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   BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83   

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BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83 (https://dejure.org/1985,268)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1985 - 5 C 145.83 (https://dejure.org/1985,268)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1985 - 5 C 145.83 (https://dejure.org/1985,268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 139
  • NVwZ 1986, 48
  • DVBl 1986, 105
  • DÖV 1985, 625
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83
    lediglich zur Durchführung des Asylverfahrens erteilt worden war .., hat das BVerwG in BVerwGE 62, 206 [214] deutlich hervorgehoben.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Hiervon sollen diejenigen, die die Ausschlusstatbestände des § 23 Abs. 3 S 1 SGB XII erfüllen, ausgeschlossen werden, nicht jedoch von dem der Sozialhilfe systemimmanenten grundsätzlichen Anspruch auf Hilfe bei bedrohter Existenzsicherung (s hierzu BVerwG vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139; BVerwG vom 10.12.1987 - 5 C 32/85 - BVerwGE 78, 314, 317 ff) .
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Die Ausschlussregelung des § 23 Abs. 3 S 1 SGB XII findet dann keine Anwendung auf den Kläger (vgl zum SGB II: BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 23 ff; vgl zum Gleichbehandlungsanspruch: BVerwG Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200 ff, 201; BVerwG Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139 ff, 142; vgl zur Anwendbarkeit des Art. 1 EFA im SGB XII und zur Reichweite des erklärten Vorbehalts: Urteil des Senats vom 3.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 24 mwN).

    Nach der historischen Konzeption des EFA kommt den im Anhang III (nach Art. 19 EFA Bestandteil des Abkommens) verzeichneten Urkunden, die als Nachweis eines erlaubten Aufenthalts iS des Art. 11 EFA anerkannt werden, grundsätzlich ein rechtsbegründender Charakter zu (BVerwG Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139 ff, 144; BVerwG Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200 ff, 203; Bayerischer VGH Urteil vom 6.3.2001 - 12 ZE 01.425; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 14.9.1998 - 7 S 1874/98 - ZfSH/SGB 1998, 747 ff; OVG Bremen Urteil vom 18.12.2013 - S 3 A 205/12 - juris RdNr 54; offengelassen BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 36) .

    Der Senat geht davon aus, dass - in Anlehnung an die vormalige Anknüpfung an § 1 Abs. 4 AufenthG/EWG - eine (weiterhin bestehende) materielle Freizügigkeitsberechtigung für einen erlaubten Aufenthalt im Sinne des EFA vorausgesetzt wird (vgl auch zum Grundsatz der "souveränitätsschonenden Auslegung": BVerwG Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139 ff, 144).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Dies trifft auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 1 des EFA zu (so auch Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200, 201; Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139, 142; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 14.1.2008 - L 8 SO 88/07 ER - FEVS 59, 369; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 13.12.1999 - 16 A 5587/97 - juris; vgl auch Bayerischer VGH, FEVS 48, 74 ff; OVG Lüneburg, FEVS 49, 118, 119; Hessischer VGH, FEVS 51, 190 ff; Schraml, Das Sozialhilferecht der Ausländerinnen und Ausländer, 1992, S 75; Schuler, Der Einfluss des Europäischen Fürsorgeabkommens auf den sozialhilfe- und aufenthaltsrechtlichen Status der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer in Barwig/Lörcher/Schumacher , Familiennachzug von Ausländern auf dem Hintergrund völkerrechtlicher Verträge, S 67, 69; aA Kokott, Die Staatsangehörigkeit als Unterschiedsmerkmal für soziale Rechte von Ausländern in Hailbronner , Die allgemeinen Regeln des völkerrechtlichen Fremdenrechts, S 25, 33).

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob - wie es der Rechtsprechung des BVerwG zum BSHG entsprach (vgl nur BVerwGE 71, 139, 143 ff) - sich das Merkmal des erlaubten Aufenthalts nach Art. 11 Abs a Satz 1 EFA bestimmt und dem Anhang insoweit konstitutive Wirkung zukommt.

    Dabei kam dem im Anhang III zum EFA angeführten Verzeichnis der Urkunden, die als Nachweis des Aufenthalts im Sinne des Art. 11 EFA anerkannt werden, nach der Rechtsprechung des BVerwG ein rechtsbegründender (konstitutiver) Charakter in der Weise zu, dass mit den dort aufgeführten Urkunden die Erlaubnistatbestände abschließend genannt seien, aufgrund derer der Aufenthalt des ausländischen Staatsangehörigen im Sinne des Abkommens als erlaubt gelte (BVerwGE 71, 139, 144).

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 61.88

    Sozialhilfe - Asylsuchender Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Vom Grundsatz, daß nach § 120 II 1 BSHG asylsuchende Ausländer und zur Ausreise verpflichtete Ausländer einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, stellt die Einschränkungsmöglichkeit nach § 120 II 4 BSHG eine Ausnahmeregelung dar (wie BVerwGE 71, 139 = NVwZ 1986, 48).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 139) sei aber davon auszugehen, daß § 120 Abs. 2 Satz 4 BSHG nicht erlaube, die Hilfe im Regelfall auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche einzuschränken und sie nur ausnahmsweise ungekürzt zu gewähren.

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht allerdings mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 71, 139) von der Grundsatz-Ausnahme-Systematik in § 120 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1987 (BGBl. I S. 101, ber. 494) ausgegangen.

    Zu § 120 Abs. 2 BSHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1983 (BGBl. I S. 613) hat der Senat entschieden (BVerwGE 71, 139 ), daß § 120 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Abs. 2 Satz 1 BSHG F. 1983 mit dem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt die Grundsatzregelung sei und im Verhältnis dazu die Einschränkbarkeit der laufenden Geldleistungen nach § 120 Abs. 2 Satz 3 BSHG F. 1983 die Ausnahme.

    Wie der Senat aber bereits in der Entscheidung BVerwGE 71, 139 (149) ausgeführt hat, kann das Sparziel des Gesetzes nur im Rahmen eben dieser gesetzlichen Regelung erreicht werden.

    Aus dem Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis folgt aber, daß ein Tatbestandsmerkmal, das den Grundsatzfall begründet - in § 120 Abs. 2 BSHG: asylsuchende Ausländer (Nr. 1) und zur Ausreise verpflichtete Ausländer (Nrn. 2 und 3) - allein nicht zur Rechtfertigung einer Ausnahme ausreicht (BVerwGE 71, 139 ).

    Die in dem Urteil BVerwGE 71, 139 (148) dargelegte Unzulässigkeit von Regelrichtlinien betrifft demnach solche, die das Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis umkehren würden, nicht aber solche, die die Grundsatz-Ausnahme-Systematik unberührt lassen und an Regelkriterien ansetzen, die die asylsuchenden Ausländer oder zur Ausreise verpflichteten Ausländer nicht typischerweise, sondern nur in einzelnen Untergruppierungen betreffen.

    Auch die Feststellung des Senats im Leitsatz der Entscheidung BVerwGE 71, 139 (140), daß die Einschränkung auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche im Wege des Ermessens nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angeordnet werden könne, ist dahin zu verstehen, daß sich der Ausnahmefall durch Besonderheiten vom Regelfall des asylsuchenden Ausländers oder des zur Ausreise verpflichteten Ausländers unterscheidet.

    Nach dem Gesetzeszweck, der der Änderung des § 120 Abs. 2 BSHG zugrundeliegt, die Dynamik der öffentlichen Ausgaben zu begrenzen (vgl. BVerwGE 71, 139 ), ist es sozialhilferechtlich unbedenklich, mit einer Kürzung von Sozialhilfemitteln eine weitere Einsparung von Sozialhilfemitteln anzustreben, die einträte, wenn der Hilfeempfänger seiner Ausreisepflicht nachkäme.

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 15/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    c) Da die Bundesregierung bezogen auf die Vorschriften der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII keinen Vorbehalt erklärt hat, sind dem Kläger Sozialhilfeleistungen in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer Gleichbehandlung mit inländischen Staatsangehörigen zu erbringen, soweit die Anwendungsvoraussetzungen nach dem EFA vorliegen; in diesem Fall findet die Ausschlussregelung des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII keine Anwendung (vgl zum SGB II: BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 23 ff; vgl zum Gleichbehandlungsanspruch: BVerwG Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200, 201; BVerwG Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139, 142; vgl zur Anwendbarkeit des Art. 1 EFA im SGB XII und zur Reichweite des erklärten Vorbehalts: Urteil des BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 24 mwN; Urteil des BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 59/13 R - juris RdNr 20 mwN) .
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. März 1985 entschieden hat, ist durch das Zustimmungsgesetz vom 15. Mai 1956 (BGBl II 1956 S. 563) das Europäische Fürsorgeabkommen in innerstaatlich anwendbares, Rechte und Pflichten des einzelnen begründendes Recht transformiert worden (BVerwGE 71, 139 ), weil der Zweck des Vertrages, den Angehörigen der Vertragsstaaten auf den Gebieten der sozialen und der Gesundheitsfürsorge Gleichbehandlung mit den Inländern einzuräumen, nur erreicht werden kann, wenn diese die Gleichbehandlung mit den Inländern nach Maßgabe der im Anhang I des Abkommens genannten nationalen Gesetze unmittelbar geltend machen können.

    Diesem Anhang kommt nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 71, 139 ) rechtsbegründender Charakter in der Weise zu, daß mit den dort aufgeführten Urkunden die Erlaubnistatbestände abschließend genannt sind, aufgrund deren der Aufenthalt des ausländischen Staatsangehörigen i.S. des Abkommens erlaubt ist.

    Ebensowenig ist erkennbar, daß die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung einzelner Teile ihres Gebietes und zur Erreichung eines in diesem Sinne gerechten innerstaatlichen Lastenausgleichs unabdingbar auf den in § 120 Abs. 5 BSHG vorgezeichneten Weg angewiesen ist und deshalb Art. 1 EFA aus Gründen einer souveränitätsschonenden Auslegung (vgl. BVerwGE 66, 29 ; 71, 139 ; 80, 249 ) nicht als älteres Spezialrecht verstanden werden kann.

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Der Senat hat bereits entschieden (BVerwGE 71, 139 ), daß § 120 Abs. 2 BSHG in der Fassung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes kein Sondergesetz ist, mit dem die Gewährung von Sozialhilfe an Ausländer, die um Asyl nachsuchen, eigenständig und abschließend geregelt worden ist, sondern lediglich Abweichungen von dem in § 120 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BSHG geregelten Umfang der Sozialhilfeleistungen für Ausländer enthält.
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]; 71, 150 [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83]; Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 45).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 2.00

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtling, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. März 1985 entschieden hat, ist durch das Zustimmungsgesetz vom 15. Mai 1956 (BGBl II 1956 S. 563) das Europäische Fürsorgeabkommen in innerstaatlich anwendbares, Rechte und Pflichten des einzelnen begründendes Recht transformiert worden (BVerwGE 71, 139 ), weil der Zweck des Vertrages, den Angehörigen der Vertragsstaaten auf den Gebieten der sozialen und der Gesundheitsfürsorge Gleichbehandlung mit den Inländern einzuräumen, nur erreicht werden kann, wenn diese die Gleichbehandlung mit den Inländern nach Maßgabe der im Anhang I des Abkommens genannten nationalen Gesetze unmittelbar geltend machen können.

    Diesem Anhang kommt nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 71, 139 ) rechtsbegründender Charakter in der Weise zu, daß mit den dort aufgeführten Urkunden die Erlaubnistatbestände abschließend genannt sind, aufgrund deren der Aufenthalt des ausländischen Staatsangehörigen i.S. des Abkommens erlaubt ist.

    Ebensowenig ist erkennbar, daß die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung einzelner Teile ihres Gebietes und zur Erreichung eines in diesem Sinne gerechten innerstaatlichen Lastenausgleichs unabdingbar auf den in § 120 Abs. 5 BSHG vorgezeichneten Weg angewiesen ist und deshalb Art. 1 EFA aus Gründen einer souveränitätsschonenden Auslegung (vgl. BVerwGE 66, 29 ; 71, 139 ; 80, 249 ) nicht als älteres Spezialrecht verstanden werden kann.

  • BVerwG, 29.11.1995 - 11 VR 15.95

    Recht des Schienenverkehrs: Linienbestimmung keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung

    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110 (133) [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]; 71, 150 (160) [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83]; Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 45).

    Genügt eine Schutzauflage dem Abwägungsgebot, weil die Planfeststellungsbehörde Schallschutzbelange Betroffener wegen der Gewichtigkeit der für die Planung in ihrer konkreten Ausgestaltung sprechenden Belange - unter Anordnung aktiven oder passiven Schallschutzes - zurückstellen durfte, so besteht kein Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung (vgl. BVerwGE 56, 110 (133) [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]; 71, 150 (160 f. [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 145/83]), 84, 31 (45)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1999 - 22 A 45/99

    Beschränkung der Sozialhilfe für politisch Verfolgte)

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 2 MB 43/20

    Juristenausbildung: Zuweisung an Wahlstation im Ausland kann nicht von

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2017 - L 7 SO 2557/17

    (Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

  • SG Berlin, 09.07.2018 - S 135 AS 23938/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • OVG Niedersachsen, 27.06.1997 - 12 L 5709/96

    Asylbewerberleistungsgesetz; Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 C 13.85

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährige - Europäisches

  • BVerwG, 10.12.1987 - 5 C 32.85

    Rechtsmittel

  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1990 - 6 S 318/90

    Zur Sozialhilfekürzung bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1998 - 7 S 1874/98

    Anspruch auf Sozialhilfe für einen Ausländer während des Asylverfahrens aufgrund

  • BVerwG, 30.08.1989 - 4 B 97.89

    Schutz der Anlieger vor

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - L 6 AS 1033/12
  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86

    Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 1308/95

    Ausbildungsförderung: Antrag auf Aktualisierung des anzurechnenden

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1990 - 6 S 3342/89

    Sozialhilfe - Kürzung der Regelsatzhilfe für Asylbewerber

  • VG Würzburg, 15.07.1988 - W 3 K 87.1182

    Anspruch auf Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ; Kürzung des

  • SG Berlin, 23.05.2016 - S 135 AS 3655/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2017 - L 7 AY 5085/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung nach Beiladung iS von § 75 Abs 5 SGG

  • SG Berlin, 18.04.2016 - S 135 AS 22330/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • OVG Berlin, 22.04.2003 - 6 S 9.03

    Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Einreise "um zu"; EU-Angehörige;

  • SG Berlin, 18.04.2016 - S 135 AS 3966/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 94.86

    Anspruch auf Freizügigkeit eines türkischen Arbeitnehmers auf Grund des

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1998 - 4 M 2534/98

    Flüchtling; Genfer Konvention; Fürsorgeabkommen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96

    Nachweis des Elterneinkommens - Auskunftsverweigerung der Eltern - Folge der

  • VG Frankfurt/Oder, 19.09.2023 - 7 K 606/18

    Zur Erhebung von Baugebühren für Werbeanlagen in Brandenburg

  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 4175/18

    Sondernutzungssatzung; Ermessensausübung durch Satzung; Regelfall; kein

  • VGH Hessen, 23.11.1990 - 14 UE 2757/86

    Beteiligungsfähigkeit einer Bauherrengemeinschaft in der Form einer Gesellschaft

  • SG Berlin, 25.03.2010 - S 26 AS 8114/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

  • BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidungserheblichkeit und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89

    Kürzung der Regelsatzhilfe bei Asylbewerbern

  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4024/07

    Anspruch im Einzelfall auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Leistungen nach

  • SG Darmstadt, 01.11.2006 - S 16 SO 115/06

    Sozialhilfe für Ausländer - schwerbehinderter griechischer Staatsangehöriger -

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1998 - 4 M 1634/98

    Soziahilferecht; Sozialhilfe für Konventionsflüchtlinge; Freizügigkeit

  • OVG Berlin, 28.01.1998 - 6 S 162.97

    Anspruch aussereuropäischer Ausländer auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Hilfe zum

  • OVG Hamburg, 17.11.1995 - Bs IV 210/95

    Sozialhilferecht: Hörgerät als Maßnahme der Eingliederungshilfe für Behinderte

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 4 M 1749/98

    Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer;

  • VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01

    Aufenthaltsbefugnis; Auflage; Wohnsitz; Sozialhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 6 S 836/91

    Kürzung der Sozialhilfe eines Asylbewerbers gemäß BSHG § 120 Abs 2 S 4

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.03.1990 - 4 M 9/90

    Unterkunftskosten für Asylbewerber;; Asylbewerber; Gemeinschaftsunterkunft;

  • VGH Hessen, 14.11.1985 - 9 TG 2125/85

    Kürzung der Sozialhilfe von Asylbewerbern

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1985 - 6 S 196/85

    Kürzung der Sozialhilfe für türkische Asylbewerber

  • VG Schleswig, 29.01.2002 - 9 A 1044/00

    räumliche Beschränkung von Aufenthaltsbefugnissen, soziale und

  • VG Freiburg, 10.02.1994 - 4 K 163/94

    Prozessfähig eines 16jährigen bei Geltendmachung von Sozialleistungen;

  • BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 27.05.2004 - 21 A 356.01

    Zulässigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines rechtswidrigen Wohngeldbescheides;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1985 - 6 S 2206/84

    Sozialhilfe für türkische Asylbewerber; Ermessensausübung bei Kürzung der Hilfe

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