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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2033
BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02 (https://dejure.org/2004,2033)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02 (https://dejure.org/2004,2033)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 1 BvR 1070/02 (https://dejure.org/2004,2033)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der rentenrechtlichen Berücksichtigung der Arbeitsentgelte von Angehörigen des Sonderversorgungssystems des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS); Zulässigkeit der erneuten ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2. AAÜG -ÄndG; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen von Angehörigen des MfS der ehemaligen DDR auf das Durchschnittseinkommen im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 270
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
    Rn. 2 1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 138) § 7 Abs. 1 Satz 1 (in Verbindung mit Anlage 6) des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl I S. 1606, 1677) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) vom 18. Dezember 1991 (BGBl I S. 2207) für mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 GG unvereinbar und nichtig erklärt, soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet abgesenkt wird.

    Es hat weiter festgestellt, dass der Gesetzgeber zu einer weiter gehenden Berücksichtigung der Arbeitsentgelte verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 100, 138 ).

    Wegen dieser besonderen Situation hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Entgeltbegrenzung in § 7 Abs. 1 AAÜG das Recht zur pauschalen Einstufung und Bewertung zugestanden (vgl. BVerfGE 100, 138 ).

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69

    Erneute Vorlage

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
    Rn. 12 2. Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
    Rn. 12 2. Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02
    Rn. 12 2. Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des § 7 Abs. 1 AAÜG ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ).
  • BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR …

    Auch der Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senates vom 22. Juni 2004 (BVerfGK 3, 270), mit dem eine erneute Überprüfung auf der Grundlage der damals vorliegenden Gutachten abgelehnt worden sei, stehe dem nicht entgegen.

    Sie wäre jedoch nur zulässig, sofern neue rechtserhebliche, gegen die damals tragenden Feststellungen sprechende Tatsachen vorlägen, die dadurch eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; BVerfGK 3, 270 ; vgl. auch BVerfGE 128, 326 ; 131, 316 ).

  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1231/04

    Strafrechtliches Pornographieverbot und Jugendschutz

    Eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung einer solchen von dem Bundesverfassungsgericht bereits entschiedenen Frage ist zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragende Feststellung des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (vgl. BVerfGK 3, 270 m.w.N.).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für …

    Im Beschluss vom 22.6.2004 - 1 BvR 1070/02 - habe das BVerfG eine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung des § 7 Abs. 1 AAÜG ausdrücklich für den Fall zugelassen, dass neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorlägen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten.

    Rn. 44 Entgegen der Auffassung der Revision ist schließlich dem Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 22.6.2004 (1 BvR 1070/02 - SozR 4-8570 § 7 Nr. 2) nicht etwa zu entnehmen, dass eine "sachlich und zeitlich umfassende, auf der Grundlage neuerer Erkenntnisse erarbeitete Analyse des Besoldungs- und Versorgungssystems im Bereich des MfS/AfNS" notwendig und hinreichend sein könnte, eine Änderung der hiernach rechtlich relevanten tatsächlichen Verhältnisse zu belegen.

    Dass die diesbezüglichen "Erkenntnisse" - worauf der Beschluss vom 22.6.2004 ausdrücklich hinweist - ohnehin nur begrenzte Zeiträume erfassen bzw von "zahlreichen Vorbehalten" abhängen, fällt daneben nicht mehr ins Gewicht, zumal im Übrigen die Einbettung der Verdiensthöhe in das Gesamtkonzept der Selbstprivilegierung durch die weiteren von der Kammerentscheidung aufgeführten Aspekte auch von dieser ausdrücklich bestätigt wird (Beschluss vom 22.6.2004 aaO RdNr 17).

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