Rechtsprechung
| BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen einen Hochschulkonsens mit dem Freistaat Sachsen, der die Konzentration der staatlichen Ausbildung von Juristen an einer Universität vorsieht; Interessenabwägung beim drohenden Auslaufen eines Studienganges an einer Universität; Verletzung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Einstellung der Neuimmatrikulation von Studienanfängern im Studiengang Rechtswissenschaften
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.08.2004 - 5 K 1208/04
- VG Dresden, 24.08.2004 - 5 K 1208/04
- OVG Sachsen, 16.09.2004 - 2 BS 360/04
- BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04
- BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 135
- NVwZ-RR 2005, 442
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Insbesondere die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 79, 69 ).Die Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO kann vom Bundesverfassungsgericht aber nur daraufhin überprüft werden, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts des jeweiligen Antragstellers und seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz beruhen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).
Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es anerkannt, dass letztinstanzliche Entscheidungen in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein können; das vorläufige Rechtsschutzverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung bildet gegenüber dem Hauptsacheverfahren ein rechtlich selbständiges Verfahren (vgl. BVerfGE 35, 382 m.w.N.; 69, 315 m.w.N.).Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, S. 1112 ).
- BVerfG, 27.09.2004 - 1 BvQ 41/04
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zu Gunsten der Juristischen …
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Rn. 7 3. Ein gegen die angegriffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gerichteter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG, mit dem die Beschwerdeführerin erreichen wollte, dass auch im Wintersemester 2004/2005 eine Immatrikulation von Erstsemestern im rechtswissenschaftlichen Studiengang erfolgt, hatte ebenfalls keinen Erfolg (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2004 - 1 BvQ 41/04 -, JURIS).Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Eilentscheidung vom 27. September 2004 - 1 BvQ 41/04 - bereits festgestellt, dass der sonstige Betrieb der Beschwerdeführerin weder in der Forschung noch in der Lehre betroffen ist.
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es anerkannt, dass letztinstanzliche Entscheidungen in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein können; das vorläufige Rechtsschutzverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung bildet gegenüber dem Hauptsacheverfahren ein rechtlich selbständiges Verfahren (vgl. BVerfGE 35, 382 m.w.N.; 69, 315 m.w.N.). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Rn. 15 b) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert über das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, hinaus die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; stRspr). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Zwischenlager Gorleben
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Danach ist die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens erforderlich, wenn es die ausreichende Möglichkeit bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 77, 381 ). - BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Rn. 17 aa) Aus dem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit folgt - wie die Beschwerdeführerin nicht verkennt - keine Bestandsgarantie für aus öffentlichen Mitteln finanzierte wissenschaftliche Einrichtungen (vgl. BVerfGE 85, 360 m.w.N.). - BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Das ist der Fall, wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa eine Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 79, 275 m.w.N.). - BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, S. 1112 ). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
- OVG Sachsen, 16.09.2004 - 2 BS 360/04
- BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei …
Entscheidend ist, dass die Prüfung im Verfahren des Eilrechtsschutzes eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGK 5, 135 ). - BVerfG, 07.08.2024 - 2 BvR 418/24
Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in …
An der Sachverhaltsaufklärung, die danach geboten sein kann, ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert; auch hier ist, jedenfalls wenn eine erhebliche Grundrechtsverletzung in Rede steht, eine Prüfung des Rechtsschutzbegehrens auch in tatsächlicher Hinsicht geboten (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, Rn. 18). - BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
Zwar ist eine Fakultät im Verfahren zur Aufhebung eines Studienganges durch die Verwaltung - der Hochschule selbst oder der staatlichen Exekutive - angemessen zu beteiligen (in diese Richtung bereits BVerfGK 5, 135 ).
- BVerfG, 21.06.2019 - 2 BvR 2189/18
Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der …
Rn. 32 Zwar hat die Beschwerdeführerin im Ausgangspunkt zutreffend darauf verwiesen, dass die Prüfung im Verfahren des Eilrechtsschutzes nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehend genug sein muss, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGK 5, 135 < 140>).Darüber hinaus stellt das Bundesverfassungsgericht auch in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung neben der Irreversibilität einer möglichen Grundrechtsverletzung darauf ab, dass dem Beschwerdeführer ein erheblicher und unzumutbarer Nachteil droht (vgl. BVerfGK 5, 135 < 140>).
Anders formuliert: Es muss eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten zu besorgen sein, die auch nicht durch überwiegende, besonders gewichtige Gegengründe - namentlich Grundrechte Dritter - aufgewogen wird (vgl. BVerfGE 79, 69 < 74 f.>; 93, 1 < 13 f.>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, Rn. 15).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des …
Das gilt auch für den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15).Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt regelmäßig erst dann in Betracht, wenn die angegriffene fachgerichtliche Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts des jeweiligen Antragstellers und seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz beruhen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris, Rn. 23, und vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15).
Rn. 37 Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass eine "summarische" Prüfung in dem Sinne, dass die Prüfung im Hauptsacheverfahren eingehender sein und deshalb ein anderes Ergebnis haben kann, für das Eilverfahren kennzeichnend und verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15, …und vom 23. Mai 2019 - 1 BvR 1724/18 -, juris, Rn. 22).
Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2005 - 1 BvR 2298/04 -, juris, Rn. 15).
- BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11
Nichtannahmebeschluss: Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender …
Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen und unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ). - BVerfG, 27.06.2013 - 1 BvR 1501/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Errichtung der BTU …
Insoweit sind sie im Verfahren der Verfassungsbeschwerde und damit auch für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beschwerdefähig (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 68, 193 ; 75, 192 ; 93, 85 ; 111, 333 ; s.a. BVerfGK 5, 135 ).Schließlich steht gegen die Aufhebung von Studiengängen wiederum verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz zur Verfügung (vgl. BVerfGK 5, 135 ).
- BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
An der notwendigen Sachverhaltsaufklärung ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert; auch hier ist, jedenfalls wenn eine erhebliche Grundrechtsverletzung in Rede steht, eine Prüfung des Rechtsschutzbegehrens auch in tatsächlicher Hinsicht geboten (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ). - VerfGH Bayern, 07.05.2008 - 19-VII-06
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Zusammensetzung des Hochschulrats …
Zudem folgt aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit keine Bestandsgarantie für aus öffentlichen Mitteln finanzierte wissenschaftliche Einrichtungen (BVerfG vom 11.3.2005 = NVwZ-RR 2005, 442/443). - OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10
Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der …
Rn. 7 zum verfassungsrechtlich gebotenen Prüfungsmaßstab in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes: BVerfG, Beschluss vom 24.6.1992 - 1 BvR 1028/91 -, NJW 1992, 2749; BVerfG, Beschluss vom 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 -, zitiert nach Juris; BVerwG, Beschluss vom 11.3.2005 - 1 BvR 2298/04 -, zitiert nach Juris. - BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 1006/14
Nichtannahmebeschluss: Anspruch politischer Parteien auf Chancengleichheit bzgl …
- VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13
Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren
- BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Vollzug der Sicherungsverwahrung (Verteidigergespräche; Telefonate mit dem …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.2008 - 2 M 161/06
Vorwegnahme der Hauptsache durch vorläufige Aufnahme in den Krankenhausplan
- VG Schwerin, 19.05.2008 - 1 B 121/08
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23
Verfassungsbeschwerde betreffend die Friedhofsordnung für die Kriegsgräberstätten …
- VG Köln, 06.05.2026 - 8 L 560/26
- VG Freiburg, 28.09.2020 - 4 K 3113/20
Zulässige Verkürzung der Mitteilungsfrist für die Gemeinderatssitzung bei eiliger …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 3/13
Wissenschaftsfreiheit; Selbstverwaltung der Hochschulen; Aussetzung des …
- VG Gelsenkirchen, 18.01.2012 - 1 L 1408/11
Polizei, Beamter, Polizeibeamter, Eignung, charakterliche, Ordnungswidrigkeit, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2026 - 2 M 649/26
- VG Hamburg, 17.11.2020 - 21 E 4586/20
Erfolgloser Antrag der Betreiberin einer Gaststätte auf einstweilige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2023 - 8 B 353/23
Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Beauftragten für die …
- VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06
Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten …
- LG Regensburg, 17.02.2022 - SR StVK 149/22
Versagung von therapeutisch notwendigen Vollzugslockerungen allein aus Gründen …
- VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 977/12
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05
Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht - einstweiliger Rechtsschutz …
- VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
Einstweiliger Antrag auf Zulassung zur Ausbildung als Zollinspektoranwärter im …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 2 M 5/13
Zur Genehmigung einer Berufsschule in freier Trägerschaft - Zur Zuständigkeit der …
- VG Ansbach, 17.09.2024 - AN 10 E 24.1756
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine negativ ausgefallene erweiterte …
- VG Köln, 29.04.2024 - 8 L 608/24
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07
Rechtsstreit zwischen Krankenkasse und Zahnarzt über Zahnersatz und …
- VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
Corona-Krise; Befreiung von der Absonderungspflicht nach Einreise aus der …
- VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 979/12
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 13/05
Bejahung eines besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses im Rahmen des …
- VGH Bayern, 17.12.2024 - 19 CE 24.1204
Beurteilung der erforderlichen Leistungsfähigkeit eines Integrationskursträgers
- VG Schwerin, 07.11.2014 - 7 B 774/14
Eilanträge auf erneute Vergabe der "Südbahn"-Strecke zwischen Parchim und Malchow …
- SG Berlin, 20.12.2006 - S 94 AS 11129/06
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Auflösung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2022 - 1 B 653/22
Glaubhaftmachen des erforderlichen Anordnungsgrunds zur Abwendung wesentlicher …
- VG Würzburg, 10.06.2025 - W 5 E 25.823
Keine Unterbringungspflicht und keine Kostenübernahme im Eilverfahren - …
- VG Köln, 30.12.2025 - 8 L 3232/25
- VG Gelsenkirchen, 24.01.2023 - 8 L 1571/22
Biozidzulassung Zulassungsverlängerung einstweiliger Rechtsschutz
- SG Berlin, 04.12.2008 - S 22 AL 6030/08
Einstweiliger Rechtsschutz - fehlende Klageerhebung in der Hauptsache - private …
- VG Bremen, 27.07.2017 - 1 V 1829/17
Freistellung vom Schulbesuch im Lande Bremen - Befreiung von der Schulpflicht; …
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2015 - 8 L 2463/15
Eilrechtsschutz Glaubhaftmachung Vorwegnahme der Hauptsache Flüchtlingsunterkunft …
- SG Berlin, 25.11.2005 - S 94 AS 10948/05
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