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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62
BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00 (https://dejure.org/2004,62)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2004 - 1 BvR 737/00 (https://dejure.org/2004,62)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 1 BvR 737/00 (https://dejure.org/2004,62)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG; Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG; § 138 Abs. 2 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG
    Rechtsberatungsgesetz (geschäftsmäßiges Besorgen fremder Rechtsangelegenheiten; berufserfahrener Jurist); allgemeine Handlungsfreiheit; Auslegung von Gesetzen (teleologische Auslegung; teleologische Reduktion; Berücksichtigung von Alterungsprozessen des Gesetzes auf ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG § 1
    Rechtsberatungsgesetz kann unentgeltliche Rechtsberatung von Verfassungs wegen nicht verbieten

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von rechtsbesorgende Tätigkeiten als Nebentätigkeit eines Wahlverteidigers - Verhängung einer Geldbuße wegen Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Rechtsberatungsgesetz - Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz für einen Anwalt

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    RberG Art. 1 § 1
    D (A), Rechtsberatung, Rechtsberatungsgesetz, Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, Geschäftsmäßige Rechtsberatung, Juristen, Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, Verhältnismäßigkeit

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG, Art 1 RBerG

  • BRAK-Mitteilungen

    Unentgeltliche Rechtsberatung durch pensionierten Richter

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    Art 2 GG, Art 1 RBerG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur unerlaubten "geschäftsmäßigen" Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Begriff der Geschäftsmäßigkeit bei unerlaubter Rechtsberatung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Rechtsberatung durch berufserfahrenen Juristen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    RechtsberatungsG restriktiv auszulegen

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Rechtsberatung durch berufserfahrenen Juristen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    RechtsberatungsG restriktiv auszulegen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.8.2004)

    Beratungsmonopol von Anwälten gelockert // Rechtsberatungsgesetz nicht mehr zeitgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 348
  • NJW 2004, 2662
  • MDR 2004, 1447
  • FamRZ 2004, 1541
  • WM 2004, 2127
  • DVBl 2004, 1247
  • BB 2004, 2097
  • AnwBl 2004, 591
 
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00
    Zur Erreichung dieser Zwecke ist es erforderlich und angemessen (vgl. BVerfGE 41, 378 ; 75, 246 ; 97, 12 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 2161/93 -, NJW 2000, S. 1251;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 423/99 -, NJW 2002, S. 1190).

    Alle diese Gesichtspunkte sind bei der Gesetzesauslegung und der Rechtsanwendung zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 97, 12 , zu Art. 12 GG).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 97, 12 ).

    Rn. 18 bb) Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang im Rahmen der Auslegung und Anwendung der Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG auch nicht geprüft, ob in der Zwischenzeit eine Veränderung der Lebenswirklichkeit eingetreten ist, die das Rechtsberatungsgesetz ergänzungsbedürftig und zugleich ergänzungsfähig hat werden lassen (vgl. BVerfGE 97, 12 ).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00
    Sind mehrere Deutungen einer Norm möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (vgl. BVerfGE 8, 210 ).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92

    Personalienangabe

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00
    Das ist auch dann der Fall, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts die grundrechtliche Freiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BVerfGE 92, 191 ).
  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um beachtliche Gründe des Gemeinwohls (BVerfGE 41, 378, 390; 97, 12, 26 f.; BVerfG, NJW 2004, 2662; NJW-RR 2004, 1570 f. jeweils zum RBerG;… RegE RDG, BT-Drucks. 16/3655, S. 45;… Overkamp/Overkamp in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., Einl. RDG Rn. 10).
  • LG Ingolstadt, 07.08.2020 - 41 O 1745/18

    Nichtige Abtretungsvereinbarungen: Myright-Klage gegen Audi abgewiesen

    Darin wurde bereits Art. 12 GG (infolge der Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 04, 2662)) hinreichend Rechnung getragen und der bisherige Verbotsumfang eingeschränkt.
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …

    Rn. 9 1. Gegen einen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig gemäß Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG, gegen die entsprechende Verurteilung durch das Amtsgericht Braunschweig und den diese bestätigenden Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig hatte der Beschwerdeführer zu 1. in dem Verfahren 1 BvR 737/00 Verfassungsbeschwerde erhoben.

    Die weitergehende Verfassungsbeschwerde wurde verworfen (vgl. BVerfGK 3, 348 ff.).

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu dem aus Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht für den hier zu beurteilenden Zusammenhang bereits entschieden (vgl. zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 - 1 BvR 737/00 -, BVerfGK 3, 348 , m.w.N. auch der Senatsrechtsprechung).

    Rn. 21 3. Diese Rechtfertigung des Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit hat vor dem Hintergrund der Auslegung des Art. 1 § 1 RBerG durch das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGK 3, 348 keinen Bestand.

    Zur Erreichung dieser Zwecke sei es erforderlich und angemessen (vgl. BVerfGK 3, 348 unter Bezugnahme aufBVerfGE 41, 378 ; 75, 246 ; 97, 12 ).

    Dies hat die Kammer für den Fall des Beschwerdeführers zu 1. bejaht, die Entscheidungen als auf dem Grundrechtsverstoß beruhend angesehen und deshalb aufgehoben (vgl. BVerfGK 3, 348 ).

    Rn. 25 Nach den Grundsätzen der Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (BVerfGK 3, 348 ff.) kann Art. 1 § 1 RBerG auf die von dem Beschwerdeführer ausgeübte altruistische Rechtsberatung keine Anwendung finden, wenn bei der Auslegung des Begriffs der "Geschäftsmäßigkeit" die Grundrechtsposition des Beschwerdeführers zu 1. aus Art. 2 Abs. 1 GG hinreichende Beachtung findet.

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