Rechtsprechung
| BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1834/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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StPO § 469
- Wolters Kluwer
Erhebung der Gehörsrüge nach Nichtgewährung von Akteneinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 469; GG Art. 103 Abs. 1
Erschöpfung des Rechtsweges bei Gehörsverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 03.08.2004 - 200 Cs 246/03
- BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1834/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 4, 112
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1834/04
103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten ein Recht darauf, dass er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 69, 145 stRspr). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
- BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1834/04
Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch derzeit unzulässig, weil der Beschwerdeführer die behauptete Gehörsverletzung noch durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gemäß § 33a StPO, der nicht an eine Einlegungsfrist gebunden ist, beseitigen kann (vgl. BVerfGE 33, 192 ff.). - BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener …
Auszug aus BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1834/04
Wenn sich ein Betroffener eines gerichtlichen Verfahrens ausdrücklich eine weitergehende Begründung seines Rechtsstandpunkts vorbehält, so muss das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit einer dem Betroffenen nachteiligen Entscheidung angemessene Zeit abwarten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 17, 191 ).
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem …
Die auf eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerden werden dort wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO ausdrücklich als "derzeit unzulässig" bezeichnet, was den Schluss nahelegt, dass dieses Zulässigkeitshindernis trotz Überschreitung der Monatsfrist als behebbar erachtet wird (vgl. BVerfGK 4, 112 - Juris Rn. 1 und 4;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8.3.1994 - 2 BvR 477/94 -, Juris Rn. 1; ähnlich auch BVerfGE 108, 129). - VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338;… Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):. - BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Kontakt zu Angehörigen im Strafvollzug (Resozialisierung; Entfremdung eines …
Eine Anhörungsrüge wäre statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2004 - 2 BvR 1834/04 -, juris, Rn. 4).
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