Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04, 1 BvR 1009/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Unterbleiben der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Persönlichkeitsschutz von Minderjährigen gegenüber der Bildberichterstattung der Presse; Recht auf besonderen Schutz gegenüber den von einer Medienberichterstattung ausgehenden Gefahren für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.09.2003 - 27 O 238/03
- LG Berlin, 16.09.2003 - 27 O 239/03
- KG, 29.01.2004 - 10 U 342/03
- KG, 01.04.2004 - 10 U 339/03
- BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04, 1 BvR 1009/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 173
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04
Rn. 7 a) Die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG grundrechtlich gewährleistete Pressefreiheit schließt auch die Entscheidung ein, ob und wie ein Presseerzeugnis bebildert wird (vgl. BVerfGE 101, 361 ).Zu den Schranken gehören die Vorschriften der §§ 22, 23 KUG über die Veröffentlichung von Personenbildnissen, die dem angemessenen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit und der Achtung der Persönlichkeit dienen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dies setzt für Kinder prominenter Eltern einen von medialer Beobachtung und Kommentierung geschützten Freiraum für unbefangenes Verhalten auch außerhalb des Bereichs räumlicher Abgeschiedenheit voraus (vgl. BVerfGE 101, 361 , BVerfGK 1, 285 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 1783/02 -, NJW 2005, S. 1857).
Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin stellt die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung maßgeblich auf eine solche bewusste Zuwendung des Minderjährigen zur Öffentlichkeit ab und zieht allein unter dieser Voraussetzung auch eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen als möglichen Anlass für eine Relativierung des gesteigerten Privatsphärenschutzes in Betracht (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Rn. 12 Die Gerichte haben berücksichtigt, dass der Grundrechtsschutz nicht schon deshalb entfällt, weil ein Bericht unterhaltenden Charakter hat (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Sie waren verfassungsrechtlich jedoch nicht gehindert, auch die im vorliegenden Fall allein unterhaltende Ausrichtung der Berichterstattung bei der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfGK 1, 285 ).
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04
Dies setzt für Kinder prominenter Eltern einen von medialer Beobachtung und Kommentierung geschützten Freiraum für unbefangenes Verhalten auch außerhalb des Bereichs räumlicher Abgeschiedenheit voraus (vgl. BVerfGE 101, 361 , BVerfGK 1, 285 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 1783/02 -, NJW 2005, S. 1857).Sie waren verfassungsrechtlich jedoch nicht gehindert, auch die im vorliegenden Fall allein unterhaltende Ausrichtung der Berichterstattung bei der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfGK 1, 285 ).
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
Unterlassungsansprüche der Kinder der Prinzessin Caroline von Monaco gegenüber …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04
Dies setzt für Kinder prominenter Eltern einen von medialer Beobachtung und Kommentierung geschützten Freiraum für unbefangenes Verhalten auch außerhalb des Bereichs räumlicher Abgeschiedenheit voraus (vgl. BVerfGE 101, 361 , BVerfGK 1, 285 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 1783/02 -, NJW 2005, S. 1857). - KG, 29.01.2004 - 10 U 342/03
Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04
1. gegen a) den Beschluss des Kammergerichts vom 29. Januar 2004 - 10 U 342/03 -, b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. September 2003 - 27 O 238/03 - . - KG, 01.04.2004 - 10 U 339/03
Auszug aus BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04
2. gegen a) den Beschluss des Kammergerichts vom 1. April 2004 - 10 U 339/03 -, b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. September 2003 - 27 O 239/03 - .
- BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14
Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer …
Betroffen ist darüber hinaus das Recht der minderjährigen Klägerin auf ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung (…vgl. Senatsurteile vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 17 mwN; BVerfGK 8, 173, 175; BVerfG, NJW 2000, 2191, 2192; AfP 2003, 537).Denn der Feststellung konkreter Beeinträchtigungen für die Persönlichkeitsentfaltung des Minderjährigen oder zu einer Gefährdung seines Wohls bedarf es für die Annahme einer Beeinträchtigung des Rechts auf kindgemäße Entwicklung nicht (vgl. BVerfGK 8, 173, 176; BVerfG, AfP 2003, 537).
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
Verfassungsbeschwerden gegen die Berichterstattung über die Adoptivtöchter eines …
Daher muss auch für Kinder prominenter Eltern ein von medialer Beobachtung und Kommentierung geschützter Freiraum bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2006 - 1 BvR 456/04, 1 BvR 1009/04 -, juris).Wie der Bundesgerichtshof herausstellt, ist das Schutzbedürfnis der Beschwerdeführerinnen, die sich weder durch eigenes Verhalten noch durch ihre Eltern der Öffentlichkeit ausgesetzt haben, besonders ausgeprägt (vgl. BVerfGK 8, 173 ).
- BGH, 17.12.2024 - VI ZR 311/23
Haftung der Quelle einer Veröffentlichung als mittelbarer Störer für die …
Denn der Feststellung konkreter Beeinträchtigungen für die Persönlichkeitsentfaltung des Minderjährigen oder zu einer Gefährdung seines Wohls bedarf es für die Annahme einer Beeinträchtigung des Rechts auf kindgemäße Entwicklung nicht (…vgl. Senatsurteil vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 24; BVerfGK 8, 173, 176; BVerfG, AfP 2003, 537). - LG Hamburg, 13.04.2017 - 324 O 106/17
Recht am eigenen Bild: Verbreitung eines Kinderbildes im Rahmen einer …
Der Persönlichkeitsschutz bei Kindern und Jugendlichen ist in thematischer und räumlicher Hinsicht stärker ausgeprägt als bei erwachsenen Personen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.6.2006, 1 BvR 456/04, 1 BvR 1009/04).Bei einer bewussten Zuwendung des Minderjährigen zur Öffentlichkeit kommt indessen eine Relativierung des gesteigerten Privatsphärenschutzes in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.6.2006, 1 BvR 456/04, 1 BvR 1009/04).
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