann jedoch nicht dafür herangezogen werden, das Ergebnis der richterlichen Entscheidungsfindung zu rügen (vgl BVerfG <Kammer> Beschluss vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - Juris RdNr 14). Das genannte Prozessgrundrecht gebietet, dass das Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262, Juris RdNr 18).

    Wie bereits ausgeführt, kann Art. 103 GG jedoch nicht dafür bemüht werden, das Ergebnis der richterlichen Entscheidungsfindung als unzutreffend zu rügen (vgl BVerfG Beschluss vom 21.4.2013 - 1 BvR 423/11 - Juris RdNr 14).

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