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   BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68   

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https://dejure.org/1970,103
BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68 (https://dejure.org/1970,103)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1970 - II C 49.68 (https://dejure.org/1970,103)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1970 - II C 49.68 (https://dejure.org/1970,103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und Beleidigungen sowie Beschimpfungen als äußere Einwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 133
  • NJW 1970, 1247
  • MDR 1970, 702
  • DVBl 1970, 686
  • DÖV 1971, 61
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68
    Der erkennende Senat hat schon in seinem Urteil vom 24. Oktober 1963 - BVerwG II C 10.62 - (BVerwGE 17, 59 [61]) unter Hinweis auf Nadler-Wittland-Ruppert (Deutsches Beamtengesetz, Anm. 3 zu § 107) ausgeführt, die Legaldefinition des Dienstbunfalls sei im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts formuliert worden, deshalb sei es geboten, diese Rechtsprechung bei der Auslegung des Begriffsmerkmals "äußere Einwirkung" heranzuziehen; nach dieser Rechtsprechung habe das Merkmal "äußere Einwirkung" lediglich den Zweck, äußere Vorgänge von krankhaften Vorgängen im Innern des menschlichen Körpers abzugrenzen.
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68
    - Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, weil die im angefochtenen Urteil enthaltenen tatsächlichen Feststellungen für die Schlußentscheidung nicht ausreichen, insbesondere noch festzustellen ist, ob die Vorgänge im Wartesaal der Bahnhofsgaststätten Lüneburg in der Nacht vom 23. zum 24. Januar 1963 "wesentliche" Ursache - nämlich Ursache im Rechtssinne (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG II C 81.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 35]) - für den anschließenden Herztod des Ehemannes der Klägerin waren.
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68
    Die Annahme einer "äußeren Einwirkung" - so heißt es in dem vorbezeichneten Urteil des Senats weiter - scheide hiernach nur dann aus, wenn die Einwirkung auf Umständen beruhe, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Betroffenen oder das willentliche Verhalten des Betroffenen - d.h. hier vorsätzliches Verhalten (BVerwGE 10, 285 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59]) - die wesentliche Ursache war.
  • BVerwG, 08.05.1963 - VI C 89.61

    Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68
    Diese Auffassung steht im Einklang mit den Darlegungen des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in den Gründen des Urteils vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 89.61 - (Buchholz BVerwG 232, § 181 a BBG Nr. 8).
  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 81.64

    Leistung einer Kriegsunfallversorgung bei Unfallbeschädigung i.S.d. § 135 BBG -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68
    - Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, weil die im angefochtenen Urteil enthaltenen tatsächlichen Feststellungen für die Schlußentscheidung nicht ausreichen, insbesondere noch festzustellen ist, ob die Vorgänge im Wartesaal der Bahnhofsgaststätten Lüneburg in der Nacht vom 23. zum 24. Januar 1963 "wesentliche" Ursache - nämlich Ursache im Rechtssinne (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG II C 81.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 35]) - für den anschließenden Herztod des Ehemannes der Klägerin waren.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Die Annahme einer äußeren Einwirkung scheide nur aus, wenn die Einwirkung auf Umständen beruhe, für die eine in körperlicher oder seelischer Hinsicht besondere Veranlagung des Betroffenen oder dessen willentliches Verhalten die wesentliche Ursache war (BVerwGE 17, 59, 61; 35, 133, 134).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter;

    Darunter ist jede über Bagatelleinbußen hinausgehende Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität zu verstehen, mithin auch eine als Folge einer Traumatisierung eingetretene seelische Störung (Urteil vom 9. April 1970 - BVerwG 2 C 49.68 - BVerwGE 35, 133).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 124/16

    Dienstliche Gespräche als "äußere Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts;

    Dieses Merkmal hat den Zweck, äußere - d. h. in der Außenwelt auftretende - Vorgänge von krankhaften Vorgängen im Inneren des menschlichen Körpers abzugrenzen (BVerwG, Urteil vom 24.10.1963 - BVerwG 2 C 10.62 -, juris Rn. 20; Urteil vom 9.4.1970 - BVerwG 2 C 49.68 -, juris Rn. 12f.; Nds. OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 -, juris Rn. 5; Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 31 BeamtVG Rn. 40).

    Vor diesem Hintergrund kann grundsätzlich auch ein äußerer Umstand, der zunächst eine psychische Reaktion ("Schrecken", "seelischer Schock") bewirkt, die ihrerseits zu schädlichen Vorgängen im Körper des betroffenen Beamten führt, das Tatbestandsmerkmal der "äußeren Einwirkung" erfüllen (BVerwG, Urteil vom 9.4.1970, a. a. O., Rn. 13 bis 15; Nds. OVG, Urteil vom 8.12.1993, a. a. O., Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 6.5.1999 - 12 A 2983/96 -, juris Rn. 48).

    Als solche besonderen - d. h. außerhalb des Sozialadäquaten liegende - Umstände kommen etwa beleidigende, seelisch verletzende Äußerungen oder Beschimpfungen in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.4.1970, a. a. O., Rn. 15; Bay. VGH, Urteil vom 29.7.1987 - 3 B 85 A.2752 -, juris [Leitsatz]; Schl.-H. OVG, Urteil vom 26.11.1993, a. a. O., Rn. 36; Nds. OVG, Beschluss vom 10.8.2016 - 5 LA 201/15 - Beschluss vom 27.3.2017 - 5 LA 58/16 - VG Stuttgart, Urteil vom 9.4.2014, a. a. O., Rn. 24; VG Bayreuth, Urteil vom 28.4.2015, a. a. O., Rn. 20), ebenso das Herabwürdigen der Person des Beamten (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 28.4.2015, a. a. O., Rn. 27), das Führen des Dienstgesprächs unter "Geschrei" (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 25) oder etwa eine bedrohliche Mimik, Gestik oder Körperhaltung der Gesprächsteilnehmer (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 28.4.2015, a. a. O., Rn. 27).

    Denn das Merkmal der "äußeren Einwirkung", das - wie dargestellt - den Zweck hat, äußere Vorgänge von krankhaften Vorgängen im Inneren des menschlichen Körpers abzugrenzen (BVerwG, Urteil vom 9.4.1970, a. a. O., Rn. 12f.), ist nicht erfüllt, wenn eine psychische Reaktion auf äußere Vorgänge ihre wesentliche Ursache in einer besonderen Veranlagung des Betroffenen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1963, a. a. O., Rn. 20; Urteil vom 9.4.1970, a. a. O., Rn. 12; Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 31 BeamtVG Rn. 41).

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