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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4693
BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02 (https://dejure.org/2006,4693)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 2 BvL 5/02 (https://dejure.org/2006,4693)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 2 BvL 5/02 (https://dejure.org/2006,4693)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 100 Abs. 1 GG; § 17 Abs. 2 JGG
    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen Ergebnisses bei Ungültigkeit der vorgelegten Norm); Entscheidungserheblichkeit (mittelbare Erheblichkeit; Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzuges; Trennbarkeit der Verurteilung zu einer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    JGG § 17 Abs. 2; ; JGG § 88; ; BVerfGG § 81a; ; EGGVG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; EGGVG § 25; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Deckung der Festsetzung und Vollstreckung einer Jugendstrafe durch § 17 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG); Zulässigkeit eines konkreten Normenkontrollverfahrens; "Entscheidungserheblichkeit" einer Norm; Aufgabe des Erkenntnisverfahrens; Prüfung konkreter Maßnahmen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    Rn. 10 1. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ist nur zulässig, wenn das vorlegende Gericht in der Vorlage angegeben hat, inwiefern es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt (vgl. BVerfGE 42, 42 ; 80, 59 ; 90, 145 ).

    Das vorlegende Gericht muss also erkennen lassen, dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis als im Fall ihrer Ungültigkeit kommen und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 74, 236 ; 90, 145 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 75, 166 ).

    Rn. 21 Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Ortszuschlag bei Geschiedenen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    So kann eine Norm auch dann entscheidungserheblich sein, wenn sie nicht unmittelbare Grundlage der Entscheidung ist, sondern aus ihr nur Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind, mit der Folge, dass die zu treffende Entscheidung bei Ungültigkeit der erstgenannten Norm eine andere wäre als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 75, 166 ).

    Rn. 21 Das Bundesverfassungsgericht hat Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit bisher nur ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für das geltend gemachte Begehren im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 ; 32, 346 ; 48, 29 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 ; 32, 260 für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; BVerfGE 49, 260 : entscheidungserhebliches Recht des BAT, das eine Verweisung auf das zur Nachprüfung gestellte Recht des BBesG enthält; BVerfGE 75, 166 : entscheidungserhebliches Verordnungsrecht, das eine nachfolgend erlassene und zur Nachprüfung gestellte Gesetzesnorm erst verständlich macht).

  • BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsmäßigkeit des …

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 …sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).

    Rn. 24 4. Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der konkreten Normenkontrollverfahrens gemäß Art. …

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    Rn. 2 1. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorlage in dem Verfahren 2 BvL 3/01 für unzulässig erklärt hatte, hat das vorlegende Amtsgericht im Ausgangsverfahren in einem neuerlichen Hauptverhandlungstermin ergänzende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des zwischenzeitlich aus der Haft entlassenen Angeklagten getroffen.

    Rn. 24 4. Scheitert die Zulässigkeit der Vorlage bereits an ihrer unzureichenden Begründung, so bedarf es keiner Klärung, ob ein Unterlassen des Gesetzgebers als Verfassungsverstoß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung gestellt werden kann (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2001 - 2 BvL 3/01 -, juris).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    Das Anliegen des vorlegenden Gerichts mag zwar vor dem Hintergrund der Entscheidungen zum Erwachsenenstrafvollzug (vgl. BVerfGE 33, 1; 40, 276) rechtspolitisch verständlich sein.
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    Weil aber die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und dessen Anwendung auf den einzelnen Fall allein in der Hand des Fachgerichts liegen (vgl. BVerfGE 1, 418 ), kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsgerichtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts an (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 57, 295 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Gesetzliche Grundlage Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    Das Anliegen des vorlegenden Gerichts mag zwar vor dem Hintergrund der Entscheidungen zum Erwachsenenstrafvollzug (vgl. BVerfGE 33, 1; 40, 276) rechtspolitisch verständlich sein.
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    Es ist aber nicht auf einem verfassungsprozessual unzulässigen Weg zu erreichen, wenn die Grenze zur abstrakten Normenkontrolle gewahrt bleiben soll (vgl. BVerfGE 97, 49 ).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
    Ebenso wie das Amtsgerichts Rinteln, dessen Ausführungen in der Vorlage 2 BvL 1/02 das vorlegende Gericht wörtlich zitiert und die es sich zu Eigen macht, hält das vorlegende Gericht die Vorschrift des § 17 Abs. 2 JGG, die den erkennenden Richter zur Verhängung einer Jugendstrafe auch dann ermächtige, wenn ihr verfassungskonformer Vollzug nicht gesichert sei, für verfassungswidrig.
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Reichsversicherungsordnung

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei …

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

  • BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94

    Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der Jugendstrafe

  • BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84

    Anforderungen an die Richtervorlage bei konkreter Normenkontrolle

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Dienstbeschädigungsausgleich

    Der Behauptung, die vorgelegte Norm genüge den Anforderungen der Normenklarheit oder -bestimmtheit nicht, muss der Versuch vorausgehen, mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden den Regelungsgehalt der Norm konkret zu erschließen (vgl. BVerfGE 127, 335 ; vgl. auch BVerfGE 78, 165 ; BVerfGK 8, 69 ; 10, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2005 - 1 BvL 9/05 -, juris;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 1/02 -, NStZ-RR 2006, S. 323 , und 2 BvL 4/02 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2008 - 2 BvL 16/08 -, juris).

    Der fachgerichtlichen Aufgabe, nach Wegen zu einer Sachentscheidung zu suchen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; BVerfGK 8, 69 ; 10, 171 ), stellen die Vorlagebeschlüsse sich nicht.

  • VerfGH Bayern, 13.03.2025 - 5-VIII-18

    Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Verfassungsrechtliche Anforderungen, …

    Der Ebene der Anwendung des Art. 11 a PAG ist jedoch nicht weiter nachzugehen, weil es auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Vollzugs dieser Vorschrift für die hier vorzunehmende Beurteilung ihrer Verfassungsmäßigkeit nicht ankommt (vgl. BVerfG vom 9.5.2006 - 2 BvL 5/02 - juris Rn. 18; vom 27.6.1991 BVerfGE 84, 239/272).
  • AG Wuppertal, 05.07.2021 - 82 OWi 12/21

    Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit des Infektionsschutzgesetz a.F. mit dem …

    Rn. 180 Fälle mittelbarer Entscheidungserheblichkeit hat das Bundesverfassungsgericht bisher ausnahmsweise und nur dann angenommen, wenn eine Norm zwar nicht unmittelbare Rechtsgrundlage für die Entscheidung im Ausgangsverfahren ist, ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Mai 2006, 2 BvL 5/02, Rn. 21).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 1 VAs 17/04

    Jugendstrafvollzug, Postkontrolle, Ermächtigungsgrundlage

    2 Vorlagebeschlüsse des AG Rinteln vom 25.10.2001 (2 BvL 1/02) und des AG Herford vom 18.2.2002 (2 BvL 5/02) stehen zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des § 17 II JGG an.
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